Schon im Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass beschleunigte Bauverfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch gegen Europarecht verstoßen. Nun hat das Gericht die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht und damit noch offene Fragen zu den Konsequenzen des Urteils beantwortet.
Das heißt, es müssen eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft durchgeführt werden. Außerdem muss es eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung geben und die geplanten Baugebiete müssen jetzt in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Das bedeutet, dass die Kommunen den tatsächlichen Wohnraumbedarf überprüfen müssen.
Kommentar zur Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13b BauGB