#Medienasyl für verbotene türkische Medien


#Medienasyl für verbotene türkische Medien
Das Problem
In der Türkei verbotene Rundfunk- und Fernsehsender sowie (Online) Magazine sollen #Medienasyl erhalten: Der Betrieb soll in Deutschland wieder aufgenommen werden und durch die Rundfunkgebühren der Migranten finanziert werden. Damit soll die Versorgungslücke an demokratischen, freien Medien geschlossen werden und die Pressefreiheit-gestärkt werden.
Alle Bürger haben in Deutschland ein Recht auf Grundversorgung durch Medien gemäß Rundfunkstaatsvertrag. (§51 Abs. 3 S. 4a Rundfunkstaatsvertrag).
Bürger, auch Migranten, entrichten dazu Rundfunkgebühren.
Die Migranten werden in Deutschland fast ausschließlich von ihren Herkunftsstaaten aus mit medialen Inhalten versorgt - z.B. über das Satellitenfernsehen. Es gibt nur einen einzigen zweisprachigen Öffentlich-Rechtilchen Sender - ARTE.
Durch das Verbot von 16 Fernsehsendern und 45 Zeitungen in der Türkei entstand für die Migranten in Deutschland eine mediale Versorgungslücke, die geschlossen werden müsste:
Die Unterzeichner dieser Petition fordern die Verhandlungsführer des Rundfunkstaatsvertrages auf, die mediale Versorgungslücke zu schließen, indem verfolgten Journalisten und Kulturschaffenden #Medienasyl in Deutschland gewährt wird. Das Medienasyl umfasst die Aufrechterhaltung des Medienbetriebs von verbotenen Rundfunk- oder Fernsehsenders bzw Online-Magazinen in Deutschland.
Das Medienasyl soll nicht durch steigende Rundfunkgebühren finanziert werden, sondern durch Zusammenlegung von Doppelstrukturen (z.B. ARD/ZDF) und Reduzierung ähnlicher Formate. Sollten die Gelder nicht ausreichen kann auch eine Finanzierung über Unternehmensanteile erfolgen (z.B. Aktien/Anleihen).
Ehemals private Medienanstalten sollten zeitnah in ein privates Finanzierungsmodell rückgeführt werden - mit Firmensitz in Deutschland.
Deutschland soll Schutzmacht der Pressefreiheit werden
Das Medienasyl soll Deutschland als freien Medienstandort - international - etablieren - und kulturell sowie wirtschaftlich profitieren.

Das Problem
In der Türkei verbotene Rundfunk- und Fernsehsender sowie (Online) Magazine sollen #Medienasyl erhalten: Der Betrieb soll in Deutschland wieder aufgenommen werden und durch die Rundfunkgebühren der Migranten finanziert werden. Damit soll die Versorgungslücke an demokratischen, freien Medien geschlossen werden und die Pressefreiheit-gestärkt werden.
Alle Bürger haben in Deutschland ein Recht auf Grundversorgung durch Medien gemäß Rundfunkstaatsvertrag. (§51 Abs. 3 S. 4a Rundfunkstaatsvertrag).
Bürger, auch Migranten, entrichten dazu Rundfunkgebühren.
Die Migranten werden in Deutschland fast ausschließlich von ihren Herkunftsstaaten aus mit medialen Inhalten versorgt - z.B. über das Satellitenfernsehen. Es gibt nur einen einzigen zweisprachigen Öffentlich-Rechtilchen Sender - ARTE.
Durch das Verbot von 16 Fernsehsendern und 45 Zeitungen in der Türkei entstand für die Migranten in Deutschland eine mediale Versorgungslücke, die geschlossen werden müsste:
Die Unterzeichner dieser Petition fordern die Verhandlungsführer des Rundfunkstaatsvertrages auf, die mediale Versorgungslücke zu schließen, indem verfolgten Journalisten und Kulturschaffenden #Medienasyl in Deutschland gewährt wird. Das Medienasyl umfasst die Aufrechterhaltung des Medienbetriebs von verbotenen Rundfunk- oder Fernsehsenders bzw Online-Magazinen in Deutschland.
Das Medienasyl soll nicht durch steigende Rundfunkgebühren finanziert werden, sondern durch Zusammenlegung von Doppelstrukturen (z.B. ARD/ZDF) und Reduzierung ähnlicher Formate. Sollten die Gelder nicht ausreichen kann auch eine Finanzierung über Unternehmensanteile erfolgen (z.B. Aktien/Anleihen).
Ehemals private Medienanstalten sollten zeitnah in ein privates Finanzierungsmodell rückgeführt werden - mit Firmensitz in Deutschland.
Deutschland soll Schutzmacht der Pressefreiheit werden
Das Medienasyl soll Deutschland als freien Medienstandort - international - etablieren - und kulturell sowie wirtschaftlich profitieren.

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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 17. März 2017 erstellt