Uni Trier | VPN-Zugriff zu beck-online weiterhin ermöglichen


Uni Trier | VPN-Zugriff zu beck-online weiterhin ermöglichen
Das Problem
Für das Kalenderjahr 2024 hat die Universität Trier den Vertrag für die Nutzung von beck-online über den VPN-Zugriff gekündigt. Ab dem 01.01.2024 ist der Zugriff auf beck-online von einem anderen Ort als der Universität aus nicht mehr möglich. Juris soll folgen.
Daher ruft die Fachschaft Jura des FB V die Studierenden dazu auf, die Notwendigkeit des VPN-Zugangs zu beck-online und juris aufzuzeigen.
Während der hauptsächlich digital gehaltenen Semester in der Covid-19-Pandemie hat sich die Universität Trier dazu entschlossen, den Studierenden des Fachbereichs V Rechtswissenschaften eine Nutzung der beliebten und für flexibles Lernen unabdingbaren Plattform beck-online von zuhause aus zu gewähren. Über einen VPN-Zugang loggt sich der eifrige Student in das Netzwerk der Universität ein und kann so für das Studium relevante Kommentare, Urteile, Aufsätze und mehr lesen - und das von jedem Ort aus. So lässt sich das Schreiben einer Hausarbeit, die Klausurvorbereitung und auch die zielorientiere Förderung von Interesse an rechtswissenschaftlichen Vorgängen mit dem Besuch der Eltern, dem Urlaub, der Absolvierung von Pflichtpraktika und Auslandssemestern kombinieren.
Doch nun soll damit Schluss sein. In Zeiten der Digitalisierung und des insbesondere seit der Pandemie aufstrebenden Modells von Home-Office¹ will die Universität lieber einen Schritt in die Vergangenheit, als in die Zukunft wagen. In Zukunft soll die Nutzung der vor allem für Haus- und Seminararbeiten erforderlichen Plattform nur noch über die physische Anwesenheit in den Gebäuden der Universität möglich sein.
Verwunderlich ist, dass die Nutzung des VPN-Zugangs zu beck-online an anderen Universitäten wie Bonn² oder Tübingen³ ohne ersichtliches Ende möglich ist. Ruht sich die Universität nun auf dem äußerst positiv ausgefallenen Ergebnis des CHE-Rankings⁴ aus?
Zudem sollten Studenten, die aufgrund gesundheitlicher Probleme, persönlicher Beeinträchtigungen oder finanzieller Schwierigkeiten die Universität nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen aufsuchen können, Beachtung erfahren und das Studium ohne Auferlegung zusätzlicher Hürden absolvieren können.
Verweise
¹ Zum Ergebnis der IHK-Umfrage: https://www.ihk.de/berlin/politische-positionen-und-statistiken-channel/arbeitsmarkt-beschaeftigung/fachkraeftesicherung/digitalisierung-der-arbeitswelt/ihk-kurzumfrage-home-office-neue-normalitaet-oder-4876982; https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_28_p002.html vom 08.10.2023.
² https://seminar.jura.uni-bonn.de/literatursuche/datenbanken/beck-online/ vom 08.10.2023.
⁴ Zum Ergebnis des rechtswissenschaftlichen Studiengangs der Universität Trier im CHE-Ranking: https://studiengaenge.zeit.de/ranking/results?fachId=5&hochschultyp=1&abschlussart=3&lines=400169#comparison vom 08.10.2023.

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Das Problem
Für das Kalenderjahr 2024 hat die Universität Trier den Vertrag für die Nutzung von beck-online über den VPN-Zugriff gekündigt. Ab dem 01.01.2024 ist der Zugriff auf beck-online von einem anderen Ort als der Universität aus nicht mehr möglich. Juris soll folgen.
Daher ruft die Fachschaft Jura des FB V die Studierenden dazu auf, die Notwendigkeit des VPN-Zugangs zu beck-online und juris aufzuzeigen.
Während der hauptsächlich digital gehaltenen Semester in der Covid-19-Pandemie hat sich die Universität Trier dazu entschlossen, den Studierenden des Fachbereichs V Rechtswissenschaften eine Nutzung der beliebten und für flexibles Lernen unabdingbaren Plattform beck-online von zuhause aus zu gewähren. Über einen VPN-Zugang loggt sich der eifrige Student in das Netzwerk der Universität ein und kann so für das Studium relevante Kommentare, Urteile, Aufsätze und mehr lesen - und das von jedem Ort aus. So lässt sich das Schreiben einer Hausarbeit, die Klausurvorbereitung und auch die zielorientiere Förderung von Interesse an rechtswissenschaftlichen Vorgängen mit dem Besuch der Eltern, dem Urlaub, der Absolvierung von Pflichtpraktika und Auslandssemestern kombinieren.
Doch nun soll damit Schluss sein. In Zeiten der Digitalisierung und des insbesondere seit der Pandemie aufstrebenden Modells von Home-Office¹ will die Universität lieber einen Schritt in die Vergangenheit, als in die Zukunft wagen. In Zukunft soll die Nutzung der vor allem für Haus- und Seminararbeiten erforderlichen Plattform nur noch über die physische Anwesenheit in den Gebäuden der Universität möglich sein.
Verwunderlich ist, dass die Nutzung des VPN-Zugangs zu beck-online an anderen Universitäten wie Bonn² oder Tübingen³ ohne ersichtliches Ende möglich ist. Ruht sich die Universität nun auf dem äußerst positiv ausgefallenen Ergebnis des CHE-Rankings⁴ aus?
Zudem sollten Studenten, die aufgrund gesundheitlicher Probleme, persönlicher Beeinträchtigungen oder finanzieller Schwierigkeiten die Universität nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen aufsuchen können, Beachtung erfahren und das Studium ohne Auferlegung zusätzlicher Hürden absolvieren können.
Verweise
¹ Zum Ergebnis der IHK-Umfrage: https://www.ihk.de/berlin/politische-positionen-und-statistiken-channel/arbeitsmarkt-beschaeftigung/fachkraeftesicherung/digitalisierung-der-arbeitswelt/ihk-kurzumfrage-home-office-neue-normalitaet-oder-4876982; https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_28_p002.html vom 08.10.2023.
² https://seminar.jura.uni-bonn.de/literatursuche/datenbanken/beck-online/ vom 08.10.2023.
⁴ Zum Ergebnis des rechtswissenschaftlichen Studiengangs der Universität Trier im CHE-Ranking: https://studiengaenge.zeit.de/ranking/results?fachId=5&hochschultyp=1&abschlussart=3&lines=400169#comparison vom 08.10.2023.

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Petition am 8. Oktober 2023 erstellt