Verlässliche Kita-Betreuung von 8 Stunden und mehr jetzt finanzieren


Verlässliche Kita-Betreuung von 8 Stunden und mehr jetzt finanzieren
Das Problem
In Brandenburg haben Kinder und Familien einen (individuellen) Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung – in der Praxis liegt dieser oft bei 8 Stunden und mehr täglich. In diesen Fällen handelt es sich um „verlängerte Betreuungszeiten“.
Doch genau diese verlängerten Betreuungszeiten sind aufgrund der unzureichenden Finanzierung seit 2026 massiv gefährdet.
Die bisherige Förderung des Landes, d. h. die Bezuschussung verlängerter Betreuungszeiten, ist zum Jahresende 2025 ausgelaufen – ohne Anschlussregelung. Gleichzeitig verweisen Land und Kommunen bei der Frage der Zuständigkeit aufeinander. Eine verlässliche Finanzierung fehlt.
Das bedeutet: Ein Rechtsanspruch besteht formell zwar weiterhin aber die Finanzierung der Einrichtungen folgt diesem Rechtsanspruch nicht (mehr).
Warum uns das alle betrifft
Schon heute nutzen zwei Drittel der Kinder in Brandenburg Betreuungszeiten von 8 Stunden und mehr.
Fällt die zusätzliche Finanzierung für diese weg:
- steht weniger Personal zur Verfügung
- werden Öffnungszeiten eingeschränkt
- entstehen Unsicherheit und Mehrbelastung im Alltag
- verschlechtert sich die Betreuungsqualität für Kinder
Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht auf dem Spiel, weil Familien Arbeitszeiten ggf. reduzieren oder Jobs aufgeben müssen.
Das Problem im System
Die Realität ist seit Jahren klar:
- Lange Betreuungszeiten sind der Normalfall
- Das Kindertagesstättengesetz sieht dennoch nur zwei Betreuungsstufen bzw. Betreuungszeiten ohne weitere Differenzierung vor (bis 6h / über 6h)
- Die tatsächlichen Anforderungen und Bedarfe werden personell nicht ausreichend abgebildet und finanziert – d. h. ob ein Kind 8, 10 oder sogar mehr Stunden Anspruch auf Betreuung hat, bleibt bei Personal und Finanzierung außer Acht
Folge: Träger, Fachkräfte und Familien tragen die Last – nicht das System.
Unsere Forderungen
Wir fordern den Landtag als gesetzgebendes Organ und das Land Brandenburg sowie die Kommunen als Finanzierungsbeteiligte auf:
- Dritte Betreuungsstufe in der Personalbemessung gesetzlich verankern
→ damit Betreuungszeiten von 8 und mehr Stunden auch personell realistisch abgebildet werden - Verlässliche und kostendeckende Finanzierung verlängerter Betreuungszeiten sicherstellen
→ landeseinheitlich, dauerhaft und dem individuellen Rechtsanspruch folgend - Sinkende Kinderzahlen für Qualitätsentwicklung nutzen
→ statt Personalabbau aufgrund sinkender Kinderzahlen bessere Betreuung bei langen Betreuungszeiten ermöglichen
Unser Appell
Verlässliche Kita-Betreuung ist keine freiwillige Leistung – sie ist Voraussetzung für Bildung, Chancengerechtigkeit, einen funktionierenden Alltag von Familien und Erwerbstätigkeit.
Unterstützen Sie diese Petition, damit:
- Kinder gute Bedingungen in ihren Kitas vorfinden,
- Eltern Planungssicherheit haben und ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können,
- Betreuung verlässlich bleibt,
- Fachkräfte entlastet werden und
- Einrichtungsträger das Bildungs- und Betreuungsangebot auch entlang der Rechtsansprüche finanziert bekommen.
Um zu erreichen, dass sich das Parlament und dessen Mitglieder umfassend mit der in dieser Petition beschriebenen Problematik und den Forderungen auseinandersetzen können, soll die Petition im Anschluss an die Unterschriftensammlung als Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtags Brandenburg übermittelt werden. In dieser Petition werden wir anregen, dass der für das Thema zuständige Fachausschuss im Landtag, der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, eine Anhörung bzw. ein Fachgespräch zum Thema der verlängerten Betreuungszeiten und deren Finanzierung durchführt. Idealerweise führt die vertiefte Auseinandersetzung im Fachausschuss bei den Parlamentariern und der Landesregierung zu einem Problembewusstsein und einer entsprechenden Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Damit verlängerte Betreuungszeiten, die für die Mehrheit der Kinder, Familien und Fachkräfte in den Einrichtungen die Normalität sind, zukünftig ausreichend personell und finanziell im Kindertagesstättengesetz abgebildet werden.
