
Stadt Westerstede
Fachbereich Ordnung und Verkehr
Am Markt 2
26655 Westerstede
Datum: 18.04.2026
Antrag auf verkehrsrechtliche Maßnahmen, Immissionsschutz
und Lärmschutz – Zwischenahner Straße (Howiek)
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf meinen bereits eingereichten Antrag beantrage ich hiermit ergänzend und
vertiefend die Prüfung sowie Anordnung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen im
Bereich der Zwischenahner Straße (26655 Westerstede / Howiek).
1. Rechtsgrundlagen
Die beantragten Maßnahmen stützen sich insbesondere auf § 45 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3
sowie Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), auf § 22 Abs. 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes sowie
auf die straßenrechtlichen Regelungen des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG).
Diese Vorschriften bilden die rechtliche Grundlage dafür, verkehrsrechtliche Maßnahmen zum
Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, Abgasen und Gefahren zu prüfen und – soweit die
Voraussetzungen vorliegen – anzuordnen. Zugleich ergibt sich daraus die Pflicht, bestehende
Belastungen und Gefahrenlagen sachgerecht zu ermitteln und in die Entscheidung einzubeziehen.
2. Räumlicher Geltungsbereich
Der Antrag bezieht sich auf den Streckenabschnitt der Zwischenahner Straße vom Bereich der
Kreuzung Godensholter Straße / Aper Straße bis zum Ende der 50-km/h-Zone am Ortsausgang
Howiek.
Gerade dieser Abschnitt ist durch Wohnbebauung, zahlreiche Einmündungen, Schul- und
Busverkehr sowie erhebliche Verkehrs- und Lärmbelastung geprägt und daher besonders
schutzbedürftig.
3. Gesamtsituation und Belastung der Anwohner
Die Zwischenahner Straße ist in dem genannten Bereich durch eine dichte Wohnbebauung, eine
hohe Verkehrsbelastung und eine zunehmende Nutzung als Durchgangsstraße geprägt. Für die
Anwohner bedeutet dies eine tägliche und dauerhafte Beeinträchtigung ihres Wohnumfeldes.
Die Belastungen bestehen nicht nur in Verkehrslärm und Abgasen, sondern auch in einer
spürbaren Unsicherheit im Alltag. Bereits von Anwohnern auf eigene Kosten vorgenommene
Maßnahmen konnten keine ausreichende Entlastung bewirken. Damit besteht weiterhin ein
erheblicher Handlungsbedarf.4. Verkehrssituation – Einmündungen und Grundstückszufahrten
Im betroffenen Streckenabschnitt besteht eine hohe Dichte an Einmündungen und Zufahrten.
Besonders betroffen sind die Bereiche Mittelstroth, Tanneneck, Schulstraße, Am Börn, Howieker
Ring (beidseitig), Am Immenhof und Alma-Rogge-Straße.
Zusätzlich bestehen zahlreiche Grundstückszufahrten. Dies führt zu einer Vielzahl von
Konfliktpunkten im laufenden Verkehr. Für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer erschwert
sich dadurch das sichere Einfahren in den fließenden Verkehr; zugleich entstehen lange
Wartezeiten und unübersichtliche Situationen.
5. Eingeschränkte Sichtverhältnisse und Fahrverhalten im Kurvenbereich
Im Bereich der Einmündungen Howieker Ring / Am Immenhof besteht eine Kurvenlage mit
eingeschränkten Sichtverhältnissen. Diese erschwert es den Anwohnern erheblich, den fließenden
Verkehr beim Einfahren zuverlässig einzuschätzen.
Hinzu kommt, dass nach der Kurve häufig ein Beschleunigen der Fahrzeuge beobachtet wird.
Dadurch treten herannahende Fahrzeuge schneller als erwartet auf; Geschwindigkeiten sind
schwer einzuschätzen und das Risiko für Einfahr- und Begegnungssituationen steigt deutlich an.
Die Kombination aus eingeschränkter Sicht, erschwertem Einfahren und beobachtetem
Beschleunigungsverhalten stellt aus Sicht der Anwohner eine konkrete Gefahrenlage dar, die über
das übliche allgemeine Verkehrsrisiko hinausgeht.
