Irmengard Meisinger – Cheema Wang 16, 83365 Nußdorf
Aufsichtsbehörde:
Oberlandesgericht München
Prielmayerstraße 5
z. H. Präsidentin Rechtsanwältin Anne Riethmüller
80335 München
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Rechtsanwaltskammer
Tal 33
z. H. Frau Doppler
80331 München 13.04.26 ACHTUNG: Um den anhaltenden Verleumdungen und Gewaltübergriffen in dem Fall - vom verhungerten Kater LUGGE – für beteiligte Gewaltopfer mit der Wahrheit entgegen zu wirken, wird dieses Schreiben der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Daher enthält dieses Schreiben keine Namen und Adressen welche aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden dürfen – dem zuständigen Empfänger liegt alles vor.
E-Mail: info(at)rak-m.de
Rechtsanwältin Brigitte Doppler, Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer
Betreff: AZ: B/1118/2023 vom 12.07.23
Strafanträge 1-4 gegen RAin K. / Kanzlei H. – Traunstein, sind dringend zu bearbeiten.
Strafantrag Nr. 1vom 05.07.23, Nr.2 vom 15.04.24, Nr. 3 vom 12.05.24, Nr. 4 vom 12.11.24 mit Nachtrag vom 17.11.24 - sind bis dato weder strafrechtlich ermittelt; ernsthaft bearbeitet und deren ausübende Gewalteinwirkung durch Beleidigung; Bedrohungen; psychische mit körperlichen Gewalt – auch durch Tierquälerei; falsche Beschuldigungen von nie geschehenen Straftaten und rufschädigenden Verleumdungen; gefährliche Körperverletzung mit gebilligter Lebensgefahr bis zur gebilligten Todesfolge sind nicht nur weiterhin begünstigt sondern sogar ganzheitlich – seitens der Justiz, da nichts gemacht wird - gefördert.
Die Kanzlei betreibt ihre Gewalteinwirkungen auf die Gewaltopfer (2 Frauen- Oma mit Lungenkrebs im Endstadium (86 J.) mit krebskranker Tochter) in Zusammenarbeit mit deren Mandanten- dem Vermieter; der direkten Nachbarn; einigen Beamten der Polizei TS; einigen Juristen vom Justizstand TS wie gerade aktuell im Vollzug durch Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung sowie Strafvereitelung durch Staatsanwalt Putschbach TS, welcher es aktuell geschafft hat - zum Schutz der Tierquäler und Gewalttäter - aus einem Fall von Tierquälerei einen inzwischen - ich nenne es - ,,bayrischen Kriminalfall,, zu kreieren.
Nach dem ,,Gustl Mollath Prinzip,, - dass jeder der für Recht und Gesetz kämpft und die wahren Tatsachen durch vollzogene Straftaten an Mensch und Tier durch GEWALT aufdeckt, in der geschlossenen Psychiatrie MUNDTOD gemacht werden kann, bin auch ich inzwischen auf dieser ABSCHUSSLISTE mit AZ: 540 Js 36696/24 im Bundesamt der Justiz in Bonn eingetragen. Diesbezüglich liegt dieser Registrierung weder ein beweisunterlegtes Gutachten noch eine richterliche Anordnung vor. Dieser Menschenrechtsverletzende Amtsmissbrauch mit Rechtsbeugung wird von mir noch strafrechtlich verfolgt.
Veröffentlichungen unter https://chng.it/9TCKcqtsZB Petition LUGGE - ,,Tierquälerei im Chiemgau,,
Sehr geehrte Frau Riethmüller
Sehr geehrte Frau Doppler,
nachdem ich seit 2019 auf vollzogene Betrügereien, Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen mit lebens – und existenzbedrohlichen Einwirkungen auf Gewaltopfer bis dato bis in Regierungsbüros aufmerksam mache und auch in der Rechtsanwaltskammer seit 2022/23 auf die vorliegenden Gewalttaten auch durch die benannte Kanzlei mit Mandanten und diversen Helfern gegen 2 schwer kranke Frauen und deren Sohn Informationen mit Hilfeersuchen bei Frau Doppler abgegeben habe, jedoch bis heute NICHTS NENNENSWERTES geschehen ist, sehe ich mich aktuell gezwungen nochmals daran zu erinnern und mit DRUCK an übergeordneten Stellen nachzulegen.