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Das Problem
In Brandenburg haben Kinder und Familien einen (individuellen) Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung – in der Praxis liegt dieser oft bei 8 Stunden und mehr täglich. In diesen Fällen handelt es sich um „verlängerte Betreuungszeiten“.
Doch genau diese verlängerten Betreuungszeiten sind aufgrund der unzureichenden Finanzierung seit 2026 massiv gefährdet.
Die bisherige Förderung des Landes, d. h. die Bezuschussung verlängerter Betreuungszeiten, ist zum Jahresende 2025 ausgelaufen – ohne Anschlussregelung. Gleichzeitig verweisen Land und Kommunen bei der Frage der Zuständigkeit aufeinander. Eine verlässliche Finanzierung fehlt.
Das bedeutet: Ein Rechtsanspruch besteht formell zwar weiterhin aber die Finanzierung der Einrichtungen folgt diesem Rechtsanspruch nicht (mehr).
Warum uns das alle betrifft
Schon heute nutzen zwei Drittel der Kinder in Brandenburg Betreuungszeiten von 8 Stunden und mehr.
Fällt die zusätzliche Finanzierung für diese weg:
- steht weniger Personal zur Verfügung
- werden Öffnungszeiten eingeschränkt
- entstehen Unsicherheit und Mehrbelastung im Alltag
- verschlechtert sich die Betreuungsqualität für Kinder
Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht auf dem Spiel, weil Familien Arbeitszeiten ggf. reduzieren oder Jobs aufgeben müssen.
Das Problem im System
Die Realität ist seit Jahren klar:
- Lange Betreuungszeiten sind der Normalfall
- Das Kindertagesstättengesetz sieht dennoch nur zwei Betreuungsstufen bzw. Betreuungszeiten ohne weitere Differenzierung vor (bis 6h / über 6h)
- Die tatsächlichen Anforderungen und Bedarfe werden personell nicht ausreichend abgebildet und finanziert – d. h. ob ein Kind 8, 10 oder sogar mehr Stunden Anspruch auf Betreuung hat, bleibt bei Personal und Finanzierung außer Acht
Folge: Träger, Fachkräfte und Familien tragen die Last – nicht das System.
Unsere Forderungen
Wir fordern den Landtag als gesetzgebendes Organ und das Land Brandenburg sowie die Kommunen als Finanzierungsbeteiligte auf:
- Dritte Betreuungsstufe in der Personalbemessung gesetzlich verankern
→ damit Betreuungszeiten von 8 und mehr Stunden auch personell realistisch abgebildet werden - Verlässliche und kostendeckende Finanzierung verlängerter Betreuungszeiten sicherstellen
→ landeseinheitlich, dauerhaft und dem individuellen Rechtsanspruch folgend - Sinkende Kinderzahlen für Qualitätsentwicklung nutzen
→ statt Personalabbau aufgrund sinkender Kinderzahlen bessere Betreuung bei langen Betreuungszeiten ermöglichen
Unser Appell
Verlässliche Kita-Betreuung ist keine freiwillige Leistung – sie ist Voraussetzung für Bildung, Chancengerechtigkeit, einen funktionierenden Alltag von Familien und Erwerbstätigkeit.
Unterstützen Sie diese Petition, damit:
- Kinder gute Bedingungen in ihren Kitas vorfinden,
- Eltern Planungssicherheit haben und ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können,
- Betreuung verlässlich bleibt,
- Fachkräfte entlastet werden und
- Einrichtungsträger das Bildungs- und Betreuungsangebot auch entlang der Rechtsansprüche finanziert bekommen.
Um zu erreichen, dass sich das Parlament und dessen Mitglieder umfassend mit der in dieser Petition beschriebenen Problematik und den Forderungen auseinandersetzen können, soll die Petition im Anschluss an die Unterschriftensammlung als Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtags Brandenburg übermittelt werden. In dieser Petition werden wir anregen, dass der für das Thema zuständige Fachausschuss im Landtag, der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, eine Anhörung bzw. ein Fachgespräch zum Thema der verlängerten Betreuungszeiten und deren Finanzierung durchführt. Idealerweise führt die vertiefte Auseinandersetzung im Fachausschuss bei den Parlamentariern und der Landesregierung zu einem Problembewusstsein und einer entsprechenden Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Damit verlängerte Betreuungszeiten, die für die Mehrheit der Kinder, Familien und Fachkräfte in den Einrichtungen die Normalität sind, zukünftig ausreichend personell und finanziell im Kindertagesstättengesetz abgebildet werden.
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Petition am 30. April 2026 erstellt