Vorzeitige Stilllegung von älteren Photovoltaik Anlagen (Ü20 Anlagen) verhindern

Das Problem

Als Bürger der sich für Energiewende und Klimaschutz einsetzt und als aktives Greenpeace Mitglied ist mir eine weitere Nutzung “alter” PV Anlagen ein wichtiges Anliegen, ebenso wie ein sparsamer Umgang mit unseren Ressourcen. Zudem bin selbst mit einer PV Anlage betroffen, die ich vor 21 Jahren auf meinem Dach montiert habe.

2021 fallen die ersten PV Anlagen aus der EEG-Förderung. Konkret bedeutet das, dass dann die Vergütungspflicht endet und somit eine Einspeisung aus Altanlagen für die Betreiber uninteressant wird. 

Eine Nachrüstung von Altanlagen mit Speichern ist derzeit, im Gegensatz zur Ausrüstung von Neuanlagen, nicht wirtschaftlich. Viele der Anlagen würden somit stillgelegt werden, was einer unglaublichen Ressourcen- und Energieverschwendung gleich käme, denn die PV Module weisen im Durchschnitt eine Lebensdauer von ca. 30 Jahren auf und könnten somit weiterhin mindestens 10 Jahre umweltfreundlichen Solarstrom produzieren und einspeisen. Da Deutschland mit der Energiewende viel zu langsam vorankommt um die Klimaziel von Paris einzuhalten, wäre es verheerend, wenn wir weniger Solaranlagen statt mehr bekommen.

Wie soll mit dieser Politik die Energiewende Realität werden? Wie wollen wir künftig sinnvoll mit unseren Ressourcen umgehen? 

Meine Forderung an die Minister*in Schulze und Altmaier: 

- Staatliches Förderprogramm für die Nachrüstung von Altanlagen mit Speichern 

- Vergütung des aus Altanlagen eingespeisten Stroms zum jeweiligen Marktpreis 

- Keine EEG Umlage für den Eigenverbrauch bei Anlagen unter 30 kWp 

Helfen Sie mit, dass wir in Deutschland mit der Energiewende vorankommen. Wir müssen auch aus Verantwortung unseren Kindern und Enkeln gegenüber in Deutschland den Klimaschutz ernst nehmen.

Diese Petition hat 40.744 Unterschriften erreicht

Das Problem

Als Bürger der sich für Energiewende und Klimaschutz einsetzt und als aktives Greenpeace Mitglied ist mir eine weitere Nutzung “alter” PV Anlagen ein wichtiges Anliegen, ebenso wie ein sparsamer Umgang mit unseren Ressourcen. Zudem bin selbst mit einer PV Anlage betroffen, die ich vor 21 Jahren auf meinem Dach montiert habe.

2021 fallen die ersten PV Anlagen aus der EEG-Förderung. Konkret bedeutet das, dass dann die Vergütungspflicht endet und somit eine Einspeisung aus Altanlagen für die Betreiber uninteressant wird. 

Eine Nachrüstung von Altanlagen mit Speichern ist derzeit, im Gegensatz zur Ausrüstung von Neuanlagen, nicht wirtschaftlich. Viele der Anlagen würden somit stillgelegt werden, was einer unglaublichen Ressourcen- und Energieverschwendung gleich käme, denn die PV Module weisen im Durchschnitt eine Lebensdauer von ca. 30 Jahren auf und könnten somit weiterhin mindestens 10 Jahre umweltfreundlichen Solarstrom produzieren und einspeisen. Da Deutschland mit der Energiewende viel zu langsam vorankommt um die Klimaziel von Paris einzuhalten, wäre es verheerend, wenn wir weniger Solaranlagen statt mehr bekommen.

Wie soll mit dieser Politik die Energiewende Realität werden? Wie wollen wir künftig sinnvoll mit unseren Ressourcen umgehen? 

Meine Forderung an die Minister*in Schulze und Altmaier: 

- Staatliches Förderprogramm für die Nachrüstung von Altanlagen mit Speichern 

- Vergütung des aus Altanlagen eingespeisten Stroms zum jeweiligen Marktpreis 

- Keine EEG Umlage für den Eigenverbrauch bei Anlagen unter 30 kWp 

Helfen Sie mit, dass wir in Deutschland mit der Energiewende vorankommen. Wir müssen auch aus Verantwortung unseren Kindern und Enkeln gegenüber in Deutschland den Klimaschutz ernst nehmen.

