Strompreisbremse für Ladesäulen


Strompreisbremse für Ladesäulen
Das Problem
Wettbewerb sei im öffentlichen Ladestrommarkt Fehlanzeige. Zudem verlangten die regionalen Monopolisten von den Kunden anderer Fahrstromanbieter bis zu 55 Prozent höhere Preise als von ihren eigenen Kunden.
Ein Problem liege in der Fehlkonstruktion der seit dem 1. März gültigen Strompreisbremse, so LichtBlick. Sie gelte zwar auch an öffentlichen Ladesäulen, allerdings fließe das Geld direkt an die Betreiber. Der Gesetzgeber schreibe nicht vor, die Subvention an Verbraucher weiterzugeben.
Die hohen Strompreise an der Ladesäule bremsen die Verkehrswende. Derzeit profitieren nur die Ladesäulenbetreiber von der Strompreisbremse und dem Klimabonus. Die E-Autofahrer*innen gehen leer aus. Die Bundesregierung hat es versäumt, die Ladesäulenbetreiber zur Weitergabe der Zusatzerlöse zu verpflichten.
Die Preise an öffentlichen Ladesäulen könnten durch die Strompreisbremse um rund 4 Cent, durch den Klimabonus noch einmal um bis zu 25 Cent pro Kilowattstunde sinken
Erhebliche Zusatzeinnahmen bringe auch der Klimabonus. Über die sogenannte THQ-Quote erwerben Mineralölfirmen von Ladesäulenbetreibern die beim Laden eingesparten CO₂-Emissionen. Dieses Geld soll eigentlich in den Ausbau der Ladeinfrastruktur fließen – doch der kommt nur schleppend voran.
Ein Mehrwert für den Ausbau ist aktuell kaum erkennbar. Deshalb müsse das Geld direkt an E-Autofahrer weitergegeben werden.
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Das Problem
Wettbewerb sei im öffentlichen Ladestrommarkt Fehlanzeige. Zudem verlangten die regionalen Monopolisten von den Kunden anderer Fahrstromanbieter bis zu 55 Prozent höhere Preise als von ihren eigenen Kunden.
Ein Problem liege in der Fehlkonstruktion der seit dem 1. März gültigen Strompreisbremse, so LichtBlick. Sie gelte zwar auch an öffentlichen Ladesäulen, allerdings fließe das Geld direkt an die Betreiber. Der Gesetzgeber schreibe nicht vor, die Subvention an Verbraucher weiterzugeben.
Die hohen Strompreise an der Ladesäule bremsen die Verkehrswende. Derzeit profitieren nur die Ladesäulenbetreiber von der Strompreisbremse und dem Klimabonus. Die E-Autofahrer*innen gehen leer aus. Die Bundesregierung hat es versäumt, die Ladesäulenbetreiber zur Weitergabe der Zusatzerlöse zu verpflichten.
Die Preise an öffentlichen Ladesäulen könnten durch die Strompreisbremse um rund 4 Cent, durch den Klimabonus noch einmal um bis zu 25 Cent pro Kilowattstunde sinken
Erhebliche Zusatzeinnahmen bringe auch der Klimabonus. Über die sogenannte THQ-Quote erwerben Mineralölfirmen von Ladesäulenbetreibern die beim Laden eingesparten CO₂-Emissionen. Dieses Geld soll eigentlich in den Ausbau der Ladeinfrastruktur fließen – doch der kommt nur schleppend voran.
Ein Mehrwert für den Ausbau ist aktuell kaum erkennbar. Deshalb müsse das Geld direkt an E-Autofahrer weitergegeben werden.
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Petition am 16. März 2023 erstellt