Transparenzgebot für Schlachthäuser und Massentieranlagen schaffen


Transparenzgebot für Schlachthäuser und Massentieranlagen schaffen
Das Problem
„Wenn Schlachthäuser Wände aus Glas hätten, wäre jeder Vegetarier“ Paul McCartney
Sehr geehrter Herr Bundesminister Alois Rainer,
seit 2018 fordert die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. obligatorische Videoüberwachung auf allen Schlachthöfen um gravierende Tierschutzverstöße zu verhindern (https://www.presseportal.de/pm/58964/4089969). Mit der Drucksache 19/5890 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/289/1928973.pdf ) forderte 2018 auch die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Tierschutz an Schlachthöfen zu verbessern. Die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben 2019 die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag (www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0001-0100/69-19.pdf ?__blob=publicationFile&v=1) aufgefordert, kameragestützte Überwachungssysteme in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere einzuführen. Leider wurden alle Anträge abgelehnt oder nicht weiter verfolgt.
Es wird Zeit, dass endlich mehr Licht in das Dunkel der Tierindustrie und ihrer Anlagen gebracht wird:
In Deutschland werden mehr als 2 Millionen Tiere pro Tag geschlachtet. Am meisten werden Hühner (1.200 getötete Hühner pro Minute), Hennen (81.200 pro Tag) und Enten (26.500 Enten pro Tag) geschlachtet, danach Schweine (5.370 getötete Schweine pro Stunde). Pro Jahr werden 752,5 Millionen Tiere geschlachtet (Quelle: https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/schlachtzahlen-2022 Dabei kommen zusätzliche Qualen für die Tiere dazu, weil wegen einer hohe Fehlbetäubungsquote viele Tiere ohne Betäubung getötet werden. Die Fehlerquote beim Schlachten lag nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen aus 2012 (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/17/098/1709824.pdf zwischen 3,3 bis bis zu 12,5 Prozent, wonach also viel zu viele Tiere unbetäubt bei lebendigem Leibe getötet werden. Leider gibt es nach aktuellen Berichten kaum Verbesserungen.
98 Prozent des heute in Deutschland verzehrten Fleisches stammt aus der Massentierhaltung. Dementsprechend führen zum Beispiel fast alle zwölf Millionen Rinder, 27 Millionen Schweine und 114 Millionen Hühner, die bei uns Jahr für Jahr gehalten werden, ein kurzes, lebensunwürdiges, gequältes und wenig artgerechtes Dasein. (Quelle: https://www.geo.de/natur/oekologie/3331-rtkl-massentierhaltung-herzinfarkt-auf-dem-bauernhof Die Betreiber dieser Anlagen, die damit Geld verdienen wollen, beschönigen dabei vieles und geben viel Geld für Werbung und Lobbyismus aus, um den Menschen Tierhaltungen von glücklichen Kühen und Hühnern zu erzählen. Leider ist aber oft das Gegenteil der Fall. Die Wahrheit über dunkeles Innenleben von hoch gesicherten und befestigten Anlagen muss deshalb den Menschen per Gesetz zugänglich gemacht werden. Tierschutz und Tierschutzvorschriften brauchen Umsetzung und Kontrolle. Diese sollte auch den Menschen zugebilligt werden, die später die getötenten Tiere und die Produkte daraus nicht wegen Unwissen gutgläubig verzehren.
Deshalb sollen alle Betreiber von Schlachthäusern und Massentieranlagen industrieller Art per Gesetz verpflichtet werden, ihre nicht zugänglichen Anlagen per Überwachungskameras via Internet der Öffentlichkeit oder von der Öffentlichkeit legitimierte Kreise zugängig zu machen (gesetzliches Transparenzgebot) sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürger oder von diesen legitimierten Kreise Besichtigungen der Anlagen zu gestatten (gesetzliches Besichtigungsrecht). Ausnahmen können für landwirtschaftliche Kleinstbetriebe (unter 500 Tiere) berücksichtigt werden. Mit diesen neuen Pflichten wird viel Tierleid gemindert und die Menschen können sich der Wahrheit über die bestehenden Prozesse in der Tierindustrie stellen.
Bei einer Umsetzung dieser Petition durch den Bundesgesetzgeber muss selbstverständlich im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, was unter Abwägung aller Interessen, insbesondere den verfassungsmäßigen Grundsätzen und Rechten wie dem Staatsziel des Tierschutzes, dem Eigentumsrecht, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, dem Persönlichkeitsrecht, der Berufsfreiheit sowie unter dem Aspekt der verfassungsgemäßen Verhältnismäßigkeit rechtlich zulässig ist. Die Anliegen dieser Petition sind soweit umzusetzen wie es verfassungsmäßig zulässig ist. Bis zur Umsetzung der Anliegen dieser Petition sind die Länder und ihre zuständigen Behörden aber genauso verpflichtet und aufgefordert der Problematik von Tierschutzverstößen in Schlachthöfen und in der Massentierhaltung durch eine wesentlich verstärktere amtliche Vor-Ort-Kontrolle zu begegnen. Dass nur alle 14 bis 17 Jahren eine Kontrolle stattfindet, kann nicht mehr hingenommen werden (vgl. Bundestags-Drucksache 19/3195).