Die Entscheidungsträger*innen

Ingrid Nestle
Sprecherin für Energiewirtschaft Bundestagsfraktion B90/GRÜNE
Beantwortet
Ich bedanke mich von Herzen für Ihr Engagement, denn wir haben die gleichen Ziele: Klimaschutz darf nicht länger auf Sparflamme betrieben werden und es muss allen Menschen leicht gemacht werden, ihren Beitrag zu leisten. Es geht ums Ganze: Wirtschaftspolitik hat keine Chancen auf Erfolg, wenn das Wetter verrücktspielt und der steigende Meeresspiegel Millionenstädte verschlingt. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Sicherheit und Menschenrechte drohen durch die Klimakrise unter die Räder zu geraten. Die persönlichen Freiheiten und Freiheitsrechte werden angegriffen. Artenvielfalt, ganze Ökosysteme sind massiv bedroht und die zuverlässige Versorgung mit Nahrungsmitteln wird zu einer immer größeren Herausforderung. Die Überlebenschancen der Ärmsten auf unserem Planeten, insbesondere im globalen Süden, werden immer schlechter. Und auch Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren ist besonders betroffen. Doch leider waren in den letzten Jahren die Worte der Regierung zum Klimaschutz immer deutlich stärker als ihre Taten, ja teilweise wurden sogar aktiv Hürden gegen erneuerbare Energien oder sparsame Autos aufgebaut. Die Sonnenenergie muss dringend richtig groß werden. Es ist verrückt, dass der Zubau so drastisch zurückgegangen ist, gerade als Sonnenstrom richtig günstig wurde. Wir Grüne treten dafür ein, dass alle Menschen einfach, unbürokratisch und verlässlich von Solarzellen auf ihrem Dach profitieren können, sei es durch ein viel einfacheres Konzept für Mieterstrom oder von ihrer eigenen Anlage. Ich teile also Ihre Ziele von ganzem Herzen. In den besten Methoden, diese Ziele zu erreichen, schließe ich mich zwei von Ihren drei Forderungen an: Vergütung des aus Altanlagen eingespeisten Stroms zum jeweiligen Marktpreis und keine EEG Umlage für den Eigenverbrauch bei Anlagen unter 30 kWp. Allerdings sehe ich sehr wohl die Notwendigkeit, dass Heimspeicher und flexible Lasten so betrieben werden, dass sie insgesamt die Integration von Wind und Sonne erleichtern. Deshalb bin ich der Meinung, dass einerseits die Volleinspeisung wieder viel attraktiver gemacht werden muss (im derzeitigen Entwurf des EEG wird sie sogar noch schlechter gestellt) und andererseits Vorgaben an die Eigenstromprivilegien gestellt werden müssen, die einen intelligenten Speichereinsatz ermöglichen und gewährleisten. Das gilt zumindest für die Heimspeicher, die über das Eigenstromprivileg indirekt von der Allgemeinheit finanziert werden, darf aber nicht mit so unerreichbar plötzlichen Forderungen an Digitalisierung geschehen, wie es im derzeitigen Gesetzentwurf der Fall ist. Hinsichtlich der Nachrüstung von Altanlagen mit Speichern habe ich eine etwas andere Meinung, was der beste Weg für eine erfolgreiche Energiewende ist. Gerade für die Anlagen ab 20 Jahren, die aus der alten Förderung fallen, wünsche ich mir ein ganz einfaches, bürokratiefreies und dennoch für die Besitzer lohnendes Konzept. Das kann so aussehen, dass sie ohne sich irgendwo melden zu müssen oder neue Zähler einbauen zu müssen, weiterhin einen auskömmlichen Betrag für ihren Strom überwiesen bekommen. Für die Anlagen, die aus Gründen der Cybersicherheit einen intelligenten Stromzähler benötigen, könnten die Kosten des Einbaus übernommen werden. Den Einbau eines Speichers für ausgeförderte Anlagen zu zahlen hingegen ist meiner Meinung nach nicht das Mittel der Wahl. Tatsächlich helfen diese Heimspeicher ohne intelligente Steuerung und Anreize der Energiewende nämlich nicht. Manchmal schaden sie sogar. Ein Beispiel: bei den heutigen Rahmenbedingungen ist es für den Betreiber eines Heimspeichers am lukrativsten, diesen so einzustellen, dass die Batterie morgens erstmal aufgeladen wird. Denn er möchte möglichst viel Strom selbst verbrauchen und nicht mit den anderen teilen. Und es könnte ja später eine Wolke kommen. Wenn der Speicher dann zum Beispiel gegen 11 Uhr voll ist, wird die PV-Mittagsspitze ohne jede Rampe voll ins allgemeine Netz gedrückt, was gelinde gesagt nicht der optimale Betrieb eines solchen