
Elisabeth BrörkenMunich, Allemagne
21 août 2014
Liebe Unterstützer und Freunde, im letzten Update hatte ich Euch über die Klage gegen meine private Krankenversicherung informiert. Mein Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für dieses Verfahren wurde heute abgelehnt. Die Versicherung habe "unstreitig" ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt. Gemeint ist die Erstattung zu den Sätzen des Basistarifs für die von mir beanspruchte zahnärztliche Behandlung. *LOL* Der Umfang der Erstattungspflicht ist ja gerade der zentrale Streitpunkt in diesem Verfahren. Jetzt also Beschwerde zum Landgericht.
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