Negativ ist mir diese Kanzlei bereits in Erinnerung als ich selbst dort Mandantin war nachdem meine Schwester nach dem Tod unserer Mutter mit NACHLASSBETRUG sich das landwirtschaftliche Anwesen aneignete und RA H. mich als seine Mandantin hinterging und mit Absicht den Betrug meiner Schwester in Verbindung zu einer Bank wirtschaftlich begünstigte.
Aber was durch die Kanzlei bis heute bei der besagten Familie – in Bezug im Fall zum verhungerten Kater LUGGE - an Gewalt und Betrug abläuft sprengt alles vorher geschehene. Von uneidlichen Falschaussagen, falschen Gutachten bis hin zu falschen Anschuldigungen von ,,nie geschehenen,, Straftaten und körperlichen Übergriffen des Nachbarn mit folgenden Verletzungen ist alles dabei. Durch folglich entstandene lebensbedrohliche Situationen musste mehrmals der Notarzt eingesetzt werden.
Seit Jahren läuft eine verlogene und inszenierte Räumungsklage nach der anderen, jedoch bis dato ohne Erfolg für die Straftäter, da deren Lügen zu wenig Durchsetzungskraft hatten. Auch der Versuch mit dem verhungerten Kater LUGGE die Endmietung hinzubekommen ist gescheitert, weil der Kater nicht bei den Gewaltopfern im Garten sein Leben gelassen hat, sondern durch einen von mir kontaktierten Tierarzt fachgerecht erlöst werden konnte.
Aktuell wird schon wieder eine neue Lügengeschichte aufgebaut, welche mit dem Vorsitzenden Richter die erzwungene Räumung des Mietobjektes erreichen soll, wobei uns der zu Grunde liegende lügnerische Inhalt noch nicht ganz bekannt ist. Aus der Kanzlei kam jedoch der Hinweis darauf, dass auch die neu aufgestellte Räumungsklage durch die selbe Anwältin bearbeitet wird.
Immer noch darf durch die Kanzlei neben den vollzogenen Tierquälereien, Verleumdungen und psychischen Übergriffen auf die Frauen, zusammen mit deren Mandanten, direkten Nachbarn der Frauen und einigen weiteren Schädigern, deren ganzheitlich im Strafrecht unterstützten Gewalthandlungen angewendet werden.
Wo bleibt der in Deutschland angeblich vorliegende GEWALTSCHUTZ? Wo gibt es die kompetenten Stellen, welche lebensbedrohliche Gewalttäter stoppt und deren Opfer Schutz und Hilfe zusichert?
Meine seit Jahren geforderten rechtsbezogenen Schritte werden willkürlich und mit vorliegender Verantwortungslosigkeit ignoriert. Schon längst hätte ein neues Zuhause für die Frauen gefunden werden können und mit einer tatkräftigen Umzugshilfe könnten Mensch und Tier bereits seit Jahren in Sicherheit sein.
Wieso übergeht man meine Forderung bis zur Rechtsanwaltskammer, dass diese korrupt und verantwortungslos handelnde Kanzlei das Mandat niederlegen muss und der Vermieter seine Klagen nur mit einer Kanzlei - welche nach RECHT und GESETZ handelt – alles weiterbearbeiten darf? Ich frage nochmals mit NACHDRUCK, durch was ist die Justiz hier in Traunstein berechtigt, Straf – und Gewalttaten gegen Mensch und Tier unbestraft und ohne Entschädigung zu lassen, und Tierschützer sowie Gewaltopfer trotz jahrelangem Hilfe - und Schutzersuchen bis dato den Gewalttätern auf dem ,,Silbertablett,, zu servieren?
Noch dazu strömen aus Dämmstoffen im Haus Schadstoffe in die Raumluft, wodurch die Lungenerkrankung der OMA zusätzlich verschlechtert wird. Auch diese Gesundheitsschädigung ist der Kanzlei seit Jahren bekannt und es wird bis dato nichts gemacht um die kranken Frauen aus der vergifteten Raumluft zu bringen?
Was ist der Mensch hier in TS überhaupt wert, scheinbar 0,0? Es ist mehr als Verantwortungslos – ich nenne das Gesamtpaket ,,psychische Ermordung,, - 2 kranke Personen über Jahre einer vergifteten Raumluft und schutzlos einer anhaltenden brutalen Gewalteinwirkung auszusetzen.
