

Liebe Unterstützer*innen,
auf drei Anfragen zur Petitionsübergabe an Herrn Özdemir habe ich bislang keine Antwort erhalten. Ich möchte Euch über die E-mail informieren, die ich heute an Herrn Özdemir gesandt habe:
Sehr geehrter Herr Özdemir,
es betrübt mich zutiefst, daß trotz Ihres Engagements seit Ihrem Amtsantritt und trotz der von mir gestarteten Petition "Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung endlich umsetzen!", die bereits über 119.000 Unterstützer*innen gefunden hat, das Leid der Tiere in ganzjähriger Anbindehaltung noch nicht beendet werden konnte.
Zwar habe ich den Eindruck, daß der Wunsch von uns Verbraucher*innen nach mehr Tierwohl in der Öffentlichkeit bereits angekommen ist. Auch habe ich den Eindruck, daß Ihr Bestreben, für mehr Wertschätzung und angemessene Entlohnung ihrer Arbeit, sowie für das Schaffen von Zukunftsperspektiven sorgen zu wollen, bei den Landwirt*innen angekommen ist.
Trotz all dieser positiven Tendenzen scheint derzeit alles ins Stocken zu geraten und ich frage mich, warum.
Zuerst habe ich in der Petition die zitierte Textstelle aus der Bundesratsresolution von 2016 wieder eingefügt (Stand 11.02.2020):
"Eine zeitweise Anbindung ist zulässig, wenn die Rinder während insgesamt mindestens 180 Tagen im Jahr Weidegang haben oder ihnen ganzjährig während der Hellphase außerhalb der Melkzeiten ein uneingeschränkt nutzbarer Laufhof zur Verfügung steht".
Diese Textstelle finde ich sehr wichtig, da sie zeigt, daß eine Kombinationshaltung nicht umgehend verboten werden soll, sondern nur die ganzjährige Anbindehaltung.
Trotzdem behaupten manche Politiker*innen und Landwirt*innen, daß die Kombinationshaltung davon betroffen sei, weil im Text mindestens 180 Tage Weidegang im Jahr gefordert werden und in der Kombinationshaltung 120 Tage Weidegang im Jahr üblich sind.
Eine Milchbäuerin der AbL hat mir auf meine Frage, worauf sich diese 120 Tage/Jahr begründen, geantwortet, daß diese 120 Tage eine Mindestvorgabe sind, die natürlich überschritten werden kann und in vielen Fällen auch überschritten wird. Bei 180 Weidetagen im Jahr müsste der Auftrieb bereits im April stattfinden und im Oktober oder Anfang November enden. Die Rinder würden in diesen Randzeiten (frühes Frühjahr, später Herbst) auf der Weide vegetationsbedingt nicht mehr satt werden können und müssten im Stall zugefüttert werden, damit sie nicht hungrig sind und auf die Idee kommen, außerhalb des Zauns nachzuschauen, d.h. ausbüxen. In diesen Randzeiten sei Weidegang eine Tierwohlmaßnahme, satt würden die Tiere im Stall. Für eher flächenknappe Betriebe, bzw. Betriebe mit knapper hofnaher Flächenausstattung seien die 120 Tage, je nach Jahr, möglicherweise schon eine Herausforderung, da bei Weidegang mehr Fläche benötigt wird als bei Stallfütterung der gleichen Herde. Sie äußerte die Bedenken, daß, wenn man diese Mindestvorgabe anheben würde, dies dazu führen könnte, daß eine Reihe von Betrieben nicht an diesen Programmen teilnehmen könnte und ganz auf Weidegang verzichten würde, was sie sehr schade fände.
Man könnte doch (dies ist mein Vorschlag), um die Resolution zur Abstimmung in den Bundestag bringen zu können, eine Zusatzklausel anfügen, daß die Mindestvorgabe für Betriebe z.B. in der Alpenregion, wo unter Umständen 180 Tage Weidegang im Jahr witterungsbedingt nicht möglich sind, bei 120 Tagen/Jahr bleibt.
Zudem möchte ich auf Ihr Vorhaben hinweisen, die Zahl der gehaltenen Tiere an die Fläche binden zu wollen. Dann wäre es doch auch möglich, ohne komplett neue Ställe zu bauen, die Ställe soweit möglich nur innen zu verbessern und zum Beispiel die einzelnen Buchten geräumiger zu gestalten, zwischen Betonboden und Stroh Gummimatten auszulegen und die Anbindung flexibel zu gestalten (Material, Länge), sodaß die Rinder sich wenigstens bequem hinlegen und beim Schlafen auch den Kopf neben dem Körper ablegen können.
Das Allerwichtigste ist:
ALLE TIERE (UND VOR ALLEM AUCH RINDER) MÜSSEN WEIDEGANG BEKOMMEN!!!
Außerdem finde ich, daß das Corona-Management in der Corona-Pandemie ein gutes Beispiel ist in Bezug auf eine ständige Kooperation von Bund, Ländern, Landratsämtern und Experten.
Das heißt für mich: wenn der Bund in Zusammenarbeit mit Experten klare Vorgaben machen würde mit dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung, sowie der Zusage, in welcher Höhe Förderungen für Flächenankäufe, Umzäunungen von Weideflächen und Stallumbauten gewährt werden, dann könnten Länder und Landratsämter in Zusammenarbeit mit Experten die Anträge der Landwirt*innen auf Förderung und deren Umsetzung prüfen, sodaß alles zeitnah umgesetzt werden kann.
Es braucht das klare Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung dringend!
Es braucht auch für den Tierschutz Verbote und Gebote!
Man setzt z.B. im Straßenverkehr auch nicht auf Freiwilligkeit, denn es würde immer Leute geben, die ihre eigene Bequemlichkeit z.B. vor die Rettung von Menschenleben stellen und Rettungszufahrten zuparken.
Ebenso würde es immer Leute geben, die ihre eigene Bequemlichkeit vor das Leben der Tiere stellen und diese z.B. ganzjährig angebunden in einem Stall mästen, wenn diese Tierquälerei nicht konsequent verboten wird.
Bitte bringen Sie den Gesetzesentwurf der Bundesratsresolution von 2016 zur Abstimmung in den Bundestag, damit das Leid der Tiere in ganzjähriger Anbindehaltung endlich beendet werden kann!
Bitte machen Sie konkrete Ansagen, wo, wie und in welcher Höhe die Landwirt*innen Förderungen beantragen können!
Wir Verbraucher*innen fordern ein beherztes Vorgehen Ihrerseits, damit nicht erneut eine lange Übergangsfrist eingeräumt werden muss, sondern der Umbau zu mehr Tierwohl noch in diesem Jahr Gestalt annimmt!
Mit freundlichen Grüßen, Sabine Lissy
Vielen Dank an Euch alle für Eure Unterstützung!!!