Sehr geehrte Frau Wilfert,
Sie haben recht: Die angekündigte Rückmeldung hätte bis zum 24.02. erfolgen sollen. Die fachliche Stellungnahme lag mir seit dem 18.02. vor. Ich habe es versäumt, Ihnen diese zeitnah zu übermitteln. Dafür bitte ich um Entschuldigung.
Nachfolgend übermittle ich Ihnen die Stellungnahme des zuständigen Fachbereichs inhaltlich unverändert.
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Fachliche Begründung des Vorhabens
Die Absicht der Verlängerung der Straßenbahn nach Norden besteht bereits seit den Planungen zum Wohngebiet Himmelreich. Sie ist u.a. Bestandteil des Flächennutzungsplanes sowie der ÖPNV-Konzeption 2030+.
Der Ausbau dient neben der ÖPNV-Anbindung der Wohngebiete im Norden auch der Beseitigung funktioneller Mängel im Bestandsabschnitt (eingleisige Straßenbahnführung, fehlende oder mangelhafte Geh-/Radverkehrsanlagen, abschnittsweise schlechter Straßenzustand). Die Planungen wurden von Beginn an durch den Stadtrat durch schrittweise Entscheidungen begleitet. Vorbereitend erfolgten sowohl technische Variantenuntersuchungen (Lage der Gleise in der Straße, mittig zwischen Richtungsfahrbahnen, einseitig neben der Fahrbahn) als auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, z.B. zu alternativen ÖPNV-Bedienmöglichkeiten durch Busse.
Fällung von 95 Bäumen
Der Planfeststellungsbeschluss vom 30.08.2017 regelt neben dem eigentlichen Baurecht für den Straßenausbau auch Vermeidungs-, Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für notwendige Eingriffe wie z.B. Baumfällungen. Sind diese tatsächlich unumgänglich, erfolgt ein detailliert festgesetzter Ausgleich durch eine entsprechende Anzahl von Neupflanzungen.
Finanzierung
Es handelt sich um eine gemeinsame Maßnahme des Jenaer Nahverkehrs, der Stadtwerke/Zweckverband JenaWasser und der Stadt. Neben Eigenmitteln der drei Beteiligten erfolgt die Finanzierung durch den Einsatz von Bundes- und Landesfördermitteln.
Die Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgte unter der Maßgabe zahlreicher Zwischenbauzustände mit halbseitiger Straßensperrung. Im Ergebnis erhöhten sich die vorab veranschlagten Gesamtkosten leider erheblich.
Ein Nebenangebot enthielt deutlich niedrigere Kosten bei gleichzeitig verkürzter Bauzeit, jedoch unter der Bedingung vereinfachter Bauabläufe, u.a. des abschnittsweisen Baus unter Vollsperrung. Die Entscheidung des Stadtrates zur Bereitstellung der notwendigen zusätzlichen Finanzmittel basiert auf diesem Nebenangebot (Beschluss Nr. 25/0618-BV vom 29.10.2025). Der Beschluss unterstreicht letztlich die hohe Priorität des Bauvorhabens.
Ihre Befürchtungen sowie die Ihrerseits geforderte Änderung der Bauabläufe ist durchaus verständlich. Baustellen verursachen leider immer Ärgernisse verschiedener Art, sind aber letztlich nicht gänzlich zu vermeiden. Die Vor- und Nachteile der Vollsperrung gegenüber der halbseitigen Sperrung der Bundesstraße wurden selbstverständlich bei der Abwägung berücksichtigt. Eine geänderte Entscheidung zum jetzigen fortgeschrittenen Verfahrensstand würde jedoch weitere Verzögerungen verursachen und zu zusätzlichen Kosten führen.
Wir möchten uns dennoch bei Ihnen für Ihr Engagement bedanken und hoffen auf Verständnis für die getroffene Entscheidung.
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Mit freundlichen Grüßen
Kai Ostermann