Diese strafrechtlich unterlegten Schmierentheater laufen schon viel zu lange in die rechtlose Richtung, was in einem angeblichen Rechts – und Sozialstaat Deutschland ein absolutes NoGo zu sein hat. Noch dazu besteht durch diese Kanzlei, welche Gewalttaten an den 2 Frauen (durch Mandanten, Nachbarn usw.) unterstützt und auch selbst keine juristische Lügengeschichte auslässt die allergrößte Gefahr für Leib und Leben von Mensch und Tier.
Für jedes Tier in der nahen Umgebung besteht die Gefahr gequält und auch getötet zu werden. Jedoch, besonders für die beiden Frauen sind keinerlei Chancen vorliegend um schadensfrei und vor allem gesund und lebendig dieser brutalen Miethölle zu entkommen.
Meine Forderung an die Rechtsanwaltskammer sowie an Sie Frau Doppler persönlich und folglich auch an die Präsidentin der RA Kammer Frau Riethmüller ist:
Die benannte Kanzlei H. sowie die strafrechtlich betriebene Rechtsvertretung der RAin K. ist zur Niederlegung der Vertretung des Vermieters (der beiden Frauen und Gewaltopfer) zu verpflichten. Der Vermieter kann jeden anderen Anwalt einsetzen, welcher nach Recht und Gesetz mit Verantwortung arbeitet und Straf – sowie Gewaltfrei gegenüber der Mieter bleibt.
Folglich ist ein Plan auszuarbeiten, welcher den beiden Gewaltopfern mit ihren Haustieren einen Umzug in ein naturbezogenes und sicheres Zuhause ermöglicht. Die gesamten Umzugskosten, Kaution, sowie die anfängliche Miete ist durch die Straftäter und Schädiger zu übernehmen. Bis die beiden Frauen komplett eingerichtet sind ist eine bezahlte Haushaltshilfe und für die OMA ein Pflegedienst zu genehmigen. Wobei den Frauen die freie Wahl zusteht, wem sie für die Arbeiten in ihren neuen Räumen vertrauen können.
Für die über Jahre anhaltenden Schädigungen sind auch Überlegungen zu machen, wie die geschädigten Frauen dafür einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten können. Es ist auch zur Erholung ein gesundheitlich eingerichteter Vorschlag zu machen, wodurch den beiden Frauen die Chance gegeben ist ihr Leben noch in Frieden und in Sicherheit zu verlängern. Dazu ist ein bezahlter und unbefangener Anwalt ihrer Wahl zu stellen.
Weiteres ist auch dafür Sorge zu tragen, dass die vollzogene Tierquälerei am LUGGE strafrechtlich verfolgt und bestraft, sowie durch ein angemessenes Bußgeld an eine Tierschutzeinrichtung, wie z. B. an die Katzennothilfe Baumburg als Spende bezahlt wird.
Ich verbiete mir auch jede rechtswidrige Gewalteinwirkung in meine Richtung, welche zu Gunsten der Gewalttäter mit deren Verleumdungen plus Tierquälereien geplant ist um mich Mundtot zu machen. Es wird nichts mehr vertuscht oder phantasievoll inszeniert, es werden keine Beweise mehr zurückgehalten oder begangene Straftaten wie Betrug, Tierquälerei, Verleumdung und Verbrechen im Menschenrecht vollzogen so lange im Kreis gedreht, bis deren Zuordnung unschuldigen Personen untergeschoben werden kann.
Durch eigene Erfahrungen im gleichen brutalen Gewaltsystem erhalten weiß ich, was dabei an psychischer Folter, Schmerzen und traumatischen Panikattacken zu ertragen sind und dass daher inzwischen für die zusätzlich durch Krankheit geschwächten Frauen akute Lebensgefahr besteht. Es muss SOFORT seitens der Regierung und durch übergeordnete Stellen die Reißleine gezogen werden.
Wie bereits mitgeteilt, wird aufgrund der rechtswidrigen Bearbeitung bis in die Justiz hinein, aller mitwirkenden Personen die Gewaltspirale weiter nach oben getrieben und geschieht dadurch ein – jetzt noch vermeidbarer – Todesfall, ist eine Anklage wegen Mordes in Heimtücke und vollzogener psychischer Gewalt unvermeidbar.
