

Zu wenig Kontrollen, zu wenig Verurteilungen
Eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion brachte es ans Licht: In Brandenburg wurden bei einem Drittel der kontrollierten Betriebe Tierschutz-Verstöße bzw. Beanstandungen festgestellt. Insgesamt wurden 1.265 der 8.163 Betriebe (Schweinehaltung, Legehennen, Kälber, Rinder, Schafe sowie Enten und Gänse) kontrolliert. Bei 454 der kontrollierten Betriebe wurden im
vergangenen Jahr Verstöße festgestellt.
Die hohe Quote von 36 Prozent der Betriebe mit Tierschutzvergehen, lässt die ganze Dimension nur erahnen, was herauskäme, wenn alle über achttausend Betriebe kontrolliert worden wären. Die meisten Verstöße werden also gar nicht entdeckt. Hier ist der erste Schwachpunkt: Die fehlenden Kontrollen.
Der nächste Schwachpunkt ist die geringe Zahl der Verurteilungen bundesweit: 72 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Tierschutzgesetz (Paragraf 17) wurden eingestellt. Von 2018 bis 2021 beschäftigten sich die Staatsanwaltschaften mit insgesamt 1.267 Ermittlungsverfahren gegen 1.520 Beschuldigte. Zu rechtskräftigen Urteilen kam es nur 87 Mal. Es handelte sich fast ausschließlich um Geldstrafen, zwei Mal um eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Wer in Deutschland Tiere quält, muss nicht mit harten Strafen rechnen, denn trotz Staatsziel Tierschutz und einem umfangreichen Tierschutzrecht schützt unser Rechtsstaat die Tiere nicht zuverlässig. Schuld ist ein marodes System, bei dem das Zusammenspiel von Gesetzgebung, Vollzug und Gerichtsbarkeit bei Tierschutzvergehen nicht funktioniert.
Es muss endlich Schluss sein mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei!
Bitte teilen Sie unsere Petition und fordern Sie die Bundesregierung auf, ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Tierschutzvergehen müssen endlich effektiv verfolgt und hart bestraft werden. Vielen Dank!
Hier lesen Sie einen Artikel zum Thema: rbb24.de