Verbot von Laubbläsern – insbesondere benzinbetriebener Geräte – für Ruhe, Natur und Leben

Das Problem

Warum das wichtig ist

Laub gehört zum Herbst – überlaute Laubbläser nicht. Sie verschrecken Tiere und Menschen, wirbeln Schmutz auf und blasen das Problem wortwörtlich nur „von A nach B“. Dazu kommen Abgase benzinbetriebener Geräte, die die Umwelt belasten und die Luftqualität verschlechtern. Gleichzeitig verbrennen Kommunen und Privathaushalte dafür Geld und Zeit, die sich sinnvoller einsetzen ließen. Wir fordern daher ein konsequentes Verbot von Laubbläsern, insbesondere von Verbrenner‑Geräten.

Unsere Hauptargumente

  • Lärm & Angstreaktionen: Laubbläser erzeugen extremen, durchdringenden Krach. Tiere und Menschen werden in Angst und Stress versetzt – Wildtiere, Haustiere, Kleinkinder, ältere und sensible Menschen leiden besonders. Ruhezeiten werden untergraben, Erholung wird erschwert.

  • Umwelt & Klima (Abgase): Benzinbetriebene Laubbläser stoßen CO₂, Stickoxide, Feinstaub und unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus. Das schadet der Luftqualität, belastet die Atemwege und treibt den Ressourcenverbrauch unnötig an. Zweitakt‑Motoren sind besonders ineffizient – ein Teil des Kraftstoffs gelangt als Schadstoff in die Umgebung.

  • Sinnlosigkeit: Laubbläser lösen das Problem nicht, sie verlagern es. Statt Laub aufzunehmen, wird es nur von A nach B getrieben – oft auf Nachbargrundstücke, Straßen oder in Gullys. Kurz darauf beginnt das Spiel von vorn.

  • Aus dem Fenster geworfenes Geld: Anschaffung, Treibstoff, Wartung, Gehörschutz, Reparaturen – all das kostet. Rechen, Besen und Laubsäcke sind langlebiger, günstiger und zweckmäßiger.

  • Verlorene Zeit: Die vermeintliche Zeitersparnis ist trügerisch. Weil Laub nur verlagert wird, muss häufiger wieder „geblasen“ werden. In derselben Zeit ließe sich Laub sinnvoll sammeln und verwerten – als Mulch im Beet oder Laubhaufen als Winterquartier für Igel & Co. – oder man nutzt die Zeit einfach für wichtigere Aufgaben.

Weitere gewichtige Argumente gegen Laubbläser

  • Gesundheitsschutz: Aufgewirbelter Staub, Feinstaub und Allergene belasten Atemwege; hoher Schalldruck belastet Gehör und Nervensystem – besonders bei Beschäftigten.

  • Naturschutz & Bodengesundheit: Laub ist Lebensraum für Igel, Insekten, Mikroorganismen, schützt den Boden vor Austrocknung und dient als natürlicher Dünger.

  • Sicherheit & Infrastruktur: In Gullys eingeblasenes Laub verstopft Abläufe und erhöht bei Starkregen das Überflutungsrisiko; Splitter/Steine werden gefährlich verteilt.

  • Sozialer Frieden & Arbeitsbedingungen: Dauerlärm führt zu Nachbarschaftskonflikten; Bediener sind Lärm, Vibrationen und Abgasen ausgesetzt – zusätzlicher Schutz‑ und Wartungsaufwand inklusive.

  • Ineffizienz im Vergleich: Kehren und Aufnehmen erledigt die Aufgabe oft schneller und nachhaltiger, weil das Laub wirklich entfernt oder verwertet wird.

Unsere Forderungen

  • Verbot benzinbetriebener Laubbläser im öffentlichen Raum und in Wohngebieten – auf kommunalen wie privaten Flächen.

  • Einschränkung aller übrigen Laubbläser (inkl. Akkugeräte) auf enge, begründete Ausnahmen (z. B. akute Verkehrssicherheit an Gefahrenstellen) mit strengen Lärmauflagen.

  • Übergangsfrist zur Umstellung (z. B. 6–12 Monate) und klare Kontrollen mit verhältnismäßigen Bußgeldern.

  • Förderung sinnvoller Alternativen: Rechen und Besen bereitstellen, Laubkörbe in Parks, Flächenkompostierung und Informationskampagnen zur Laubnutzung.

Was stattdessen sinnvoll ist

  • Laub aufnehmen statt wegblasen: Rechen/Besen nutzen, Laub sammeln und als Mulch unter Hecken/Beeten verteilen oder Laubhaufen für Igel & Co. anlegen.

  • Sicherheit ohne Lärm: Gehwege, Treppen und Gullys gezielt freihalten – mit Kehrbesen oder leisen Kehrmaschinen; auf übrigen Flächen Laub gezielt liegen lassen.

  • Praxis der Verwaltungen: Pflegepläne anpassen, „Laubinseln“ zulassen, wo keine Gefahr besteht, und Anwohnende informieren.

Unser Ziel

Lebendige, leisere Orte, in denen Natur und Nachbarschaft respektiert werden – ohne Lärm, ohne Abgase, ohne Verschwendung.

