Actualización de la peticiónTempo runter !!! Zwischenahner Straße, 26655 HowiekLangfassung Nachtrag
Karin ReilHowiek, Alemania
22 abr 2026

 

Stadt Westerstede

Fachbereich Ordnung und Verkehr

Am Markt 2

26655 Westerstede

Datum: 18.04.2026

Antrag auf verkehrsrechtliche Maßnahmen, Immissionsschutz

und Lärmschutz – Zwischenahner Straße (Howiek)

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf meinen bereits eingereichten Antrag beantrage ich hiermit ergänzend und

vertiefend die Prüfung sowie Anordnung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der

Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen im

Bereich der Zwischenahner Straße (26655 Westerstede / Howiek).

1. Rechtsgrundlagen

Die beantragten Maßnahmen stützen sich insbesondere auf § 45 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3

sowie Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), auf § 22 Abs. 1 des

Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes sowie

auf die straßenrechtlichen Regelungen des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG).

Diese Vorschriften bilden die rechtliche Grundlage dafür, verkehrsrechtliche Maßnahmen zum

Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, Abgasen und Gefahren zu prüfen und – soweit die

Voraussetzungen vorliegen – anzuordnen. Zugleich ergibt sich daraus die Pflicht, bestehende

Belastungen und Gefahrenlagen sachgerecht zu ermitteln und in die Entscheidung einzubeziehen.

2. Räumlicher Geltungsbereich

Der Antrag bezieht sich auf den Streckenabschnitt der Zwischenahner Straße vom Bereich der

Kreuzung Godensholter Straße / Aper Straße bis zum Ende der 50-km/h-Zone am Ortsausgang

Howiek.

Gerade dieser Abschnitt ist durch Wohnbebauung, zahlreiche Einmündungen, Schul- und

Busverkehr sowie erhebliche Verkehrs- und Lärmbelastung geprägt und daher besonders

schutzbedürftig.

3. Gesamtsituation und Belastung der Anwohner

Die Zwischenahner Straße ist in dem genannten Bereich durch eine dichte Wohnbebauung, eine

hohe Verkehrsbelastung und eine zunehmende Nutzung als Durchgangsstraße geprägt. Für die

Anwohner bedeutet dies eine tägliche und dauerhafte Beeinträchtigung ihres Wohnumfeldes.

Die Belastungen bestehen nicht nur in Verkehrslärm und Abgasen, sondern auch in einer

spürbaren Unsicherheit im Alltag. Bereits von Anwohnern auf eigene Kosten vorgenommene

Maßnahmen konnten keine ausreichende Entlastung bewirken. Damit besteht weiterhin ein

erheblicher Handlungsbedarf.4. Verkehrssituation – Einmündungen und Grundstückszufahrten

Im betroffenen Streckenabschnitt besteht eine hohe Dichte an Einmündungen und Zufahrten.

Besonders betroffen sind die Bereiche Mittelstroth, Tanneneck, Schulstraße, Am Börn, Howieker

Ring (beidseitig), Am Immenhof und Alma-Rogge-Straße.

Zusätzlich bestehen zahlreiche Grundstückszufahrten. Dies führt zu einer Vielzahl von

Konfliktpunkten im laufenden Verkehr. Für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer erschwert

sich dadurch das sichere Einfahren in den fließenden Verkehr; zugleich entstehen lange

Wartezeiten und unübersichtliche Situationen.

5. Eingeschränkte Sichtverhältnisse und Fahrverhalten im Kurvenbereich

Im Bereich der Einmündungen Howieker Ring / Am Immenhof besteht eine Kurvenlage mit

eingeschränkten Sichtverhältnissen. Diese erschwert es den Anwohnern erheblich, den fließenden

Verkehr beim Einfahren zuverlässig einzuschätzen.

Hinzu kommt, dass nach der Kurve häufig ein Beschleunigen der Fahrzeuge beobachtet wird.

Dadurch treten herannahende Fahrzeuge schneller als erwartet auf; Geschwindigkeiten sind

schwer einzuschätzen und das Risiko für Einfahr- und Begegnungssituationen steigt deutlich an.

Die Kombination aus eingeschränkter Sicht, erschwertem Einfahren und beobachtetem

Beschleunigungsverhalten stellt aus Sicht der Anwohner eine konkrete Gefahrenlage dar, die über

das übliche allgemeine Verkehrsrisiko hinausgeht.

