Petition updateDas Rosenthaler Wolfsrudel und andere Wölfe in Sachsen dürfen nicht abgeschossen werden!Der Schießbefehl auf Wolf bei Weißkeißel verstößt gegen eigenen Managementplan - Offener Brief
Brigitte SommerGermany
Jan 21, 2018
Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde, Landrat Bernd Lange vom Landratsamt Görlitz hat und knapp ein Jahr nach Pumpak erneut einen Schießfehl auf einen Wolf erlassen. Dieses Mal handelt es ich um einen Wolf bei Weißmeißel, höchstwahrscheinlich um ein Jungtier. Dieses Mal ist der Schießfehl nicht einmal zeitlich begrenzt. Das Jungtier ist also in allerhöchster Lebensgefahr! Und der Schießbefehl verstößt gegen den eigenen, sächsischen Wolfsmanagementplan. Dabei berufen sich die Anschuldigungen allesamt auf Hörensagen. Diesen offenen Brief (Ausschnitt) haben wir gestern an den Landrat Lange gesendet. Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück! Sehr geehrter Herr Lange, wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen. Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein, in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt. Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde. Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig! Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6. Weiter geht es hier http://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/ Bitte helfen Sie uns und protestieren Sie mit. Bernd Lange Landratsamt Görlitz Bahnhofstraße 24 02826 Görlitz Postanschrift Landratsamt Görlitz PF 30 01 52 02806 Görlitz 03581 663-9002 info (at) kreis-gr.de Vielen Dank und herzliche Grüße Brigitte Sommer www.wolfsschutz-deutschland.de Hier sind wir in Facebook: https://www.facebook.com/groups/630745127109379/
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