Speichers ist. Es ist wichtig, dass wir immer wachsam bleiben, wo gerade Lobby-Eigeninteressen verfolgt werden und wo tatsächlich der Klimaschutz das Ziel ist. Das gilt meiner Meinung nach genauso bei Lobbygruppen, deren Interessen mir nahe stehen, wie die Hersteller von erneuerbaren Energien. In der Solarbranche wurde in den letzten Jahren sehr viel leichteres Geld mit Heimspeichern verdient als mit Solaranlagen. Entsprechend haben sie sich in der Öffentlichkeit sehr stark für die Förderung von Speichern eingesetzt. Das entspricht aber nicht den Interessen der Energiewende, zumindest solange diese Speicher nicht so betrieben werden, dass sie tatsächlich die Einbindung der wetterabhängigen Erneuerbaren erleichtern. Wir werden mit Sicherheit Speicher brauchen auf dem Weg zu 100% erneuerbaren Energien. Dazu gehört eine Vielzahl unterschiedlicher Technologien und auch Batterien spielen eine entscheidende Rolle. Wir sollten aber überlegen, wie wir diese betreiben wollen. Der Energiewende ist mit einem solidarischen Ansatz sehr viel mehr gedient, als mit dem Streben nach Autarkie oder möglichst hoher Eigenversorgung von einzelnen. Und gerade bei Batterien, in denen viele ökologisch aufwändige Materialien verbaut werden, gilt es gut abzuwägen. Die gleichen Ressourcen werden auch gebraucht, um Batterien zum Beispiel für die Elektromobilität zu produzieren. Hier sind sie kaum zu ersetzen, da die Verwendung von Wasserstoff in Pkw sehr ineffizient ist und zu viel unseres noch knappen erneuerbaren Stroms verbrauchen würde. Foto: Bina Engel
Prof. Martin Neumann
Energiepolitischer Sprecher der FDP Bundestagsfraktion
Beantwortet
Wir begrüßen das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Sinne des bisherigen EEG, die durch Investitionen in Erzeugungsanlagen und Speicher an der Energiewende teilhaben möchten. Daher setzen wir uns für eine Entlastung bei der Eigenversorgung auch für Energiegemeinschaften ein. Gleichzeitig bedauern wir, dass der Bundesregierung mit der vorgelegten EEG-Novelle kein großer Wurf gelungen ist. Ihr fehlt der Mut, die Erneuerbaren weiter in Richtung Marktwirtschaft, Wettbewerb und Systemverantwortung zu überführen. Stattdessen wird das Energierecht mit bürokratischen Regeln weiter verkompliziert. Wir Freien Demokraten sind der Meinung, dass beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, statt eines weiteren Zubaus von installierter Leistung mehr marktwirtschaftliche Anreize und systemische Lösungen, z.B. in Form von Speichern und schnellerem Netzausbau angestrebt werden sollten. Die Dauersubventionierung durch den Stromverbraucher muss dagegen ein Ende haben. Statt PV- und Windkraftanlagen jetzt weitere finanzielle Garantien auszusprechen, braucht es einen klaren Fokus auf die Garantie emissionsarmer Versorgungssicherheit. Denn je länger dieser verkehrte Ausbaupfad fortgesetzt wird, desto teurer wird es für den Bürger und die Unternehmen. Wer für seine Anlage keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nimmt, sollte auch weiterhin von der Umlage befreit werden. Eine Anschlussförderung für Altanlagen lehnen wir ab. Foto: Martin Neumann
Lorenz Gösta Beutin
Klima- und energiepolitischer Sprecher DIE LINKE Bundestagsfraktion
Beantwortet
Auch wir möchten verhindern, dass die alten PV-Anlagen abgeschaltet werden, denn sie sollten weiterhin einen Beitrag zur Energiewende liefern. Das Problem der Vergütung der Ü20-Anlagen ist aber differenziert zu betrachten. Die Fraktion DIE LINKE beschloss einen umfassenden Antrag zum EEG2021. Auf das Problem der Ü20-Anlagen beziehen sich in dem Antrag die Punkte 8, 9 und 10. Wir schreiben darin Folgendes: Nach dem Regierungsentwurf sollen Anlagen bis 100 kW, die nach 20 Jahren Förderung aus der EEG-Förderung fallen (Ü-20-Anlagen), den erzeugten Strom bis Ende 2027 auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und hierfür den „Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten" erhalten können. Damit soll laut Bundesregierung sowohl ein Abbau dieser Anlagen als auch ein „wildes Einspeisen“ verhindert werden. In diesem Zusammenhang bestehen Befürchtungen, dass die in Aussicht gestellte Vergütung nicht