6. Kreuzungsbereich Godensholter Straße / Aper Straße

Im Bereich der Kreuzung Godensholter Straße / Aper Straße kommt es regelmäßig zu Stau vor

den Abbiegevorgängen, zu Rückstau in die Zwischenahner Straße und zu abrupten

Bremsmanövern. Die Verkehrssituation ist dort häufig unübersichtlich.

Da eine Lichtsignalanlage fehlt, entstehen zusätzliche Unsicherheiten beim Abbiegen, Einfädeln

und Geradeausfahren. Der Rückstau in die Zwischenahner Straße wirkt sich dabei nicht nur auf

den Verkehrsfluss, sondern auch auf die Sicherheit von Anwohnern und anderen

Verkehrsteilnehmern aus.

7. Schulstraße – besondere Verkehrsfunktion

Die Schulstraße übernimmt mehrere Funktionen gleichzeitig. Sie ist Schulweg, Zufahrt zur

Grundschule, Zugang zur Kindersporthalle und zum Kinderhort und wird zugleich von Kindern und

Erwachsenen genutzt.

Darüber hinaus dient die Schulstraße als Durchgangsstraße in Richtung Ocholt sowie zu

Einkaufsmöglichkeiten, Tankstellen und weiteren Versorgungsangeboten. Dadurch trifft dort schul-

und freizeitbezogener Verkehr auf allgemeinen Ziel- und Durchgangsverkehr, was die Belastung

und Komplexität der Verkehrssituation weiter erhöht.

8. Schulbusverkehr sowie Nutzung durch Kinder und Erwachsene

Im Bereich der Schulstraße verkehren regelmäßig Schulbusse. Gleichzeitig bewegen sich dort

Kinder auf dem Weg zur Schule, zum Hort oder zur Sporthalle sowie Erwachsene, die die

Sporthalle oder das Umfeld ebenfalls nutzen.

Hierdurch entsteht eine ganztägig erhöhte Verkehrs- und Personenfrequenz. Besonders

problematisch ist, dass größere Fahrzeuge wie Schulbusse die Übersicht zusätzlichbeeinträchtigen können und dadurch die Anforderungen an eine sichere Verkehrsführung weiter

steigen.

9. Bushaltestelle im Bereich Howieker Ring

Im Bereich des Howieker Rings befindet sich eine Bushaltestelle, die regelmäßig von Schulkindern

und weiteren Anwohnern genutzt wird. Derzeit besteht dort keine gesicherte Querungsmöglichkeit.

Nach dem derzeitigen Zustand muss die Fahrbahn im fließenden Verkehr überquert werden. Zwar

ist nach Kenntnisstand eine Ampelanlage vorgesehen, diese ist bislang jedoch noch nicht

umgesetzt. Daraus ergibt sich insbesondere für Kinder eine erhebliche Gefährdungslage.

10. Durchgangsverkehr und mangelnde Rücksichtnahme

Ein erheblicher Teil des Verkehrs auf der Zwischenahner Straße ist Durchgangsverkehr. Die

Straße wird vielfach nicht als sensibler Wohn-, Aufenthalts- und Schulbereich wahrgenommen,

sondern als schnelle Verbindungsstrecke genutzt.

Für die Anwohner entsteht dadurch das Gefühl, dass die Belastungen vor Ort von vielen

Durchfahrenden nicht wahrgenommen werden. Gerade weil diese Verkehrsteilnehmer selbst nicht

vom Lärm und den Abgasen betroffen sind, fehlt häufig das Verständnis dafür, langsamer und

rücksichtsvoller zu fahren.

11. Immissionsschutz

Es bestehen erhebliche Lärmbelastungen sowie Luftschadstoffbelastungen. Diese führen zu einer

spürbaren Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität und beeinträchtigen insbesondere auch

die Nutzung von Außenbereichen.

Die Belastung ist nicht nur punktuell, sondern dauerhaft wahrnehmbar. Damit ist der Schutz der

Wohnbevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen in besonderem Maße berührt.