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Martin MaurerPetitionsstarter*in

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Das Problem

Warum das wichtig ist

Laub gehört zum Herbst – überlaute Laubbläser nicht. Sie verschrecken Tiere und Menschen, wirbeln Schmutz auf und blasen das Problem wortwörtlich nur „von A nach B“. Dazu kommen Abgase benzinbetriebener Geräte, die die Umwelt belasten und die Luftqualität verschlechtern. Gleichzeitig verbrennen Kommunen und Privathaushalte dafür Geld und Zeit, die sich sinnvoller einsetzen ließen. Wir fordern daher ein konsequentes Verbot von Laubbläsern, insbesondere von Verbrenner‑Geräten.

Unsere Hauptargumente

  • Lärm & Angstreaktionen: Laubbläser erzeugen extremen, durchdringenden Krach. Tiere und Menschen werden in Angst und Stress versetzt – Wildtiere, Haustiere, Kleinkinder, ältere und sensible Menschen leiden besonders. Ruhezeiten werden untergraben, Erholung wird erschwert.

  • Umwelt & Klima (Abgase): Benzinbetriebene Laubbläser stoßen CO₂, Stickoxide, Feinstaub und unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus. Das schadet der Luftqualität, belastet die Atemwege und treibt den Ressourcenverbrauch unnötig an. Zweitakt‑Motoren sind besonders ineffizient – ein Teil des Kraftstoffs gelangt als Schadstoff in die Umgebung.

  • Sinnlosigkeit: Laubbläser lösen das Problem nicht, sie verlagern es. Statt Laub aufzunehmen, wird es nur von A nach B getrieben – oft auf Nachbargrundstücke, Straßen oder in Gullys. Kurz darauf beginnt das Spiel von vorn.

  • Aus dem Fenster geworfenes Geld: Anschaffung, Treibstoff, Wartung, Gehörschutz, Reparaturen – all das kostet. Rechen, Besen und Laubsäcke sind langlebiger, günstiger und zweckmäßiger.

  • Verlorene Zeit: Die vermeintliche Zeitersparnis ist trügerisch. Weil Laub nur verlagert wird, muss häufiger wieder „geblasen“ werden. In derselben Zeit ließe sich Laub sinnvoll sammeln und verwerten – als Mulch im Beet oder Laubhaufen als Winterquartier für Igel & Co. – oder man nutzt die Zeit einfach für wichtigere Aufgaben.

Weitere gewichtige Argumente gegen Laubbläser

  • Gesundheitsschutz: Aufgewirbelter Staub, Feinstaub und Allergene belasten Atemwege; hoher Schalldruck belastet Gehör und Nervensystem – besonders bei Beschäftigten.

  • Naturschutz & Bodengesundheit: Laub ist Lebensraum für Igel, Insekten, Mikroorganismen, schützt den Boden vor Austrocknung und dient als natürlicher Dünger.

  • Sicherheit & Infrastruktur: In Gullys eingeblasenes Laub verstopft Abläufe und erhöht bei Starkregen das Überflutungsrisiko; Splitter/Steine werden gefährlich verteilt.

  • Sozialer Frieden & Arbeitsbedingungen: Dauerlärm führt zu Nachbarschaftskonflikten; Bediener sind Lärm, Vibrationen und Abgasen ausgesetzt – zusätzlicher Schutz‑ und Wartungsaufwand inklusive.

  • Ineffizienz im Vergleich: Kehren und Aufnehmen erledigt die Aufgabe oft schneller und nachhaltiger, weil das Laub wirklich entfernt oder verwertet wird.

Unsere Forderungen

  • Verbot benzinbetriebener Laubbläser im öffentlichen Raum und in Wohngebieten – auf kommunalen wie privaten Flächen.

  • Einschränkung aller übrigen Laubbläser (inkl. Akkugeräte) auf enge, begründete Ausnahmen (z. B. akute Verkehrssicherheit an Gefahrenstellen) mit strengen Lärmauflagen.

  • Übergangsfrist zur Umstellung (z. B. 6–12 Monate) und klare Kontrollen mit verhältnismäßigen Bußgeldern.

  • Förderung sinnvoller Alternativen: Rechen und Besen bereitstellen, Laubkörbe in Parks, Flächenkompostierung und Informationskampagnen zur Laubnutzung.

Was stattdessen sinnvoll ist

  • Laub aufnehmen statt wegblasen: Rechen/Besen nutzen, Laub sammeln und als Mulch unter Hecken/Beeten verteilen oder Laubhaufen für Igel & Co. anlegen.

  • Sicherheit ohne Lärm: Gehwege, Treppen und Gullys gezielt freihalten – mit Kehrbesen oder leisen Kehrmaschinen; auf übrigen Flächen Laub gezielt liegen lassen.

  • Praxis der Verwaltungen: Pflegepläne anpassen, „Laubinseln“ zulassen, wo keine Gefahr besteht, und Anwohnende informieren.

Unser Ziel

Lebendige, leisere Orte, in denen Natur und Nachbarschaft respektiert werden – ohne Lärm, ohne Abgase, ohne Verschwendung.

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Martin MaurerPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Thüringen: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN).
Thüringen: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN).
Schleswig‑Holstein: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).
Schleswig‑Holstein: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).
Sachsen‑Anhalt: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU).
Sachsen‑Anhalt: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU).
Sachsen: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL).
Sachsen: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL).
Saarland: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Saarland: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

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