auskömmlich sein wird, um die laufenden Kosten von Ü-20-Anlagen zu decken. Ein Abbau funktionsfähiger Solarkapazität muss jedoch dringend verhindert werden. Wir schlagen deshalb im Antrag Folgendes vor: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, … 8. für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem Jahr 2021 aus der Einspeisevergütung fallen würden, im GE EEG 2021 folgende Anschlussregelungen vorzusehen, die bis Ende 2030 gelten: a) Kleine PV-Anlagen (bis einschließlich 10 kWp Leistung), welche nicht mit Stromspeichern, Ladestellen für E-Mobilität, Wärmepumpen oder anderen den Eigenverbrauch über den üblichen Haushaltsverbrauch hin- aus hochtreibenden technischen Geräten verbunden sind, erhalten ohne weiteres Zutun der Betreiber eine Einspeisevergütung, die mindestens die laufenden Kosten des Weiterbetriebs (Wartung/Instandhaltung, Zählerkosten, Haftpflichtversicherung) entspricht, zuzüglich eines kleinen Aufschlags als Vergütung für den laufenden Arbeitsaufwand des Betreibers. Der Einspeisevorrang bleibt bestehen, der haushaltsübliche Eigenverbrauch wird gestattet, Vorteile aus diesem Eigenverbrauch der Haushalte finden in der Höhe Vergütung Berücksichtigung; b) Betreiber größerer PV-Anlagen (über 10 kWp Leistung), und/oder solcher Anlagen, welche mit Stromspeichern, Ladestellen für E-Mobilität, Wärmepumpen oder ähnlichen Einrichtungen verbunden sind, übernehmen künftig mehr Verantwortung für einen energiewende- und system- dienlichen Betrieb ihres Anlageverbundes sowie für eine gerechte Kostenzuordnung unter den Stromkunden. Dafür ist eine Zuordnung und zeitliche Abrechnung der messtechnisch getrennt zu erfassenden Stromflüsse Erzeugung / Eigenverbrauch / Überschusseinspeisung / Fremdstrombezug vorzunehmen sowie eine Vergütung nach zeitlich schwankenden Marktwerten vorzusehen, die einen Eigenverbrauch und eine Anlagenkonfiguration anreizt, die systemdienlich sind; Betreiber von PV-Anlagen bis einschließlich 10 kWp Leistung, welche mit Stromspeichern, Ladestellen für E-Mobilität, Wärmepumpen oder anderen den Eigenverbrauch über den üblichen Haushaltsverbrauch hinaus hochtreibenden technischen Geräten verbunden sind, die aber nicht unter die Vermarktung und Smart-Meter-Pflicht unter b) fallen möchten, können alternativ ihren gesamten erzeugten Strom bilanziell ins Stromnetz einspeisen und dafür die unter a) vorgesehene Vergütung erhalten. In dem Fall wäre die Volleinspeisung messtechnisch nachzuweisen, für sämtlichen verbrauchten Strom ist Fremdstrom zu beziehen; 9. die teilweise erheblichen finanziellen Vorteile aus Eigenverbrauchsprivilegien aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit zwischen den Stromkund*innen im GE EEG 2021 auf ein akzeptables Maß zu begrenzen für Neuanlagen, Altanlagen mit Stromspeichern, Ladestellen für E-Mobilität, Wärmepumpen oder anderen den Eigenverbrauch über den üblichen Haushaltsverbrauch hinaus hochtreibenden technischen Geräten sowie gewerbliche und Industrieanlagen. Bei allen diesen Regelungen müssen finanzielle Vorteile des Eigenverbrauchs selbst erzeugten Ökostroms in einer Höhe erhalten bleiben, die für die Anlagen-Betreiber (so genannte Prosumer) ausreichend attraktiv dafür sind, den Weiterbetrieb der Anlagen zu garantieren bzw. neue PV-Anlagen zu installieren, dabei aber gleichzeitig einer gerechten Verteilung der Kosten und Nutzen der Energiewende nicht entgegenlaufen; 10. noch in dieser Legislaturperiode einen Reformvorschlag des strombezogenen Umlagen- und Abgabensystems vorzulegen, der das Verteilungsproblem der Eigenstromprivilegien von Prosumern einer grundsätzlichen Lösung zuführt. Hierbei sollten Stromkostenbestandteile jenseits der Stromgestehungs- kosten weitgehend aus dem Endkundenpreis für Elektrizität entfernt und künftig durch den Bundesetat getragen werden bzw. im Falle der Netzentgelten überwiegend durch eine Refinanzierung der Netz- und Systemkosten auf Basis von Anschlussleistung statt Fremdstrombezug. Foto: Lorenz Gösta Beutin
Wirtschaftsminister Altmaier
Wirtschaftsminister Altmaier
Umweltministerin Schulze
Umweltministerin Schulze

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