Save The InternetGermany
May 18, 2021

Liebe Unterstützende,

Die EU schaut auf den Endspurt im deutschen Urheberrecht: Die zweite Lesung steht an, im Juni muss die Reform unter Dach und Fach sein.

Wir alle sind nicht klein zu kriegen und planen bereits eine Kunstaktion! Ende Mai sollen die Haustüren der Politik mit Schildern geflutet werden. 
Und dafür brauchen wir DICH und deine Kreativität. Also, beliebiges digitales Designprogramm öffnen, und los gemalt (Stift, Papier und dann scannen oder ordentlich abfotografieren passt auch). 
Dein Plakat schickst du dann bis spätestens zum 24.05. per Mail zu uns, an post@savetheinternet.info (was später kommt wird kleiner gedruckt).

Wann genau die Kunstaktion stattfindet geben wir noch bekannt, also Augen offen halten auf all unseren Kanälen: Twitter, Instagram, Discord etc.

Was passiert da? Da passiert was!
Der Regierungsentwurf zu Artikel 17 („Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“) erwähnt die anstehenden Uploadfilter noch immer mit keinem Wort. Urheberrechtlich geschütztes Material wird stattdessen "blockiert", es sei denn, es werden bei Verwertungsgesellschaften Lizenzen dafür gekauft. Dann dürfen Nutzer das Werk verwenden, solange sie dies nicht-kommerziell tun. Ausgenommen vom Gesetz sollen kleine Plattformen sein.
 
Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiches sollen erlaubt sein. Aber in Deutschland nur, wenn die Plattform dafür eine Vergütung zahlt.
Und dann auch nur, wenn „der Umfang der Nutzung einen besonderen Zweck rechtfertigt“. Die Formulierung stammt aber aus dem wissenschaftlichen Zitatrecht und ist besonders für künstlerische Ausdrucksformen schwierig. Welcher besondere Zweck das im Fall von z. B. Memes, Fanarts und Fanfictions sein soll, konnte das Bundesjustizministerium nicht beantworten und verwies darauf, dass die Gerichte das in Zukunft entscheiden müssen.

Wollt ihr nur kleine Schnipsel von urheberrechtlich geschützten Dingen verwenden, soll das "mutmaßlich erlaubt" möglich sein, aber nur unter folgenden Bedingungen:
– Weniger als die Hälfte des Beitrags dürfen Werke von Dritten sein
– Und die Werke Dritter dürfen nur „geringfügig“ genutzt werden, im Klartext:
    •  Bis zu 15 Sekunden Video bzw. Ton
    •  Bis zu 160 Zeichen Text
    •  Bis zu 125 Kilobyte Bild
– Die Nutzung darf nur nicht-kommerziell sein

Selbst der Bundesrat warnte in seinen Empfehlungen vor den aktuellen Formulierungen: Durch den Gesetzesentwurf würde die Anwendung von Uploadfiltern unumgänglich werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass es "in vielen Fällen technisch nicht möglich [ist], legale und illegale Inhalte im Internet automatisiert zu unterscheiden". Dadurch entsteht die Gefahr des Overblocking. Auch sieht der Bundesrat durch Uploadfilter die Gefahr des "Aufbau einer später nur schwer kontrollierbaren Infrastruktur", die von den Plattformanbietern für ihre eigene Zwecke genutzt und augeweitet werden könnte.

Dabei war das Wahlversprechen im Koalitionsvertrag 2017 ganz klar: keine Uploadfilter. "Steht so nicht drin" ist eben nicht "wird es nicht geben". 

Dein Team von SaveTheInternet

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