

Stoppt das "Kleinschifferzeugnis"


Stoppt das "Kleinschifferzeugnis"
Das Problem
Das sog. Kleinschifferzeugnis beruht auf der EU Richtlinie 2017/2397, die sich auf die Befägihungsnachweise der Berufsschiffahrt bezieht und Schiffe ab 20 Meter Länge berücksichtigt.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat diese Richtlinie zum Anlass genommen, auch Führern von Sportbooten bis 20 Meter Länge, die gewerblich tätig sind (z.B. Ausbildungsbetriebe, Chartereinweiser, Rettungsdienste, Hafenmeister, Werkstattmitarbeiter usw.), das zusätzliche Befähigungszeugnis mit dem Namen "Kleinschifferzeignis" abzuverlangen.
Neben zahlreichen Wiedersprüchen und Kollisionsnormen mit anderen, durchaus sinnvollen Verordnungen, wird der §130 BinschPersV in Zukunft
1. deutlich steigende Personalkosten in den Unternehmen verursachen
2. zu einem nationalen und internationalen Wettbewerbsnachteil führen
3. den Fachkräftemangel einer ganzen Branche im ländlichen Bereich verschärfen (insbesondere in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
4. den Wunsch nach einer Harmonisierung der Führerscheine auf EU-Ebene konterkarieren
5. überregulieren, obwohl Deregulierung das Ziel ist
6. die ohnehin stark belastete GDWS an ihre Grenzen bzw. darüber hinausbringen (während das WS25 im Jahr 2021 von rund 20 Kleinschifferzeugnissen im Jahr ausging, rechnen wir aufgrund der Verordnung von 20.000 + X)
7. …
ohne auch nur einen einzigen plausiblen und sachlich nachvollziehbaren Vorteil zu bieten.
In der Konsequenz führt das Kleinschifferzeugnis auch zu höheren Kosten beim Verbraucher.
Das mögliche Ziel, die Sicherheit auf dem Wasser zu erhöhen wird durch dieses Instrument nicht erreicht. Ebenfalls scheint die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben und die Inhalte widersprechen zudem dem u.a. dem Grundsatz der freien Berufsausübung und Gleichstellung.
Der Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. setzt sich daher mit vielen anderen Wirtschafts- Sport- und Verbraucherverbänden dafür ein, dass Kleinschifferzeugnis in seiner jetzigen Form wieder abzuschaffen.
510
Das Problem
Das sog. Kleinschifferzeugnis beruht auf der EU Richtlinie 2017/2397, die sich auf die Befägihungsnachweise der Berufsschiffahrt bezieht und Schiffe ab 20 Meter Länge berücksichtigt.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat diese Richtlinie zum Anlass genommen, auch Führern von Sportbooten bis 20 Meter Länge, die gewerblich tätig sind (z.B. Ausbildungsbetriebe, Chartereinweiser, Rettungsdienste, Hafenmeister, Werkstattmitarbeiter usw.), das zusätzliche Befähigungszeugnis mit dem Namen "Kleinschifferzeignis" abzuverlangen.
Neben zahlreichen Wiedersprüchen und Kollisionsnormen mit anderen, durchaus sinnvollen Verordnungen, wird der §130 BinschPersV in Zukunft
1. deutlich steigende Personalkosten in den Unternehmen verursachen
2. zu einem nationalen und internationalen Wettbewerbsnachteil führen
3. den Fachkräftemangel einer ganzen Branche im ländlichen Bereich verschärfen (insbesondere in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
4. den Wunsch nach einer Harmonisierung der Führerscheine auf EU-Ebene konterkarieren
5. überregulieren, obwohl Deregulierung das Ziel ist
6. die ohnehin stark belastete GDWS an ihre Grenzen bzw. darüber hinausbringen (während das WS25 im Jahr 2021 von rund 20 Kleinschifferzeugnissen im Jahr ausging, rechnen wir aufgrund der Verordnung von 20.000 + X)
7. …
ohne auch nur einen einzigen plausiblen und sachlich nachvollziehbaren Vorteil zu bieten.
In der Konsequenz führt das Kleinschifferzeugnis auch zu höheren Kosten beim Verbraucher.
Das mögliche Ziel, die Sicherheit auf dem Wasser zu erhöhen wird durch dieses Instrument nicht erreicht. Ebenfalls scheint die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben und die Inhalte widersprechen zudem dem u.a. dem Grundsatz der freien Berufsausübung und Gleichstellung.
Der Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. setzt sich daher mit vielen anderen Wirtschafts- Sport- und Verbraucherverbänden dafür ein, dass Kleinschifferzeugnis in seiner jetzigen Form wieder abzuschaffen.
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Petition am 12. Dezember 2023 erstellt