Petition updateDas Rosenthaler Wolfsrudel und andere Wölfe in Sachsen dürfen nicht abgeschossen werden!EILMELDUNG: Schießbefehl auf Wolf in Sachsen

Brigitte SommerGermany

27 Oct 2017
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
erneut soll ein Wolf in Sachsen sterben. Ein Bauernopfer für Landrat Harig, der es auf das Rosenthaler Rudel abgesehen hat? Nun will man erneut ein Exempel statuieren und einen Wolf abschießen. Der Schießbefehl auf Pumpak ist nicht einmal neun Monate her und schon geht es wieder los.
Wir widersprechen und behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Nehmen Sie sofort die Ausnahmegenehmigung zur "Entnahme" zurück.
Der Wolf ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart.
Die Abkommen sind völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem BNatSchG. Es gilt der §44 Abs.1 und 2.
Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.
Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (...) erheblich zu stören.
Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.
Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme "Entfernung des Wolfs, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 "Umgang mit auffälligen Wölfen" im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung - Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen, für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.
http://www.sz-online.de/nachrichten/sachsen-gibt-wolf-zum-abschuss-frei-3805459.html
Bitte stellen sie Anzeige gegen Michael Harig und gegen Staatsminister Thomas Schmidt. Rufen Sie an. Schreiben Sie Protestmails.
Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postfach 10 05 10
01076 Dresden
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Archivstraße 1
01097 Dresden
SymbolTelefon: +49 (351) 564-0
Telefax: +49 (351) 564-2099
Telefon (0351)5646814
Landrat Harig
Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Besucheradresse: Bautzen, Bahnhofstraße 9
Landrat: Michael Harig
Telefon: 03591 5251-80000
Fax: 03591 5250-80000
E-Mail: landrat@lra-bautzen.de
Bitte spenden Sie uns. Wir richten uns auf einen Prozess ein.
Herzliche Grüße
Brigitte Sommer
www.wolfsschutz-deutschland.de
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