Petition updateTierquälerei im ChiemgauDie Staatsanwaltschaft Traunstein hat entschieden, die Quälerin von LUGGE soll Straffrei bleiben.
Irmengard Meisinger - CheemaMunich, Germany
Jun 15, 2025

Durch die Staatsanwaltschaft Traunstein - Staatsanwalt Hr. Putschbach wurde ich nach einer psychologischen Begutachtung im Klinikum Freilassing als ,,Schuldunfähig,, betitelt, da ich den kleinen LUGGE nach knapp 6 Wochen seiner Leidenszeit entführt und zum Tierarzt gebracht hatte und er dort nach 3 Tagen doch verstorben ist. Er bestand nur noch aus ausgetrockneter Haut über einem Knochengerüst. Es wird mir nun zum Vorwurf gemacht, dass ich ihn in den 3 Tagen getötet hätte weil ich ihn mit falschem Futter versorgt hätte. 

Hr. Putschbach behauptet allen Ernstes, dass LUGGE innerhalb dieser 3 Tage den hydrierten Zustand erreichte, welcher seinen Tod herbeiführte.

Zum Glück musste das Bundesamt meine Registrierung bei mir anzeigen, da ich von Staatsanwalt Putschbach angelogen wurde, was seine Verfahrenseinstellung anbelangt. Er hat mir die Einstellung per Schreiben vom 23.05.25 mit dem § 170 Abs. 2 StGB begründet, welcher lediglich bedeutet, dass er ,,Mangels ausreichender Beweise,, eingestellt hat. 

Er wollte mich nicht wissen lassen, dass er mich dreist anlügt um die Tierschänderin straffrei zu stellen, denn er selbst begeht gerade  - neben der Billigung von Tierquälerei und Strafvereitellung - Straftaten an mir, durch Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung.

Laut Registereintragung im Bundesamt der Justiz Bonn wurde mir folgende Information zugestellt:

Im Bundesamt der Justiz in 53094 Bonn bin ich nun als Schuldunfähige Straftäterin registriert mit dem AZ: 540 Js 36696/24 und der Tatbezeichnung: Diebstahl in Tateinheit mit quälerischer Tiermisshandlung durch Unterlassen durch die angewendeten Vorschriften : StGB § 242 Abs. 1, §52, §13 Abs. 1, TierschG § 17 Nr. 2 b 

Verfahren eingestellt wegen Schuldunfähigkeit mit Datum des Gutachtens vom 17.04.25

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Die angegebenen Paragraphen sind der schriftliche Beweis für seine dreisten Lügen, da diese als ,,grundlegende Beweise,, aufgezeigt wurden, womit er meine Schuldunfähigkeit begründete. Wieso bekomme ich dann nur den § 170 Abs. 2  - Mangels Beweise in seinem Schreiben aufgezeigt, wenn doch genügend Beweise dem Bundesamt vorgelegt wurden?

Meine telefonische Besprechung mit dem Bundesamt der Justiz brachte die Gewissheit, dass durch die ,,Schuldunfähigkeit,, mein gestellter Strafantrag NULL und NICHTIG ist, und vom Staatsanwalt nicht bearbeitet wird. Damit garantiert er der Tierschänderin die komplette Straffreiheit am Tod von LUGGE. 

Dieses Schmierentheater kann ich so nicht stehen lassen.

Meine nächsten Schritte sind ein Strafantrag gegen Hrn. Putschbach und die Weiterleitung des Strafantrags gegen die Tierquälerin an höhere Stellen. 

Bitte helft weiterhin mit Unterschriften und Spenden auf das Konto

                         DE75 7105 2050 0040 7950 07

für Haus&Wildtier Päppler Verein Bayern e.V. 

 alleine kann ich die Rufschädigung und den finanziellen Einbruch nicht bewältigen

 

 

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