Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung endlich umsetzen!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Ramona Schütz und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Hallo, ich bin Sabine und wohne in Bayern auf dem Land. Jeden Tag, wenn ich an den Höfen in meiner Umgebung vorbeikomme, wo Milchkühe gehalten werden, sehe ich das Leid der Kühe, die in Anbindehaltung tagein, tagaus am selben Fleck im Stall stehen. Ein Schritt nach vorn oder zurück ist alles, was ihnen möglich ist, und die Buchten sind so eng, daß sich nicht mal alle Kühe gleichzeitig hinlegen können. Auch Mastrinder verbringen ihr ganzes Leben in Anbindehaltung im Stall.

Ich fordere daher:

  • Die ganzjährige Anbindehaltung soll umgehend verboten werden! 
  • Die Landwirte, v.a. kleine Betriebe, müssen bei der Umstellung größtmöglich unterstützt werden, z.B. in Form  sofortiger finanzieller Hilfen zum Umbau der Ställe. 
  • Die Landwirte müssen vom Ministerium transparent und umfangreich über ihre Möglichkeiten zur Beantragung dieser Hilfen informiert werden.


Bereits 2016 gab es eine Bundesrats-Initiative aus Hessen, die ganzjährige Anbindehaltung zu verbieten. Dieser Versuch scheiterte, auch am Widerstand der CSU. Und selbst bei dieser Initative hätte es eine Übergangsfrist von 12 Jahren gegeben.

Hier ein Zitat aus der Bundesratsresolution von 2016 (Stand 11.02.2020):

"Eine zeitweise Anbindung ist zulässig, wenn die Rinder während insgesamt mindestens 180 Tagen im Jahr Weidegang haben oder ihnen ganzjährig während der Hellphase außerhalb der Melkzeiten ein uneingeschränkt nutzbarer Laufhof zur Verfügung steht".

Die Resolution wurde damals von der Regierung wegen mangelnder Folgeeinschätzung abgewiesen. 

Der Bericht des Thünen-Instituts zur Folgeeinschätzung liegt zwar bereits seit 11.01.2019 vor, jedoch wurde der Gesetzesentwurf der Resolution bislang nicht im Bundestag zur Abstimmung gebracht. 

Daher bekommt nach wie vor keine der Kühe auf den Höfen in meiner Umgebung Auslauf auf Hof oder Weide, an keinem einzigen Tag im Jahr!!!

Dieses unglaubliche Leid der Tiere darf keinen Tag länger geduldet werden!!!

Bitte unterschreibt und teilt diese Petition zahlreich, damit wir die Beendigung dieses Tierleids gemeinsam einfordern können!

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Sabine LissyPetitionsstarter*in

155.738

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Ramona Schütz und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Hallo, ich bin Sabine und wohne in Bayern auf dem Land. Jeden Tag, wenn ich an den Höfen in meiner Umgebung vorbeikomme, wo Milchkühe gehalten werden, sehe ich das Leid der Kühe, die in Anbindehaltung tagein, tagaus am selben Fleck im Stall stehen. Ein Schritt nach vorn oder zurück ist alles, was ihnen möglich ist, und die Buchten sind so eng, daß sich nicht mal alle Kühe gleichzeitig hinlegen können. Auch Mastrinder verbringen ihr ganzes Leben in Anbindehaltung im Stall.

Ich fordere daher:

  • Die ganzjährige Anbindehaltung soll umgehend verboten werden! 
  • Die Landwirte, v.a. kleine Betriebe, müssen bei der Umstellung größtmöglich unterstützt werden, z.B. in Form  sofortiger finanzieller Hilfen zum Umbau der Ställe. 
  • Die Landwirte müssen vom Ministerium transparent und umfangreich über ihre Möglichkeiten zur Beantragung dieser Hilfen informiert werden.


Bereits 2016 gab es eine Bundesrats-Initiative aus Hessen, die ganzjährige Anbindehaltung zu verbieten. Dieser Versuch scheiterte, auch am Widerstand der CSU. Und selbst bei dieser Initative hätte es eine Übergangsfrist von 12 Jahren gegeben.

Hier ein Zitat aus der Bundesratsresolution von 2016 (Stand 11.02.2020):

"Eine zeitweise Anbindung ist zulässig, wenn die Rinder während insgesamt mindestens 180 Tagen im Jahr Weidegang haben oder ihnen ganzjährig während der Hellphase außerhalb der Melkzeiten ein uneingeschränkt nutzbarer Laufhof zur Verfügung steht".

Die Resolution wurde damals von der Regierung wegen mangelnder Folgeeinschätzung abgewiesen. 

Der Bericht des Thünen-Instituts zur Folgeeinschätzung liegt zwar bereits seit 11.01.2019 vor, jedoch wurde der Gesetzesentwurf der Resolution bislang nicht im Bundestag zur Abstimmung gebracht. 

Daher bekommt nach wie vor keine der Kühe auf den Höfen in meiner Umgebung Auslauf auf Hof oder Weide, an keinem einzigen Tag im Jahr!!!

Dieses unglaubliche Leid der Tiere darf keinen Tag länger geduldet werden!!!

Bitte unterschreibt und teilt diese Petition zahlreich, damit wir die Beendigung dieses Tierleids gemeinsam einfordern können!

