Verbot von Hochzeitstauben in Ulm


Verbot von Hochzeitstauben in Ulm
Das Problem
Für ein sauberes und tierfreundliches Ulm fordern wir ein Verbot von Hochzeitstauben..
Hochzeitstauben - eine weit verbreitete Tradition - ein Symbol für Frieden und Treue.
Was romantisch wirken mag bedeutet in der Realität neben unnötigem Tierleid leider auch eine Verschärfung des Stadttaubenproblems.
Ein Verbot würde nicht nur die Tiere schützen, sondern auch zur Sauberkeit und Lebensqualität in unserer Stadt beitragen.
Viele Menschen in Ulm legen Wert auf ein gepflegtes und sauberes Stadtbild. Doch wenn Hochzeitstauben bei Feiern in die Luft gelassen werden, hat dies auch direkte Folgen für unsere MitbürgerInnen, GeschäftsinhaberInnen und BesucherInnen.
Hochzeitstauben haben meist, aufgrund ihrer speziellen Zuchtform, eine eingeschränkte Flugfähigkeit, was ihren Rückflug erschwert. Sie finden nicht mehr nach Hause, schließen sich den Stadttaubenschwärmen an und tragen zur unkontrollierten Vermehrung bei.
Die Folgen sind offensichtlich: Immer mehr Tauben und immer mehr Kot auf öffentlichen Plätzen, historischen Gebäuden und rund um Rathaus. Die steigende Verschmutzung erhöht den Reinigungsaufwand und belastet den städtischen Haushalt. Während Ulm bereits mit betreuten Taubenhäusern sinnvolle Maßnahmen ergreift, um die Population zu kontrollieren, konterkariert der Einsatz von Hochzeitstauben diesen Fortschritt.
Das Tierschutzgesetz verbietet Praktiken, die Tieren unnötiges Leid zufügen:
Gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist es das Ziel, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen. Kein Tier darf ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden. Hochzeitstauben werden jedoch oft ausgesetzt, ohne dass ihr Überleben gesichert ist.
Zusätzlich verbietet § 3 Nr. 3 TierSchG das Aussetzen oder Zurücklassen von Haustieren, wenn diese nicht selbst überlebensfähig sind. Genau das passiert jedoch mit Hochzeitstauben: Sie sind an das Leben in freier Wildbahn nicht angepasst, finden keine Nahrung und werden häufig Opfer von Hunger, Raubtieren oder Witterungseinflüssen. Ihr Freilassen entspricht einem Aussetzen und ist somit gesetzeswidrig.
Darüber hinaus verpflichtet Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) den Staat, Tiere zu schützen. Ein Verbot von Hochzeitstauben wäre ein konsequenter Schritt zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrags auf kommunaler Ebene.
Hochzeitstauben werden oft in engen, dunklen Boxen transportiert, in denen sie stundenlang ausharren müssen. Während der lauten Hochzeitsfeierlichkeiten sitzen die Tiere verängstigt in ihren Behältern, werden von fremden Händen angefasst und schließlich in eine unbekannte Umgebung geworfen.
Viele dieser Tauben sind völlig orientierungslos, geraten in Panik oder sterben an Erschöpfung. Besonders betroffen sind Rassetauben mit spezieller Befiederung an Füßen oder Schwanz, da sie oft nur eingeschränkt flugfähig sind. Sie können sich in der Stadt kaum zurechtfinden und werden schnell Opfer von Unfällen oder Raubtieren.
Es ist an der Zeit zu handeln! Ein Verbot von Hochzeitstauben schützt die Tiere vor unnötigem Leid, reduziert die Verschmutzung der Stadt und senkt langfristig die Kosten für Reinigung und Instandhaltung.
Ulm hat mit seinen betreuten Taubenhäusern bereits bewiesen, dass es nachhaltige Lösungen für die Stadttaubenproblematik gibt. Lassen wir nicht zu, dass der Einsatz von Hochzeitstauben diese Fortschritte zunichtemacht!
Unterschreibe die Petition und setze ein Zeichen für Tierschutz, Sauberkeit und ein modernes, verantwortungsbewusstes Ulm!
Hinweis: KI Bild