Der sofortige Vollzug, zum Schutz vor weiterer Gewalt und zum Schutz von Leib und Leben aller beteiligten Gewaltopfer, ist bis Ende des Monats April ganzheitlich umzusetzen.
Das heißt;
1) Die anwaltliche Vertretung des Vermieters durch die Kanzlei H. Traunstein und die rechtswidrige Bearbeitung durch RAin K. wird vollständig aufgehoben und eine rechtstreu arbeitende Kanzlei kann eingesetzt werden
2) Die durch Tierquälerei und psychischer Gewalteinwirkung vollziehenden Personen, auch die direkten Nachbarn der beiden kranken Frauen erhalten neben einem sofortigen Kontaktverbot (in jeder möglichen Form) ein absolutes Näherungsverbot was das Mietobjekt betrifft und die Gewaltopfer selbst plus deren Tiere in Haus und Garten. Diese Verbote sind als ,,Lebenslang,, einzurichten.
3) Die aktuelle Räumungsklage ist sofort aufzuheben (was vom Anwalt der beiden kranken Frauen bereits mehrfach dem Vorsitzenden Richter nahegelegt wurde) und eine weitere neue Klage ist bis auf weiteres zu unterbinden – egal durch welche Kanzlei bearbeitet.
4) Es ist ein Makler zu beauftragen, um eine angebrachte ebenerdige Wohnung mit Garten und genehmigter Tierhaltung, in einer naturbezogenen Umgebung zu finden. Der folgende Umzug ist zu unterstützen, finanziell muss alles abgesichert werden und solange muss Hilfe und Beistand den Frauen zur Verfügung stehen, bis sie wieder selbst die Kraft und die gesundheitliche Stabilität zur Bewältigung ihres Alltags haben.
5) Es sind ebenfalls auch alle vollzogenen Straftaten durch Verleumdung; falsche Beschuldigungen; die unberechtigte Registrierung im Bundesamt der Justiz sowie jede finanzielle Schädigungen gegen mich und der bestehenden Tierrettung zu bestrafen und ebenfalls angemessen finanziell auszugleichen. Auch ein Kontakt – und Näherungsverbot ist den Tierquälern und Gewalttätern - mir und allen meinen Lebensbereichen gegenüber - aufzulegen.
6) Folglich sind für alle Gewaltopfer die größten Schädigungen und rechtswidrigen Arbeiten der vergangenen Jahre zu prüfen, neu zu ermitteln und in Recht und Gesetz neu zu beurteilen. Eine folgende Gesamtentschädigung sehe ich als selbstverständlich. Ein bezahlter und unbefangener Anwalt unserer freien Wahl ist zur Verfügung zu stellen.
Zum gerechten Abschluss ist eine öffentliche Entschuldigung, eine öffentliche Berichtigung aller Verleumdungen und Falschreden, sowie eine angemessene wirtschaftliche und gesundheitliche Entschädigung der vergangenen Jahre zu erwarten.
Sowie ist für uns Gewaltopfer das Kontakt – und Näherungsverbot als ,,Lebenslang,, auszusprechen und Amtspersonen welche in dem Missbrauch und als rechtsbeugend mitgewirkt haben, dürfen ebenfalls Lebenslang in keinen schriftlichen und handwerklichen Arbeiten mitwirken welche uns Gewaltopfer persönlich betreffen.
Je früher und sorgfältiger nun endlich alles in die berechtigte Richtung gearbeitet wird, kann die Öffentlichkeit mit wahren Geschehnissen und trotzdem mit positivem Ergebnis beruhigt werden.
Nach dem Skandal um den ,,Hanna Mörder aus Aschau,, möchte ich diesen Justizskandal nicht zwingend hochgepuschen um der Justiz und allen anderen Beteiligten zu schaden, sondern ich möchte nur soweit die Öffentlichkeit einbeziehen und informieren, bis ich mir sicher bin, dass künftig derartige Gewalttaten unterlassen werden (egal bei wem auch immer) und wieder ein ,,annähernd normales Leben,, für uns alle zerstörten Existenzen erreicht ist.
Diesem Original Schreiben liegt mit Namen und Adressen ein Beiblatt bei, da es zum Datenschutz vor der Veröffentlichung ohne Personenkennung bearbeitet wurde.
Hochachtungsvoll
Meisinger – Cheema