Stärkerer Schutz für Frauen – Handlungsbedarf nach Fall an der Uni Freiburg
Stärkerer Schutz für Frauen – Handlungsbedarf nach Fall an der Uni Freiburg
Das Problem
Leserbrief an Bundestagsabgeordnete Chantal Kopf: Stärkerer rechtlicher Schutz für Frauen – Handlungsbedarf nach Fall an der Uni Freiburg
Sehr geehrte Frau Kopf,
als Unterzeichnende, Student*innen und Angehörige der Uni Freiburg wenden wir uns an Sie bezüglich des kürzlich bekanntgewordenen Falls einer schwerwiegenden Verletzung der Intimsphäre an der Universität Freiburg. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat eine ehemaliger Mitarbeiter der Uni Freiburg über 800 Frauen in intimen Situationen gefilmt. Die meisten dieser Frauen werden niemals Gerechtigkeit erfahren, da die Videos von Ihnen älter als 5 Jahre sind und somit als verjährt gelten. Nur 61 Fälle wurden verhandelt. Der Täter wurde nun nach Paragraph 201a StGB ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen") zu einem Jahr und neun Monaten Bewährung verurteilt. Rechtliche wird die Tat jedoch nicht als Sexualdelikt anerkannt, da hierfür ein Körperteil "bedeckt" beziehungsweise die gefilmten
Bereiche" gegen Anblick geschützt" sein müssen (Paragraph 184k StGB "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen"). Beim filmen unter der Dusche beispielsweise ist dies nicht gegeben. Das Gesetz bezieht sich also nur auf Fälle wie Upskirting oder das Filmen vom Ausschnitt.
Dieser Fall hat uns tief erschüttert – nicht nur wegen der Tat selbst, sondern auch wegen der offensichtlichen Lücken im bestehenden Recht, die einem angemessenen Schutz der Opfer entgegenstehen.
Wir fordern Sie daher auf, sich im Bundestag für folgende gesetzliche Änderungen einzusetzen:
1. Klare Strafbarkeit als Sexualdelikt
Das heimliche Filmen von Personen in Dusch- und Saunabereichen sowie vergleichbaren intimen Situationen muss eindeutig als Sexualdelikt eingestuft werden – nicht lediglich als Ordnungswidrigkeit oder nachrangige Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Der voyeuristische Eingriff in die Intimsphäre ist ein Übergriff auf die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung und muss entsprechend geahndet werden.
2. Härtere Strafen für Sexualdelikte
Die bestehenden Strafrahmen für Sexualdelikte bilden den tatsächlichen Schaden für die Betroffenen nicht ausreichend ab. Wir fordern eine grundlegende Überprüfung und Verschärfung der Strafmaße, die dem Schweregrad dieser Eingriffe gerecht wird.
3. Femizid als eigenständiger Straftatbestand
Deutschland ist eines der wenigen westeuropäischen Länder, in denen die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts nicht als eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch verankert ist. Dies muss sich ändern. Femizide sind kein bedauerlicher Einzelfall, sondern Ausdruck struktureller Gewalt gegen Frauen. Die strafrechtliche Anerkennung als eigenständiges Delikt ist überfällig.
4. Umfassende Aufklärung und Prävention
Neben schärferen Gesetzen braucht es systematische Aufklärung – in Schulen, an Hochschulen und in der Öffentlichkeit – über sexualisierte Gewalt, digitale Übergriffe und die Rechte der Betroffenen. Prävention und Bildung sind ebenso wichtig wie Strafverfolgung.
Deutschland muss hier nicht das Rad neu erfinden – andere europäische Länder haben bereits gezeigt, dass entschlossenes gesetzgeberisches Handeln möglich und wirksam ist. Sowohl Frankreich als auch Spanien haben Femizid als eigenständigen Straftatbestand verankert und machen damit strukturelle Gewalt gegen Frauen als solche sichtbar und benennbar. Ebenso gilt in beiden Ländern der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja": Sexuelle Handlungen sind nur dann legal, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Darüber hinaus hat Spanien mit dem „Ley Orgánica de Garantía Integral de la Libertad Sexual" Prävention und Aufklärung als ausdrückliche staatliche Pflicht gesetzlich verankert. Beide Länder belegen, dass solche Reformen rechtlich umsetzbar und gesellschaftlich notwendig sind. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland aufholt und Frauen den gleichen gesetzlichen Schutz gewährt, der in unseren Nachbarländern längst Standard ist.
Frauen haben ein Recht darauf, sich in öffentlichen wie privaten Räumen sicher zu fühlen. Das geltende Recht schützt sie dabei nicht ausreichend. Der Fall an der Uni Freiburg ist kein Einzelfall – er ist Symptom eines systemischen Problems, das gesetzgeberisches Handeln erfordert.
Wir bitten Sie dringend, diese Anliegen in Ihre parlamentarische Arbeit einfließen zu lassen und sich für eine Reform einzusetzen, die Frauen endlich den Schutz gewährt, den sie verdienen.