6. Kreuzungsbereich Godensholter Straße / Aper Straße
Im Bereich der Kreuzung Godensholter Straße / Aper Straße kommt es regelmäßig zu Stau vor
den Abbiegevorgängen, zu Rückstau in die Zwischenahner Straße und zu abrupten
Bremsmanövern. Die Verkehrssituation ist dort häufig unübersichtlich.
Da eine Lichtsignalanlage fehlt, entstehen zusätzliche Unsicherheiten beim Abbiegen, Einfädeln
und Geradeausfahren. Der Rückstau in die Zwischenahner Straße wirkt sich dabei nicht nur auf
den Verkehrsfluss, sondern auch auf die Sicherheit von Anwohnern und anderen
Verkehrsteilnehmern aus.
7. Schulstraße – besondere Verkehrsfunktion
Die Schulstraße übernimmt mehrere Funktionen gleichzeitig. Sie ist Schulweg, Zufahrt zur
Grundschule, Zugang zur Kindersporthalle und zum Kinderhort und wird zugleich von Kindern und
Erwachsenen genutzt.
Darüber hinaus dient die Schulstraße als Durchgangsstraße in Richtung Ocholt sowie zu
Einkaufsmöglichkeiten, Tankstellen und weiteren Versorgungsangeboten. Dadurch trifft dort schul-
und freizeitbezogener Verkehr auf allgemeinen Ziel- und Durchgangsverkehr, was die Belastung
und Komplexität der Verkehrssituation weiter erhöht.
8. Schulbusverkehr sowie Nutzung durch Kinder und Erwachsene
Im Bereich der Schulstraße verkehren regelmäßig Schulbusse. Gleichzeitig bewegen sich dort
Kinder auf dem Weg zur Schule, zum Hort oder zur Sporthalle sowie Erwachsene, die die
Sporthalle oder das Umfeld ebenfalls nutzen.
Hierdurch entsteht eine ganztägig erhöhte Verkehrs- und Personenfrequenz. Besonders
problematisch ist, dass größere Fahrzeuge wie Schulbusse die Übersicht zusätzlichbeeinträchtigen können und dadurch die Anforderungen an eine sichere Verkehrsführung weiter
steigen.
9. Bushaltestelle im Bereich Howieker Ring
Im Bereich des Howieker Rings befindet sich eine Bushaltestelle, die regelmäßig von Schulkindern
und weiteren Anwohnern genutzt wird. Derzeit besteht dort keine gesicherte Querungsmöglichkeit.
Nach dem derzeitigen Zustand muss die Fahrbahn im fließenden Verkehr überquert werden. Zwar
ist nach Kenntnisstand eine Ampelanlage vorgesehen, diese ist bislang jedoch noch nicht
umgesetzt. Daraus ergibt sich insbesondere für Kinder eine erhebliche Gefährdungslage.
10. Durchgangsverkehr und mangelnde Rücksichtnahme
Ein erheblicher Teil des Verkehrs auf der Zwischenahner Straße ist Durchgangsverkehr. Die
Straße wird vielfach nicht als sensibler Wohn-, Aufenthalts- und Schulbereich wahrgenommen,
sondern als schnelle Verbindungsstrecke genutzt.
Für die Anwohner entsteht dadurch das Gefühl, dass die Belastungen vor Ort von vielen
Durchfahrenden nicht wahrgenommen werden. Gerade weil diese Verkehrsteilnehmer selbst nicht
vom Lärm und den Abgasen betroffen sind, fehlt häufig das Verständnis dafür, langsamer und
rücksichtsvoller zu fahren.
11. Immissionsschutz
Es bestehen erhebliche Lärmbelastungen sowie Luftschadstoffbelastungen. Diese führen zu einer
spürbaren Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität und beeinträchtigen insbesondere auch
die Nutzung von Außenbereichen.
Die Belastung ist nicht nur punktuell, sondern dauerhaft wahrnehmbar. Damit ist der Schutz der
Wohnbevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen in besonderem Maße berührt.
12. Prüfung lärmmindernder Fahrbahnbeläge
Ich beantrage die Prüfung des Einsatzes lärmmindernder Fahrbahnbeläge zur nachhaltigen
Reduzierung der Verkehrsgeräusche. Ein lärmarmer bzw. lärmoptimierter Straßenbelag kann eine
wirksame technische Maßnahme sein, um die Lärmbelastung dauerhaft zu senken.
