
Elisabeth BrörkenMunich, Germany
Apr 22, 2015
Keine drei Wochen - und meine Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Beschluss aus Karlsruhe kam heute. Ohne Begründung. Unanfechtbar. Das nenne ich mal eine schnelle Entscheidung :( Zivilrechtlich bin ich deshalb "durch". Ein Verfahren ohne Prozesskostenhilfe kommt für mich leider nicht in Frage. - "Zum Glück" beziehe ich ja Grundsicherung. Deshalb gibt es noch eine sozialrechtliche Chance. Der Basistarif ist nicht "bedarfsdeckend", weil wegen der geringen Erstattungssätze bei jeder Behandlung ungedeckte Arztkosten bleiben, die aus dem Regelsatz nicht bezahlt werden können. Klage zum Sozialgericht ist aber erst nach Abschluss des noch laufenden Widerspruchsverfahrens möglich. Zu gegebener Zeit dann mehr.
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