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Das Problem
Leserbrief an Bundestagsabgeordnete Chantal Kopf: Stärkerer rechtlicher Schutz für Frauen – Handlungsbedarf nach Fall an der Uni Freiburg
Sehr geehrte Frau Kopf,
als Unterzeichnende, Student*innen und Angehörige der Uni Freiburg wenden wir uns an Sie bezüglich des kürzlich bekanntgewordenen Falls einer schwerwiegenden Verletzung der Intimsphäre an der Universität Freiburg. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat eine ehemaliger Mitarbeiter der Uni Freiburg über 800 Frauen in intimen Situationen gefilmt. Die meisten dieser Frauen werden niemals Gerechtigkeit erfahren, da die Videos von Ihnen älter als 5 Jahre sind und somit als verjährt gelten. Nur 61 Fälle wurden verhandelt. Der Täter wurde nun nach Paragraph 201a StGB ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen") zu einem Jahr und neun Monaten Bewährung verurteilt. Rechtliche wird die Tat jedoch nicht als Sexualdelikt anerkannt, da hierfür ein Körperteil "bedeckt" beziehungsweise die gefilmten
Bereiche" gegen Anblick geschützt" sein müssen (Paragraph 184k StGB "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen"). Beim filmen unter der Dusche beispielsweise ist dies nicht gegeben. Das Gesetz bezieht sich also nur auf Fälle wie Upskirting oder das Filmen vom Ausschnitt.
Dieser Fall hat uns tief erschüttert – nicht nur wegen der Tat selbst, sondern auch wegen der offensichtlichen Lücken im bestehenden Recht, die einem angemessenen Schutz der Opfer entgegenstehen.
Wir fordern Sie daher auf, sich im Bundestag für folgende gesetzliche Änderungen einzusetzen:
1. Klare Strafbarkeit als Sexualdelikt
Das heimliche Filmen von Personen in Dusch- und Saunabereichen sowie vergleichbaren intimen Situationen muss eindeutig als Sexualdelikt eingestuft werden – nicht lediglich als Ordnungswidrigkeit oder nachrangige Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Der voyeuristische Eingriff in die Intimsphäre ist ein Übergriff auf die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung und muss entsprechend geahndet werden.
2. Härtere Strafen für Sexualdelikte
Die bestehenden Strafrahmen für Sexualdelikte bilden den tatsächlichen Schaden für die Betroffenen nicht ausreichend ab. Wir fordern eine grundlegende Überprüfung und Verschärfung der Strafmaße, die dem Schweregrad dieser Eingriffe gerecht wird.
3. Femizid als eigenständiger Straftatbestand
Deutschland ist eines der wenigen westeuropäischen Länder, in denen die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts nicht als eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch verankert ist. Dies muss sich ändern. Femizide sind kein bedauerlicher Einzelfall, sondern Ausdruck struktureller Gewalt gegen Frauen. Die strafrechtliche Anerkennung als eigenständiges Delikt ist überfällig.
4. Umfassende Aufklärung und Prävention
Neben schärferen Gesetzen braucht es systematische Aufklärung – in Schulen, an Hochschulen und in der Öffentlichkeit – über sexualisierte Gewalt, digitale Übergriffe und die Rechte der Betroffenen. Prävention und Bildung sind ebenso wichtig wie Strafverfolgung.
Deutschland muss hier nicht das Rad neu erfinden – andere europäische Länder haben bereits gezeigt, dass entschlossenes gesetzgeberisches Handeln möglich und wirksam ist. Sowohl Frankreich als auch Spanien haben Femizid als eigenständigen Straftatbestand verankert und machen damit strukturelle Gewalt gegen Frauen als solche sichtbar und benennbar. Ebenso gilt in beiden Ländern der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja": Sexuelle Handlungen sind nur dann legal, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Darüber hinaus hat Spanien mit dem „Ley Orgánica de Garantía Integral de la Libertad Sexual" Prävention und Aufklärung als ausdrückliche staatliche Pflicht gesetzlich verankert. Beide Länder belegen, dass solche Reformen rechtlich umsetzbar und gesellschaftlich notwendig sind. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland aufholt und Frauen den gleichen gesetzlichen Schutz gewährt, der in unseren Nachbarländern längst Standard ist.
Frauen haben ein Recht darauf, sich in öffentlichen wie privaten Räumen sicher zu fühlen. Das geltende Recht schützt sie dabei nicht ausreichend. Der Fall an der Uni Freiburg ist kein Einzelfall – er ist Symptom eines systemischen Problems, das gesetzgeberisches Handeln erfordert.
Wir bitten Sie dringend, diese Anliegen in Ihre parlamentarische Arbeit einfließen zu lassen und sich für eine Reform einzusetzen, die Frauen endlich den Schutz gewährt, den sie verdienen.
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Petition am 19. März 2026 erstellt