Die U-Bahn-Station ist abgerissen, damit kann die Petition ihr Ziel nicht mehr erreichen.
Seit Montag letzter Woche liegen die Unterlagen für ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren für den Bau der U2 aus. Bis zum 9.9.26 kann man förmlich Stellung beziehen. Man kann sich übrigens eine personalisierte Einwendung von einer KI vorformulieren lassen und sie um eigene Gedanken ergänzen.
Den Unterlagen kann man u.a. entnehmen
- Extreme bauzeitliche Lärmbelastungen
- Vibrationen oberhalb der einschlägigen Grenzwerte
- Stärkere Grundwasserabsenkung
Z.B. für den Bereich in der Nähe der U-Bahnstation werden Baulärmpegel von z.T. über 80 dB(A) ausgewiesen. Die einschlägigen Grenzwerte der AVV werden massiv überschritten.
Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Lärmkarte nur für den Verbau Bohrlochpfähle im Bereich der Dornbachverlegung (Datei 29_Verbau_Bohrlochpfähle.pdf); es gibt noch ein Dutzend ähnlicher Karten für die Einbringung von Bohrlochpfählen an anderer Stelle. Leider war die KI, die ich gefragt habe, nicht in der Lage, eine konsolidierte Karte mit den höchsten zu erwartenden Pegeln zu erstellen - die Datenmenge war ihr schlicht zu groß. Man kann aber davon ausgehen, dass in einer Entfernung von 100 m um die Trasse Pegel über 70 dB(A) auftreten.
Insgesamt wird Gonzenheim großflächig mit Baulärm oberhalb der einschlägigen Grenzwerte nach AVV belastet (Rot= über 60 dB(A); Grenzwert für Mischgebiete; lila und blau: Über 70 dB(A) und damit über der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle). Die Kindergärten am Seeberg sind mit über 65-70 dB(A) betroffen, die Friedrich-Ebert-Schule mit über 60 dB(A).
Dies gilt selbst für den Fall einzelner Minderungsmaßnahmen. Die Zahl der betroffenen Wohnungen und Einwohner wurde übrigens nicht ermittelt.
Für den Kurpark wird übrigens als Grenzwert ein Wert von 60 dB(A) angesetzt; nach meiner Rechtsauffassung gehört der zum Kurbezirk, es müsste somit ein Grenzwert von 45 dB(A) gelten.
Die bauzeitliche Erhöhung/Verlagerung der Verkehrslärmimmission wurde übrigens gar nicht analysiert. Auch diesbezüglich sind in den eng bebauten Straßen des Ortskerns Gonzenheim Werte oberhalb der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle (70 dB(A) tags; 60 dB(A) nachts) zu erwarten.
Der Planfeststellungsbeschluss führt als Nebenbestimmung aus
"3.4.1 Schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm-, Geruchs-, Staub- und Erschütte-
rungsimmissionen sind nach dem Stand der Technik zu vermeiden und unver-
meidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass
- nur lärm-, erschütterungs- und schadstoffarme Fahrzeuge, Baumaschinen
und Bauverfahren nach dem Stand der Technik eingesetzt werden, - die AVV Baulärm und die 32. BImSchV (Lärm) sowie die DIN 4150-2 und die
DIN 4150-3 (Erschütterungen) beachtet und eingehalten werden, "
Mit den vorgelegten Unterlagen fordert die Antragstellerin implizit die Aufhebung dieser Nebenbestimmung. Solche Nebenbestimmungen werden nicht pro forma erlassen, sondern müssen eingehalten werden. Grundsätzlich kann man in Planfeststellungsbeschlüssen auch Grenzwertüberschreitungen zulasssen, wenn Kompensationen vorgesehen werden; dies ist aber hier nicht gegeben. Es wird darauf hingewiesen (in der Dokumentation der UVPG-Vorprüfung), dass für betroffene Bewohner bei hoher Lärmbelastung Ersatzwohnraum und finanzielle Entschädigungen geboten sind.
Mit massiven Lärmbelastungen muss man wohl über die gesamte Bauzeit (4 Jahre?) rechnen.
Schon diese erste kursorische Betrachtung ist erschreckend.
Die Förderung ist wohl immer noch nicht zugesagt; die NKU wurde mir immer noch nicht übermittelt. Mit dem vorschnellen Abriss der Station setzt Amann alle Beteiligten unter Druck, dem Bau zuzustimmen. Die ihm sicher schon länger bekannte enorme Lärmbelastung hat er arglistig verschwiegen.
Termin für eine förmliche Stellungnahme ist der 9.9.26.
Sie können mich gerne unter bf26@online.de kontaktieren
Berthold Fuld