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Sabine LissyPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Gisela Sengl
MdL, Agrarpolitische Sprecherin B90/GRÜNE
Beantwortet
Die ganzjährige Anbindehaltung hat keine Zukunft. Allerdings brauchen unsere bayerischen Landwirt*innen umfangreiche Unterstützung bei diesem Umbau. Wir Grüne haben deshalb bereits im Sommer beantragt, die Förderung zur Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstall und sonstige Formen der Rinderhaltung für kleine Betriebe von 30 Prozent auf 70 Prozent zu erhöhen. In meiner politischen Arbeit setze ich mich immer dafür ein, dass alle Tiere, nicht nur Kühe, auf der Weide gehalten werden. Wir fordern eine stärkere Unterstützung für diese Art der Tierhaltung, aber auch für andere Ställe und gesetzliche Haltungsvorschriften, die Rindern und Schweinen, aber auch Puten ein besseres Leben ermöglichen. Foto: www.gisela-sengl.de
Michaela Kaniber
Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Beantwortet
Mir ist der Ausstieg aus der GANZJÄHRIGEN Anbindehaltung ein wichtiges Anliegen. Das habe ich heute bei der Übergabe der Petition zum Thema Anbindehaltung von Sabine Lissy noch einmal klar gesagt. In meiner Regierungserklärung im Mai habe ich bereits deutlich gemacht: „Wir brauchen den Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung, und zwar so zügig wie möglich.“ Aber Freiwilligkeit geht für mich hier ganz klar vor Verboten. Und wir sagen klar: Die Kombihaltung mit Weidegang/Bewegung und Stallhaltung ist für viele Betriebe eine gute Lösung. ➡ Wir unterstützen die Betriebe gezielt beim Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung. ➡ Wir bieten attraktive Förderprogramme für Laufhöfe oder für die Umstellung von Anbinde- auf Laufstall an. ➡ Zusätzlich haben wir den Fördersatz für die Umstellung von Anbinde- auf Laufstall von 30 auf 40 Prozent angehoben. Die finanzielle Unterstützung und Information der Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung, wie sie in der Petition gefordert werden, sind längst gängige Praxis. Längst haben wir eine Beratungsinitiative für Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung gestartet. Die Betriebe können sich hier direkt an ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor Ort wenden. Dort können sie sich kompetent und kostenlos beraten lassen. Bei der ganzen Diskussion müssen wir aber darauf achten, dass wir die Betriebe nicht überfordern. Denn es sind vor allem die kleineren Milchviehbetriebe, die noch ganzjährige Anbindehaltung betreiben. Wir müssen ihnen Planbarkeit zugestehen. Sonst kommt es zu einem massiven Strukturbruch. Ein sofortiges Verbot würde für diese Betriebe das Aus bedeuten. Mit der Folge, dass wir Milch aus anderen Ländern importieren müssten, bei denen wir keinen Einfluss auf das Tierwohl haben. Foto: StMELF
Ruth Müller
MdL (SPD)
Beantwortet
Nach aktuellen Schätzungen ist in Bayern die Anbindehaltung mit etwa 53 Prozent der Milchviehhalter (etwa 14.000 Betriebe) und etwa 24 Prozent der Milchkühe (265.000 Kühe) immer noch weit verbreitet. In den letzten zehn Jahren gab es einen deutlichen Rückgang der Anbindehaltung. Da diese Haltungsform hauptsächlich im süddeutschen Raum Verbreitung findet, ist hier erkennbar, dass sich bereits ein gravierender Strukturwandel vollzogen hat, der sich weiter fortsetzen wird, wenn keine Gegensteuerung erfolgt. Denn mit diesen Betrieben verschwinden viele kleinere Familienbetriebe im Haupt- oder Nebenerwerb, die unsere bayerische Agrarstruktur prägen. Mit Blick auf die Anbindehaltung ist die Unterscheidung in ganzjährige Anbindehaltung und Kombihaltung wichtig! Bei der Kombihaltung (zeitweise Anbindehaltung) wird den Tieren Bewegung, z.B. Weidegang ermöglicht. Die ganzjährige Anbindehaltung stellt nach dem Stand der wissenschaftlichen Bewertung kein tiergerechtes Haltungsverfahren dar. Diese Betriebe, die sich oft im Dorfgebiet befinden müssen dabei unterstützt werden, eine zukunftsfähige Betriebsanpassung vorzunehmen. Dies kann zum Beispiel durch Stallumbauen oder -anbauten oder die Errichtung von Laufhöfen geschehen. Da alternativ oftmals nur Aussiedlung und Neubau in Verbindung mit einer Bestandsvergrößerung möglich ist, erfolgt ansonsten häufig die Betriebsaufgabe. Der Kombihaltung vor allem in Verbindung mit Weidegang sollte größere Akzeptanz zuteilwerden. Durch die Beweidung leisten diese Betriebe einen positiven Beitrag zum Erhalt eines artenreichen Grünlands und zur Tiergesundheit (Klauengesundheit). Nachdem in Bayern im bundesdeutschen Durchschnitt der Anteil der Tiere, die Weidegang haben mit 17 % verhältnismäßig gering ist, sollten diese Betriebe, die sämtliche gesetzlichen Anforderungen an den Tierschutz erfüllen, auch die Perspektive haben, dass sie generationenübergreifend weitergeführt werden können. Da dies häufig extensiv wirtschaftende Betriebe sind, die eher kleine Flächen, oft in Hanglage bewirtschaften, sollten sie zukünftig stärker gefördert werden. Es greift nach unserer Ansicht zu kurz, verallgemeinernd ein Verbot der Anbindehaltung zu fordern.“ Foto: SPD Landtagsfraktion
Karl Bär
MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Agrarpolitischer Sprecher
Ophelia Nick
parl. Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Kommentare von Unterstützer*innen

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Petition am 7. August 2021 erstellt