Stoppt Schottergärten und Versiegelungen privater und öffentlicher Flächen in Meckenheim


Stoppt Schottergärten und Versiegelungen privater und öffentlicher Flächen in Meckenheim
Das Problem
Begrünte Flächen sind wichtig für das Stadtklima und die Stadtökologie. Sie fördern Abkühlung bei Hitze, lassen Oberflächenwasser versickern und vermindern so Hochwasser- und Überflutungsschäden. Sie werden zu Bausteinen der notwendigen Klimawende.
Mit dem fortschreitenden Klimawandel wird extremes Wetter zunehmen: Dürre, Hitze, Starkregen. Immer häufiger werden damit Stresssituationen für Mensch und Natur entstehen.
Wir wünschen uns eine verstärkte und anhaltende Aufklärung der breiten Öffentlichkeit über die Vorteile grüner Gärten und über die existierenden demokratisch gefassten Beschlüsse und Verordnungen zur Reduzierung von versiegelten Flächen und zum Verbot von Schottergärten und Kunstrasen. Die Rechtsprechung zur Beseitigung aller Schottergärten und Kunstrasenflächen ist eindeutig. Das Anlegen und Erhalten solcher Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Ordnungsgeldern belangt werden kann. Bitte lesen Sie dazu die weiter unten aufgeführten Rechtlichen Grundlagen und die Vorgehensweisen in einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Wir, die Unterzeichnenden, fordern die Stadt Meckenheim und alle Grundstückseigentümer auf, das geltende Recht bezüglich der Gestaltung nicht bebaubarer Grundstücksflächen konsequent einzuhalten und durchzusetzen. Die bisherige Duldung der ordnungswidrigen Flächenversiegelung durch Schottergärten und Pflasterung mit Stein und Betonplatten im Siedlungsgebiet darf nicht länger hingenommen werden. Unsere Unzufriedenheit über die jahrelange Untätigkeit der Bauaufsicht wächst.
Täglich entstehen in Meckenheim weitere Schottergärten in den Neu- und Altbaugebieten, oder die „Vorgärten“ werden zugepflastert. Die Stadt setzt bislang nur auf Aufklärung und Überzeugung der Eigentümer, konnte den Trend der anhaltenden Versiegelung jedoch nicht bremsen. Das zeigen die jüngst errichteten Eigenheim-Siedlungen, wo weiterhin neue Vorgärten nicht umweltfreundlich angelegt werden.
In den beiden Zentren der Stadt, am Neuen Markt und an der Hauptstraße wurde alter Baumbestand entfernt und musste einzelnen kleinen Bäumchen und Pflänzchen weichen. Vor allem die Markttage werden damit in den Sommermonaten zunehmend zu „heißen“ Erlebnissen.
Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, dass in unserer Stadt die ordnungswidrig angelegten, toten, grauen Schottergärten und unnötig versiegelte Flächen wieder begrünt werden und lebendigen, klimafreundlichen grünen und bunten Gärten Platz machen.
Rechtliche Grundlagen (in der Reihenfolge ihrer Gültigkeit):
Grundgesetz, Artikel 14
Daraus ergibt sich, dass Eigentümer dafür Sorge zu tragen haben, dass von ihren Grundstücken keine vermeidbaren Gefahren für andere und für die Umwelt ausgehen.
...
BauO NRW, §8 „Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke...“
Urteil des Verwaltungsgerichts Minden zu Schottergärten, Grundsatz-Urteil in NRW
Satzungen und Rechtsgrundlagen für die Bauherrschaft in Meckenheim
Bepflanzungssatzung der Stadt Meckenheim
Bebauungspläne der Stadt Meckenheim
Baugenehmigungen
Bereits seit vielen Jahren fordern die Landesbauordnung NRW (1995) und die Bepflanzungssatzung der Stadt Meckenheim (1986) die wasserdurchlässige Gestaltung und Begrünung unbebauter Grundstücksflächen. Seitdem gibt es auch keinen Bestandsschutz mehr.
In immer mehr Kommunen und Kreisen in NRW wird bereits gegen Schottergärten vorgegangen, zum Beispiel:
- Kreis Herford
- Stadt Minden
- Mönchengladbach
- Bundesstadt Bonn
- Wachtberg, Rhein-Sieg-Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Kreisstadt Bergheim
- Düsseldorf
- Bielefeld
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, damit keine weiteren Schottergärten und versiegelten Flächen ordnungswidrig angelegt werden, sondern vollständig natürlich begrünt werden. Gleiches gilt auch für die vielen vorhandenen Schottergärten und versiegelten Flächen.
Vielen Dank.
