Verbietet CANCELCULTUR


Verbietet CANCELCULTUR
Das Problem
Verbietet CANCELCULTUR
Begründung:
Cancel Culture ist ein politisches Schlagwort, ein Vorgang, der das systematische Bestreben zum sozialen Ausschluss von Personen oder Organisationen bezeichnet, denen beleidigende, diskriminierende, rassistische, antisemitische, verschwörungsideologische, bellizistische, frauenfeindliche, frauenverachtende, homophobe oder transphobe Aussagen beziehungsweise Handlungen vorgeworfen werden.
Aufgrund von Vorwürfen gegen Kunstschaffende, z.b. Opernsängern, Musikern, Comedians, Autoren und anderen, die nicht dem politischen Mainstream entsprechen, werden diese massiv in ihrem Wirken behindert und angegriffen. Damit verstößt Cancel Culture gegen unsere Verfassung. Die Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit sind durch das GG § 1,4 und 5 gegeben. Oft haben solche Vorwürfe auch keine Substanz, sondern entstehen durch eine verdrehte oder übertriebene Wahrnehmung politischer Aktivisten.
So ist zum Beispiel das Thema Kontaktschuld auch etwas, das bei Cancel Culture eine Rolle spielt. Schon die Bekanntschaft zu jemandem, der öffentlich als Unperson gilt, reicht aus, um jemanden, der ihn kennt, aus dem Kreis der akzeptierten Mitmenschen auszuschließen. Das sind Methoden einer Diktatur und nicht die einer freiheitlichen Gesellschaft .
Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Meinung und seine weltanschauliche Ansicht zu haben, ohne dass dies gegen geltendes Recht verstößt. Es ist nicht zwingend, dass diese Ansicht dem Mainstream oder der Ansicht der vorherrschenden Politik entspricht. Diejenigen, die diese Cancel-Culture gegen Kunstschaffende und andere betreiben, nehmen jedoch die Freiheitsrechte für sich selber in Anspruch, die sie andern vorenthalten wollen. Sie fahren Kampagnen gegen ihre Ziele und missachten dabei deren Menschenwürde und Grundrechte und wollen alles verbieten, was nicht in ihr eigenes Weltbild passt.
Daher fordere ich: Verbietet das ausüben von Cancel-Kultur und gebt den Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz, weil ihre Grundrechte mit Füssen getreten werden. Gebt Ihnen einen Unterlassungsanspruch, wenn solche Kampagnen gegen Sie gefahren werden.
Es geht nicht darum, die Meinung zu teilen. Es geht darum, dass jeder, auch wenn er nicht das vertritt, was ich für richtig halte, ,das Recht hat, seine Kunst und seine Lebensart zu verwirklichen, solange es im Rahmen des Erlaubten stattfindet.
GG -Art 4
Abs. 1
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
GG -Art 5
Abs. 1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Abs. 2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Abs. 3 Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Auch für Kunstschaffende und Künstler gilt die Meinungsfreiheit gemäß GG Art5. Abs.1 GG.
GG Art1
Abs. 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

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Das Problem
Verbietet CANCELCULTUR
Begründung:
Cancel Culture ist ein politisches Schlagwort, ein Vorgang, der das systematische Bestreben zum sozialen Ausschluss von Personen oder Organisationen bezeichnet, denen beleidigende, diskriminierende, rassistische, antisemitische, verschwörungsideologische, bellizistische, frauenfeindliche, frauenverachtende, homophobe oder transphobe Aussagen beziehungsweise Handlungen vorgeworfen werden.
Aufgrund von Vorwürfen gegen Kunstschaffende, z.b. Opernsängern, Musikern, Comedians, Autoren und anderen, die nicht dem politischen Mainstream entsprechen, werden diese massiv in ihrem Wirken behindert und angegriffen. Damit verstößt Cancel Culture gegen unsere Verfassung. Die Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit sind durch das GG § 1,4 und 5 gegeben. Oft haben solche Vorwürfe auch keine Substanz, sondern entstehen durch eine verdrehte oder übertriebene Wahrnehmung politischer Aktivisten.
So ist zum Beispiel das Thema Kontaktschuld auch etwas, das bei Cancel Culture eine Rolle spielt. Schon die Bekanntschaft zu jemandem, der öffentlich als Unperson gilt, reicht aus, um jemanden, der ihn kennt, aus dem Kreis der akzeptierten Mitmenschen auszuschließen. Das sind Methoden einer Diktatur und nicht die einer freiheitlichen Gesellschaft .
Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Meinung und seine weltanschauliche Ansicht zu haben, ohne dass dies gegen geltendes Recht verstößt. Es ist nicht zwingend, dass diese Ansicht dem Mainstream oder der Ansicht der vorherrschenden Politik entspricht. Diejenigen, die diese Cancel-Culture gegen Kunstschaffende und andere betreiben, nehmen jedoch die Freiheitsrechte für sich selber in Anspruch, die sie andern vorenthalten wollen. Sie fahren Kampagnen gegen ihre Ziele und missachten dabei deren Menschenwürde und Grundrechte und wollen alles verbieten, was nicht in ihr eigenes Weltbild passt.
Daher fordere ich: Verbietet das ausüben von Cancel-Kultur und gebt den Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz, weil ihre Grundrechte mit Füssen getreten werden. Gebt Ihnen einen Unterlassungsanspruch, wenn solche Kampagnen gegen Sie gefahren werden.
Es geht nicht darum, die Meinung zu teilen. Es geht darum, dass jeder, auch wenn er nicht das vertritt, was ich für richtig halte, ,das Recht hat, seine Kunst und seine Lebensart zu verwirklichen, solange es im Rahmen des Erlaubten stattfindet.
GG -Art 4
Abs. 1
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
GG -Art 5
Abs. 1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Abs. 2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Abs. 3 Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Auch für Kunstschaffende und Künstler gilt die Meinungsfreiheit gemäß GG Art5. Abs.1 GG.
GG Art1
Abs. 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

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Petition am 17. März 2024 erstellt