
Stadt Westerstede
Fachbereich Ordnung und Verkehr
Westerstede, den 14.04.2026
Antrag gemäß § 45 StVO sowie § 49 – Einführung einer
Tempo-30-Zone in der Zwischenahner Straße (26655 Howiek)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich als Anwohnerin um die Prüfung und Einführung einer Tempo-30-Zone in der
Zwischenahner Straße (26655 Howiek).
Die Zwischenahner Straße ist eine stark belastete Durchgangsstraße mit hohem
Verkehrsaufkommen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe der Wohnhäuser zur Fahrbahn sind die
Anwohner täglich erheblichen Belastungen ausgesetzt.
Die aktuelle Situation führt zu einer dauerhaft sehr hohen Lärmbelastung sowie zu einer
erheblichen Schadstoffbelastung (insbesondere durch Feinstaub und Stickoxide). Diese
Belastungen stellen eine unzumutbare Belastung dar und können eine gesundheitliche Gefährdung
der Anwohner nicht ausschließen.
Bereits ergriffene Maßnahmen durch die Anwohner umfassen den Bau kostenintensiver
Schallschutzwände sowie den Einbau von Schallschutzfenstern (z. B. Dreifachverglasung). Diese
Maßnahmen konnten die Belastung jedoch nur teilweise reduzieren.
Insbesondere in Spitzenzeiten – etwa beim Berufsverkehr sowie während der Erntezeiten – kommt
es weiterhin zu erheblichen Lärmbelastungen.
Gerade bei gutem Wetter, wenn Anwohner ihre Gärten zur Erholung nutzen möchten, ist ein
erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Freizeitaktivitäten, insbesondere durch Motorradfahrer,
festzustellen.
Zudem wird der Schall von der gegenüberliegenden Straßenseite reflektiert und verstärkt in die
Grundstücke und Gärten zurückgetragen.
Selbst bei geschlossenen Fenstern ist die Situation nur eingeschränkt erträglich; eine
angemessene Nutzung der Außenbereiche ist kaum möglich.
Zusätzlich handelt es sich um einen Schulweg. Kinder müssen die Straße überqueren, um den
einseitigen Geh- und Radweg zu erreichen, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.
Das Problem besteht seit Jahrzehnten, wobei das Verkehrsaufkommen kontinuierlich zugenommen
hat. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Ich rege an, Lärmmessungen im Straßen- sowie Gartenbereich und Schadstoffmessungen zu
Hauptverkehrszeiten durchzuführen.
Gemäß § 45 StVO können verkehrsbeschränkende Maßnahmen angeordnet werden. Darüber
hinaus sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schädliche Umwelteinwirkungen
zu vermeiden oder zu vermindern.Ich bitte zudem um Weiterleitung dieses Antrags an die zuständige Stelle, sofern Ihr Fachbereich
nicht unmittelbar zuständig sein sollte.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Einführung einer Tempo-30-Zone als geeignete und
verhältnismäßige Maßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Reil