Vor diesem Hintergrund bitte ich zu prüfen, ob bei künftigen Sanierungs- oder
Erhaltungsmaßnahmen im betroffenen Abschnitt ein entsprechender Fahrbahnbelag eingesetzt
werden kann.
13. Prüfung baulicher Schallschutzmaßnahmen
Ich beantrage zusätzlich die Prüfung der Errichtung von Schallschutzwänden oder vergleichbaren
baulichen Maßnahmen entlang geeigneter Abschnitte der Zwischenahner Straße.
Soweit technische, bauliche und rechtliche Voraussetzungen vorliegen, könnten solche
Maßnahmen zu einer spürbaren Entlastung der betroffenen Anwohner beitragen. Gerade vor dem
Hintergrund der bereits seit langer Zeit bestehenden Belastung erscheint eine Prüfung aktiver
Lärmschutzmaßnahmen sachgerecht.
14. Rechtliche BewertungDie geschilderte Gesamtsituation erfüllt die Voraussetzungen einer qualifizierten Gefahrenlage im
Sinne des § 45 Abs. 9 StVO. Maßgeblich ist dabei nicht nur ein einzelner Umstand, sondern das
Zusammenwirken mehrerer belastender und gefahrsteigernder Faktoren.
Hierzu zählen insbesondere die hohe Zahl an Einmündungen und Zufahrten, die Sichtprobleme im
Kurvenbereich, das Beschleunigungsverhalten, der Rückstau im Kreuzungsbereich, der Schul-
und Busverkehr sowie die Immissionsbelastung.
15. Beantragte Maßnahmen (priorisiert)
Vorrangig beantrage ich zunächst niedrigschwellige und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen,
insbesondere Hinweisbeschilderung mit Hinweisen wie „Lärmschutz – Tempo reduzieren“ oder
„Freiwillig 30 – bitte Rücksicht nehmen“.
Begleitend beantrage ich eine Verkehrszählung, Lärmmessungen, Luftschadstoffmessungen
sowie eine Analyse der Kreuzungssituation. Ergänzend sind bauliche Maßnahmen wie
lärmmindernder Straßenbelag und Schallschutzwände zu prüfen. Weiterhin sollen die Sicherung
der Schulstraße und der Bushaltestelle sowie – nachrangig – die Umsetzbarkeit einer
Tempo-30-Regelung geprüft werden.
16. Straßenrechtliche Einstufung
Ich beantrage die Prüfung einer Umstufung zur Gemeindestraße oder einer Einstufung als
Ortsdurchfahrt. Hintergrund ist, dass die tatsächliche Nutzung der Straße in erheblichem Umfang
durch Wohnnutzung, Schul- und Aufenthaltsbezug geprägt ist.
Sollte die derzeitige Einstufung den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechen,
wäre auch dies in die Gesamtbewertung und die Frage geeigneter Maßnahmen einzubeziehen.
17. Zuständigkeit und Weiterleitung
Sofern die Zuständigkeit für einzelne oder sämtliche beantragten Maßnahmen nicht bei der Stadt
Westerstede liegt, beantrage ich ausdrücklich die Weiterleitung dieses Antrags an die jeweils
zuständigen Behörden.
Dies betrifft insbesondere den Landkreis, den zuständigen Straßenbaulastträger sowie weitere
Stellen, die für Kreis- oder Landesstraßen zuständig sind. Ich bitte in diesem Fall um Mitteilung, an
welche Stelle der Antrag weitergeleitet wurde.
18. Ermessensreduzierung auf Null
Aufgrund der Gesamtumstände – insbesondere der Gefahrenlage, des Schul- und Busverkehrs,
der Immissionsbelastung, der Sichtprobleme, des Rückstaus und der besonderen Betroffenheit der
Anwohner – verdichtet sich das behördliche Ermessen aus meiner Sicht zu einer Verpflichtung
zum Einschreiten.
Ich bitte daher um zeitnahe Prüfung sowie um eine schriftlich begründete Entscheidung über die
beantragten Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Reil