

Gestern wurden die beiden Chefs einer der größten Schweinemastanlagen Niedersachsens (Sustrum in Lathen, Landkreis Emsland) zu einer Geldstrafe von je 8.500 Euro verurteilt. Sie hätten ihre Kontroll- und Überwachungspflicht verletzt und dabei Leiden und Schmerzen der Schweine billigend in Kauf genommen, sagte die Richterin.
Hintergrund waren Videos, auf denen kranke Schweine und verletzte Tiere mit eitrigen Wunden zu sehen waren. Das Urteil kommt den Mästern entgegen, denn damit gelten sie als nicht vorbestraft. Sie bekamen 85 Tagessätze zu je 100 Euro. Erst ab einer Strafe von 91 Tagessätzen wären sie vorbestraft gewesen. Die Höchststrafe für die ihnen vorgeworfenen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wären drei Jahre Haft gewesen.
Wer in Deutschland Tiere quält, muss bisher nicht mit harten Strafen rechnen. Es gibt immer noch kaum Gerichtsurteile wegen Tierquälerei. Laut der letzten Statistik aus 2020 wurden nur 1.027 Personen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt, 95 Prozent davon erhielten lediglich eine Geldstrafe.
Es muss endlich Schluss sein mit fehlenden Kontrollen und laschen Strafen!
Bitte teilen Sie unsere Petition und fordern Sie die Bundesregierung auf, ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Tierschutzvergehen müssen endlich effektiv verfolgt und hart bestraft werden.
Vielen Dank
Christina Ledermann
Vorsitzende von Menschen für Tierrechte
www.tierrechte.de