Das Problem
Für ein sauberes und tierfreundliches Ulm fordern wir ein Verbot von Hochzeitstauben..
Hochzeitstauben - eine weit verbreitete Tradition - ein Symbol für Frieden und Treue.
Was romantisch wirken mag bedeutet in der Realität neben unnötigem Tierleid leider auch eine Verschärfung des Stadttaubenproblems.
Ein Verbot würde nicht nur die Tiere schützen, sondern auch zur Sauberkeit und Lebensqualität in unserer Stadt beitragen.
Viele Menschen in Ulm legen Wert auf ein gepflegtes und sauberes Stadtbild. Doch wenn Hochzeitstauben bei Feiern in die Luft gelassen werden, hat dies auch direkte Folgen für unsere MitbürgerInnen, GeschäftsinhaberInnen und BesucherInnen.
Hochzeitstauben haben meist, aufgrund ihrer speziellen Zuchtform, eine eingeschränkte Flugfähigkeit, was ihren Rückflug erschwert. Sie finden nicht mehr nach Hause, schließen sich den Stadttaubenschwärmen an und tragen zur unkontrollierten Vermehrung bei.
Die Folgen sind offensichtlich: Immer mehr Tauben und immer mehr Kot auf öffentlichen Plätzen, historischen Gebäuden und rund um Rathaus. Die steigende Verschmutzung erhöht den Reinigungsaufwand und belastet den städtischen Haushalt. Während Ulm bereits mit betreuten Taubenhäusern sinnvolle Maßnahmen ergreift, um die Population zu kontrollieren, konterkariert der Einsatz von Hochzeitstauben diesen Fortschritt.
Das Tierschutzgesetz verbietet Praktiken, die Tieren unnötiges Leid zufügen:
Gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist es das Ziel, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen. Kein Tier darf ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden. Hochzeitstauben werden jedoch oft ausgesetzt, ohne dass ihr Überleben gesichert ist.
Zusätzlich verbietet § 3 Nr. 3 TierSchG das Aussetzen oder Zurücklassen von Haustieren, wenn diese nicht selbst überlebensfähig sind. Genau das passiert jedoch mit Hochzeitstauben: Sie sind an das Leben in freier Wildbahn nicht angepasst, finden keine Nahrung und werden häufig Opfer von Hunger, Raubtieren oder Witterungseinflüssen. Ihr Freilassen entspricht einem Aussetzen und ist somit gesetzeswidrig.
Darüber hinaus verpflichtet Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) den Staat, Tiere zu schützen. Ein Verbot von Hochzeitstauben wäre ein konsequenter Schritt zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrags auf kommunaler Ebene.
Hochzeitstauben werden oft in engen, dunklen Boxen transportiert, in denen sie stundenlang ausharren müssen. Während der lauten Hochzeitsfeierlichkeiten sitzen die Tiere verängstigt in ihren Behältern, werden von fremden Händen angefasst und schließlich in eine unbekannte Umgebung geworfen.
Viele dieser Tauben sind völlig orientierungslos, geraten in Panik oder sterben an Erschöpfung. Besonders betroffen sind Rassetauben mit spezieller Befiederung an Füßen oder Schwanz, da sie oft nur eingeschränkt flugfähig sind. Sie können sich in der Stadt kaum zurechtfinden und werden schnell Opfer von Unfällen oder Raubtieren.
Es ist an der Zeit zu handeln! Ein Verbot von Hochzeitstauben schützt die Tiere vor unnötigem Leid, reduziert die Verschmutzung der Stadt und senkt langfristig die Kosten für Reinigung und Instandhaltung.
Ulm hat mit seinen betreuten Taubenhäusern bereits bewiesen, dass es nachhaltige Lösungen für die Stadttaubenproblematik gibt. Lassen wir nicht zu, dass der Einsatz von Hochzeitstauben diese Fortschritte zunichtemacht!
Unterschreibe die Petition und setze ein Zeichen für Tierschutz, Sauberkeit und ein modernes, verantwortungsbewusstes Ulm!
Hinweis: KI Bild

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Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 3. Februar 2025 erstellt