Initiative Meckenheim "Lebendige Natur versus Stein- und Plastikwüste"
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Das Problem
Begrünte Flächen sind wichtig für das Stadtklima und die Stadtökologie. Sie fördern Abkühlung bei Hitze, lassen Oberflächenwasser versickern und vermindern so Hochwasser- und Überflutungsschäden. Sie werden zu Bausteinen der notwendigen Klimawende.
Mit dem fortschreitenden Klimawandel wird extremes Wetter zunehmen: Dürre, Hitze, Starkregen. Immer häufiger werden damit Stresssituationen für Mensch und Natur entstehen.
Wir wünschen uns eine verstärkte und anhaltende Aufklärung der breiten Öffentlichkeit über die Vorteile grüner Gärten und über die existierenden demokratisch gefassten Beschlüsse und Verordnungen zur Reduzierung von versiegelten Flächen und zum Verbot von Schottergärten und Kunstrasen. Die Rechtsprechung zur Beseitigung aller Schottergärten und Kunstrasenflächen ist eindeutig. Das Anlegen und Erhalten solcher Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Ordnungsgeldern belangt werden kann. Bitte lesen Sie dazu die weiter unten aufgeführten Rechtlichen Grundlagen und die Vorgehensweisen in einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Wir, die Unterzeichnenden, fordern die Stadt Meckenheim und alle Grundstückseigentümer auf, das geltende Recht bezüglich der Gestaltung nicht bebaubarer Grundstücksflächen konsequent einzuhalten und durchzusetzen. Die bisherige Duldung der ordnungswidrigen Flächenversiegelung durch Schottergärten und Pflasterung mit Stein und Betonplatten im Siedlungsgebiet darf nicht länger hingenommen werden. Unsere Unzufriedenheit über die jahrelange Untätigkeit der Bauaufsicht wächst.
Täglich entstehen in Meckenheim weitere Schottergärten in den Neu- und Altbaugebieten, oder die „Vorgärten“ werden zugepflastert. Die Stadt setzt bislang nur auf Aufklärung und Überzeugung der Eigentümer, konnte den Trend der anhaltenden Versiegelung jedoch nicht bremsen. Das zeigen die jüngst errichteten Eigenheim-Siedlungen, wo weiterhin neue Vorgärten nicht umweltfreundlich angelegt werden.
In den beiden Zentren der Stadt, am Neuen Markt und an der Hauptstraße wurde alter Baumbestand entfernt und musste einzelnen kleinen Bäumchen und Pflänzchen weichen. Vor allem die Markttage werden damit in den Sommermonaten zunehmend zu „heißen“ Erlebnissen.
Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, dass in unserer Stadt die ordnungswidrig angelegten, toten, grauen Schottergärten und unnötig versiegelte Flächen wieder begrünt werden und lebendigen, klimafreundlichen grünen und bunten Gärten Platz machen.
Rechtliche Grundlagen (in der Reihenfolge ihrer Gültigkeit):
Grundgesetz, Artikel 14
Daraus ergibt sich, dass Eigentümer dafür Sorge zu tragen haben, dass von ihren Grundstücken keine vermeidbaren Gefahren für andere und für die Umwelt ausgehen.
...
BauO NRW, §8 „Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke...“
Urteil des Verwaltungsgerichts Minden zu Schottergärten, Grundsatz-Urteil in NRW
Satzungen und Rechtsgrundlagen für die Bauherrschaft in Meckenheim
Bepflanzungssatzung der Stadt Meckenheim
Bebauungspläne der Stadt Meckenheim
Baugenehmigungen
Bereits seit vielen Jahren fordern die Landesbauordnung NRW (1995) und die Bepflanzungssatzung der Stadt Meckenheim (1986) die wasserdurchlässige Gestaltung und Begrünung unbebauter Grundstücksflächen. Seitdem gibt es auch keinen Bestandsschutz mehr.
In immer mehr Kommunen und Kreisen in NRW wird bereits gegen Schottergärten vorgegangen, zum Beispiel:
- Kreis Herford
- Stadt Minden
- Mönchengladbach
- Bundesstadt Bonn
- Wachtberg, Rhein-Sieg-Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Kreisstadt Bergheim
- Düsseldorf
- Bielefeld
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, damit keine weiteren Schottergärten und versiegelten Flächen ordnungswidrig angelegt werden, sondern vollständig natürlich begrünt werden. Gleiches gilt auch für die vielen vorhandenen Schottergärten und versiegelten Flächen.
Vielen Dank.
Initiative Meckenheim "Lebendige Natur versus Stein- und Plastikwüste"
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Petition am 4. Oktober 2024 erstellt