Sep 14, 2023

Hallo liebe Leser und Unterstützer,

ich habe ja versprochen, das ich euch durch den Dschungel helfe. Dies ist nun erstmal für Betroffene, deren Kinder durch das Jugendamt in Obhut genommen wurden und KEIN Beschluss des Familiengerichts vorliegt und noch das Sorgerecht haben!

Sofort Widerspruch gegen die Inobhutnahme beim Jugendamt einlegen mit dementsprechenden Begründungen.

Gleichzeitig sofort Akteneinsicht beantragen, ( den Fehler durch Unwissenheit habe ich gemacht..hab erst vor ein paar Wochen die Akten bekommen, das Kind ist aber schon fast 2 Jahre weg) damit ihr wisst, was über euch vorliegt, um es dementsprechend widerlegen zu können, am besten mit Nachweisen.

Eure Adresse

 

An das 

Jugendamt und Gesundheitsamt

Adresse

 

Betreff: Akteneinsicht nach dem Auskunftsrecht


Sehr geehrte/r Frau/Herr


ich beantrage hiermit eine Kopie der vollständigen Akte nach § 15 Datenschutz-Grundverordnung und bitte um Zusendung zur oben genannten Adresse bis spätestens zum….


( Frist ist meist 2 Wochen)

Das Jugendamt wird bummeln. Druck machen. Ihr braucht das alles, damit es dann vor Gericht aktenkundig ist.

Sollte das Jugendamt ablehnen, dann ist der nächste Schritt gleich das Verwaltungsgericht mit einer Feststellungsklage. Zur Feststellungsklage gibt es keine Frist und ist gerichtskostenfrei. Auch wenn der Widerspruch beim Jugendamt versäumt wurde, ist dieser Rechtsweg möglich!

Feststellungsklage nach § 43 I VwGO

und

Antrag auf Aufhebung des Verwaltungsaktes nach Paragraph 42 SGB VIII und Herausgabe des Kindes

solltet ihr eine Inobhutnahme mit familiengerichtlichem Beschluss haben hier den Beschluss mit reinsetzen..und Aufhebung des Beschlusses vom...AZ..)

im einstweiligen Anordnungsverfahren.


wegen


Mangel akuter Kindeswohlgefährdung

Dokumentationsmängel tatsächlicher wahrheitsgemässer nachgewiesener Kindeswohlgefährdung ( 8a, SGB III)

Begründung und Nachweise

mit freundlichen Grüssen.

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