12. Prüfung lärmmindernder Fahrbahnbeläge

Ich beantrage die Prüfung des Einsatzes lärmmindernder Fahrbahnbeläge zur nachhaltigen

Reduzierung der Verkehrsgeräusche. Ein lärmarmer bzw. lärmoptimierter Straßenbelag kann eine

wirksame technische Maßnahme sein, um die Lärmbelastung dauerhaft zu senken.

Vor diesem Hintergrund bitte ich zu prüfen, ob bei künftigen Sanierungs- oder

Erhaltungsmaßnahmen im betroffenen Abschnitt ein entsprechender Fahrbahnbelag eingesetzt

werden kann.

13. Prüfung baulicher Schallschutzmaßnahmen

Ich beantrage zusätzlich die Prüfung der Errichtung von Schallschutzwänden oder vergleichbaren

baulichen Maßnahmen entlang geeigneter Abschnitte der Zwischenahner Straße.

Soweit technische, bauliche und rechtliche Voraussetzungen vorliegen, könnten solche

Maßnahmen zu einer spürbaren Entlastung der betroffenen Anwohner beitragen. Gerade vor dem

Hintergrund der bereits seit langer Zeit bestehenden Belastung erscheint eine Prüfung aktiver

Lärmschutzmaßnahmen sachgerecht.

14. Rechtliche BewertungDie geschilderte Gesamtsituation erfüllt die Voraussetzungen einer qualifizierten Gefahrenlage im

Sinne des § 45 Abs. 9 StVO. Maßgeblich ist dabei nicht nur ein einzelner Umstand, sondern das

Zusammenwirken mehrerer belastender und gefahrsteigernder Faktoren.

Hierzu zählen insbesondere die hohe Zahl an Einmündungen und Zufahrten, die Sichtprobleme im

Kurvenbereich, das Beschleunigungsverhalten, der Rückstau im Kreuzungsbereich, der Schul-

und Busverkehr sowie die Immissionsbelastung.

15. Beantragte Maßnahmen (priorisiert)

Vorrangig beantrage ich zunächst niedrigschwellige und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen,

insbesondere Hinweisbeschilderung mit Hinweisen wie „Lärmschutz – Tempo reduzieren“ oder

„Freiwillig 30 – bitte Rücksicht nehmen“.

Begleitend beantrage ich eine Verkehrszählung, Lärmmessungen, Luftschadstoffmessungen

sowie eine Analyse der Kreuzungssituation. Ergänzend sind bauliche Maßnahmen wie

lärmmindernder Straßenbelag und Schallschutzwände zu prüfen. Weiterhin sollen die Sicherung

der Schulstraße und der Bushaltestelle sowie – nachrangig – die Umsetzbarkeit einer

Tempo-30-Regelung geprüft werden.

16. Straßenrechtliche Einstufung

Ich beantrage die Prüfung einer Umstufung zur Gemeindestraße oder einer Einstufung als

Ortsdurchfahrt. Hintergrund ist, dass die tatsächliche Nutzung der Straße in erheblichem Umfang

durch Wohnnutzung, Schul- und Aufenthaltsbezug geprägt ist.

Sollte die derzeitige Einstufung den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechen,

wäre auch dies in die Gesamtbewertung und die Frage geeigneter Maßnahmen einzubeziehen.

17. Zuständigkeit und Weiterleitung

Sofern die Zuständigkeit für einzelne oder sämtliche beantragten Maßnahmen nicht bei der Stadt

Westerstede liegt, beantrage ich ausdrücklich die Weiterleitung dieses Antrags an die jeweils

zuständigen Behörden.

Dies betrifft insbesondere den Landkreis, den zuständigen Straßenbaulastträger sowie weitere

Stellen, die für Kreis- oder Landesstraßen zuständig sind. Ich bitte in diesem Fall um Mitteilung, an

welche Stelle der Antrag weitergeleitet wurde.

18. Ermessensreduzierung auf Null

Aufgrund der Gesamtumstände – insbesondere der Gefahrenlage, des Schul- und Busverkehrs,

der Immissionsbelastung, der Sichtprobleme, des Rückstaus und der besonderen Betroffenheit der

Anwohner – verdichtet sich das behördliche Ermessen aus meiner Sicht zu einer Verpflichtung

zum Einschreiten.

Ich bitte daher um zeitnahe Prüfung sowie um eine schriftlich begründete Entscheidung über die

beantragten Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Reil

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