Elisabeth BrörkenMunich, Germany
29 Nov 2015
Das Sozialgericht hat nicht verstanden, dass es zu den Bedingungen des Basistarifs keine Behandlungspflicht der Ärzte gibt wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das war zwar mit der Gesundheitsreform 2007 geplant, ist aber am Widerstand der Ärzte gescheitert und nicht umgesetzt worden. Die Klage wurde abgewiesen. Deshalb bin ich jetzt in der Berufung beim Landessozialgericht. Grün bleibt die Hoffnung.
Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X