Urteil des OLG Hamm zur Betreiberhaftung aufheben

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Christian Neidhart und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Mountainbiken ist mehr als nur ein Sport – es ist eine Leidenschaft, die Vielfalt, Naturgenuss und Gemeinschaft vereint. Doch das kürzlich ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm stellt eine Bedrohung für die Zukunft unseres Sports dar, indem es die Haftung der Betreiber für Unfälle auf Bikestrecken drastisch ausweitet.

Dieses Urteil gefährdet nicht nur die bestehenden Strecken und das Angebot im Mountainbikesport, es legt auch den ehrenamtlich tätigen Menschen, die einen Großteil der Pflege und den Bau dieser Strecken übernehmen, unnötige Steine in den Weg. Ehrenamtliche, die aus purer Leidenschaft und Freude am Sport arbeiten, könnten zukünftig abgeschreckt werden, ihrem Engagement nachzugehen, da das Risiko einer Haftung nicht tragbar ist.

Dieser Entscheid des OLG Hamm könnte auch dazu führen, dass viele Strecken nicht mehr gewartet werden oder sogar geschlossen werden müssen. Dies würde nicht nur die Vielfalt im Mountainbikesport einschränken, sondern auch die Möglichkeit des Naturgenusses und die Gemeinschaft, die sich dabei bildet, beträchtlich mindern.

Die Lösung? Eine Revision des Urteils, um die Haftungsfrage klarer und gerechter zu regeln. Eine differenzierte Betrachtung, die sowohl die Sicherheit der Biker als auch die Entlastung der Betreiber in den Mittelpunkt stellt, ist essenziell. Wir fordern die zuständigen Stellen und Gerichte auf, die Konsequenzen dieses Urteils zur Kenntnis zu nehmen und den Mountainbikesport in seiner derzeitigen Form zu erhalten.

Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift, um das Urteil rückgängig zu machen und die Vielfalt und Freude des Mountainbikesports zu bewahren.

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Christian Neidhart und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Mountainbiken ist mehr als nur ein Sport – es ist eine Leidenschaft, die Vielfalt, Naturgenuss und Gemeinschaft vereint. Doch das kürzlich ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm stellt eine Bedrohung für die Zukunft unseres Sports dar, indem es die Haftung der Betreiber für Unfälle auf Bikestrecken drastisch ausweitet.

Dieses Urteil gefährdet nicht nur die bestehenden Strecken und das Angebot im Mountainbikesport, es legt auch den ehrenamtlich tätigen Menschen, die einen Großteil der Pflege und den Bau dieser Strecken übernehmen, unnötige Steine in den Weg. Ehrenamtliche, die aus purer Leidenschaft und Freude am Sport arbeiten, könnten zukünftig abgeschreckt werden, ihrem Engagement nachzugehen, da das Risiko einer Haftung nicht tragbar ist.

Dieser Entscheid des OLG Hamm könnte auch dazu führen, dass viele Strecken nicht mehr gewartet werden oder sogar geschlossen werden müssen. Dies würde nicht nur die Vielfalt im Mountainbikesport einschränken, sondern auch die Möglichkeit des Naturgenusses und die Gemeinschaft, die sich dabei bildet, beträchtlich mindern.

Die Lösung? Eine Revision des Urteils, um die Haftungsfrage klarer und gerechter zu regeln. Eine differenzierte Betrachtung, die sowohl die Sicherheit der Biker als auch die Entlastung der Betreiber in den Mittelpunkt stellt, ist essenziell. Wir fordern die zuständigen Stellen und Gerichte auf, die Konsequenzen dieses Urteils zur Kenntnis zu nehmen und den Mountainbikesport in seiner derzeitigen Form zu erhalten.

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Petition am 27. April 2026 erstellt