Petition updateStoppt die geplanten Baumfällungen von 131 Bäumen an der L155 in Posthausen!

Morgen starten die Wurzelsuchgrabungen an der L155 in Posthausen, die wir im Blick behalten sollten!

Katrin BurowOttersberg, Germany
Aug 30, 2026

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, 

hier erfahrt ihr im Folgenden etwas über die Akteneinsicht am 28. Juli (v.a. Artenschutzbericht, wenn man es überhaupt so nennen kann) sowie zu den Wurzelsuchgrabungen. 

Morgen beginnt ein entscheidender und kritischer Abschnitt, um viele unserer Bäume an der L155 in 28870 Ottersberg-Posthausen zu schützen. 

An der L155 starten die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Juni auch nach öffentlichem Druck angekündigten Wurzelsuchgrabungen, die nun insgesamt nur zwei Wochen statt vier Wochen andauern sollen. Daher wird die Straße auch für den Verkehr voll gesperrt. 

Offiziell dienen diese Grabungen dazu, den genauen Verlauf der Wurzeln zu prüfen. Doch wir sollten diese Untersuchungen im Blick behalten!

Das bisherige Fazit der NLStBV behauptet weiterhin pauschal, dass die Bäume wegen eines notwendigen tiefen Eingriffs und der fehlenden Auflast im Wurzelbereich auch bei anderen Sanierungsvarianten (u.a. Geozellen) nicht standsicher bleiben könnten und deshalb gefällt werden müssen. 

Nachdem uns am 28.7. nach einem Antrag und einem dann nachfolgenden Widerspruch nach NUIG endlich eine Einsicht in die Akten gewährt wurde, wissen wir zu mindestens, dass die Unterlagen unzureichend  sind, viele Lücken und Verallgemeinerungen aufweisen. So wurden u.a. bisher keine baumbiologischen Gutachten zu jedem einzelnen Baum angefertigt noch gibt es ein ausreichendes Artengutachten. 

Hier forderte die Untere Naturschutzbehörde erst am 29. April Unterlagen zu Artenschutzuntersuchungen an, die im Juli in wenigen Tagen stattfanden. Dabei fand nur eine Begehung mit einfacher Sichtkontrolle vom Boden aus statt bei gerade mal 19 Bäumen, Die Untersuchungsergebnisse passen auf eine DIN A4-Seite! Kartierungen fehlen gänzlich.

Die von der Unteren Naturschutzbehörde geforderten vorzeitigen CEF Maßnahmen (continuous ecological functionality measures,  im Naturschutz vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten) sind nach Einschätzung der NLStBV nicht notwendig und müssen nicht ergriffen werden, da es laut der Ansicht der NLStBV in zweiter Reihe doch genügend Gehölzstruktur gäbe.

Diese Argumentation ignoriert jedoch grundlegende ökologische Zusammenhänge!  Man kann nicht intakte, über Jahrzehnte gewachsene Lebensräume  an einer Allee für nichtig erklären, nur weil in der Nähe andere Bäume stehen. Das ist eine unzulässige Vereinfachung zu Lasten des Naturschutzes.  Hier muss nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§44) genauestens geprüft werden, denn werden ökologische Ausgleichsmaßnahmen nicht genügend berücksichtigt kann es zum Beispiel durch Habitatsverlust zum Aussterben von Populationen kommen, was sich dann erheblich auf die Biodiversität vor Ort auswirken würde. Da in Posthausen bereits ein Gewerbegebiet auf ökologisch wertvollen Flächen geplant ist,  wobei sich die Ausgleichsflächen ca. 100 km weit entfernt befinden, müssen wir hier deshalb "am Ball" bleiben!

Laut Akteneinsicht variiert die Dichte des Moorbodens jedoch in den Teilabschnitten stark. Besonders im Bauabschnitt 3 (ungefähr der Bereich Hintzendorf und Stellenfelde bis Steller Damm) ist kaum Torf bzw. Moor vorhanden. Die Straße weist hier auch keine tiefgreifenden Schäden auf. Sie ist bisher gut befahrbar!  Ein massiver Tiefbau ist hier daher technisch überhaupt nicht notwendig!

Zudem ließen sich durch den alternativen Einsatz von Geozellen, die einen stabilisierenden Membraneffekt erzeugen, Radlasten gut verteilen, ohne den Wurzelraum zu beschädigen.  Ein plötzliches Fehlen der seitlichen Stützung kann durch den dreidimensionalen Verbund der Wabenstruktur  der Geozellen kompensiert werden. 

Eine radikale Fällung, die unter anderem auch die von Herma Seele in ihrem Leserbrief beschriebene vitale Stiehl-Eiche (Tiefwurzler) mit einem Stammumfang mit fast drei Metern treffen soll, ist in diesem Abschnitt deshalb unverhältnismäßig und muss nach §39 und §44 BNatSchG genau bewertet werden. 

Ich rufe daher alle AnwohnerInnen und NaturschützerInnen im Landkreis Verden dazu auf: 

Bitte behaltet in den kommenden zwei Wochen die Wurzelsuchgrabungen kritisch im Blick!  

Es besteht durchaus die konkrete Gefahr, dass bei den Untersuchungen unvorsichtig mit den Baumwurzeln umgegangen wird. Werden die Wurzeln der Bäume bei diesen Arbeiten stark beschädigt oder gekappt, wäre eine Standsicherheit nicht mehr gegeben und die Bäume müssten dann aufgrund dieser Beschädigungen gefällt werden. 

Achtet darauf, welche Bäume untersucht werden und wie im Wurzelbereich gearbeitet wird (schonend per Hand (Spaten)/ Saugbagger oder grob mit schweren Maschinen (Baggerzähnen) und Pickeln).

Werden  dicke Haupt- und Verankerungswurzeln  (Durchmesser größer als 2 cm)  einfach abgerissen, durchtrennt oder abgeschabt?

Befahren oder parken schwere Baufahrzeuge  ungeschützt  direkt auf dem unbefestigten Wurzelbereich der Bäume?

Werden die Löcher anschließend wieder geschlossen?!

Dokumentiert auffällige Arbeiten oder Beschädigungen an den Wurzeln nach Möglichkeit mit Fotos und Videos,, notiert euch Standort,  Datum und die Uhrzeit und meldet es der Unteren Naturschutzbehörde in Verden oder dem BUND in Verden!

Für eure Unterstützung und eure Aufmerksamkeit bedanke ich mich herzlich und hoffe, dass wir gemeinsam etwas bewirken können! 

Teilt bitte auch noch einmal die Petition! Es sind fast 5000 Unterschriften und da wir auch noch etwas planen, würde ich mich freuen, wenn die 5000 noch geknackt wird.

Danke und herzliche Grüße!

Katrin 

 

 

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