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Das Problem
„Wenn Schlachthäuser Wände aus Glas hätten, wäre jeder Vegetarier“ Paul McCartney
Sehr geehrter Herr Bundesminister Alois Rainer,
seit 2018 fordert die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. obligatorische Videoüberwachung auf allen Schlachthöfen um gravierende Tierschutzverstöße zu verhindern (https://www.presseportal.de/pm/58964/4089969). Mit der Drucksache 19/5890 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/289/1928973.pdf ) forderte 2018 auch die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Tierschutz an Schlachthöfen zu verbessern. Die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben 2019 die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag (www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0001-0100/69-19.pdf ?__blob=publicationFile&v=1) aufgefordert, kameragestützte Überwachungssysteme in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere einzuführen. Leider wurden alle Anträge abgelehnt oder nicht weiter verfolgt.
Es wird Zeit, dass endlich mehr Licht in das Dunkel der Tierindustrie und ihrer Anlagen gebracht wird:
In Deutschland werden mehr als 2 Millionen Tiere pro Tag geschlachtet. Am meisten werden Hühner (1.200 getötete Hühner pro Minute), Hennen (81.200 pro Tag) und Enten (26.500 Enten pro Tag) geschlachtet, danach Schweine (5.370 getötete Schweine pro Stunde). Pro Jahr werden 752,5 Millionen Tiere geschlachtet (Quelle: https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/schlachtzahlen-2022 Dabei kommen zusätzliche Qualen für die Tiere dazu, weil wegen einer hohe Fehlbetäubungsquote viele Tiere ohne Betäubung getötet werden. Die Fehlerquote beim Schlachten lag nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen aus 2012 (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/17/098/1709824.pdf zwischen 3,3 bis bis zu 12,5 Prozent, wonach also viel zu viele Tiere unbetäubt bei lebendigem Leibe getötet werden. Leider gibt es nach aktuellen Berichten kaum Verbesserungen.
98 Prozent des heute in Deutschland verzehrten Fleisches stammt aus der Massentierhaltung. Dementsprechend führen zum Beispiel fast alle zwölf Millionen Rinder, 27 Millionen Schweine und 114 Millionen Hühner, die bei uns Jahr für Jahr gehalten werden, ein kurzes, lebensunwürdiges, gequältes und wenig artgerechtes Dasein. (Quelle: https://www.geo.de/natur/oekologie/3331-rtkl-massentierhaltung-herzinfarkt-auf-dem-bauernhof Die Betreiber dieser Anlagen, die damit Geld verdienen wollen, beschönigen dabei vieles und geben viel Geld für Werbung und Lobbyismus aus, um den Menschen Tierhaltungen von glücklichen Kühen und Hühnern zu erzählen. Leider ist aber oft das Gegenteil der Fall. Die Wahrheit über dunkeles Innenleben von hoch gesicherten und befestigten Anlagen muss deshalb den Menschen per Gesetz zugänglich gemacht werden. Tierschutz und Tierschutzvorschriften brauchen Umsetzung und Kontrolle. Diese sollte auch den Menschen zugebilligt werden, die später die getötenten Tiere und die Produkte daraus nicht wegen Unwissen gutgläubig verzehren.
Deshalb sollen alle Betreiber von Schlachthäusern und Massentieranlagen industrieller Art per Gesetz verpflichtet werden, ihre nicht zugänglichen Anlagen per Überwachungskameras via Internet der Öffentlichkeit oder von der Öffentlichkeit legitimierte Kreise zugängig zu machen (gesetzliches Transparenzgebot) sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürger oder von diesen legitimierten Kreise Besichtigungen der Anlagen zu gestatten (gesetzliches Besichtigungsrecht). Ausnahmen können für landwirtschaftliche Kleinstbetriebe (unter 500 Tiere) berücksichtigt werden. Mit diesen neuen Pflichten wird viel Tierleid gemindert und die Menschen können sich der Wahrheit über die bestehenden Prozesse in der Tierindustrie stellen.
Bei einer Umsetzung dieser Petition durch den Bundesgesetzgeber muss selbstverständlich im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, was unter Abwägung aller Interessen, insbesondere den verfassungsmäßigen Grundsätzen und Rechten wie dem Staatsziel des Tierschutzes, dem Eigentumsrecht, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, dem Persönlichkeitsrecht, der Berufsfreiheit sowie unter dem Aspekt der verfassungsgemäßen Verhältnismäßigkeit rechtlich zulässig ist. Die Anliegen dieser Petition sind soweit umzusetzen wie es verfassungsmäßig zulässig ist. Bis zur Umsetzung der Anliegen dieser Petition sind die Länder und ihre zuständigen Behörden aber genauso verpflichtet und aufgefordert der Problematik von Tierschutzverstößen in Schlachthöfen und in der Massentierhaltung durch eine wesentlich verstärktere amtliche Vor-Ort-Kontrolle zu begegnen. Dass nur alle 14 bis 17 Jahren eine Kontrolle stattfindet, kann nicht mehr hingenommen werden (vgl. Bundestags-Drucksache 19/3195).
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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 4. April 2023 erstellt