

Stop Jugendamt! Stoppt die Gewalt an Eltern und Kinder für ein gewaltfreies Deutschland!
Das Problem
Sehr geehrte EU Kommission, sehr geehrter EGfMr,
ich schreibe ihnen direkt, da alle bürokratischen Wege und Hürden gescheitert sind, zu den höheren Gerichten zu kommen, was hier in Deutschland mit den Behörden los ist und ich mittlerweile zu erschöpft bin, den herkömmlichen Weg zu gehen. Zu gross ist die Solidarisierung der Behörden und Gerichte untereinander, selbst zum Bundesverfassungsgericht. Was hier derzeit in vielen Bereichen geschieht, ist nicht mehr mit den Menschenrechten und der Kinderrechte vereinbar.Über Gewaltmaßnahmen z.b Kindesentzug, werden kritische Bürger und Bürger, die sich gegen die schwarze Pädagogik aus dem Nationalsozialismus wehren und Fehlurteile der Justiz zu Gehorsam gezwungen, eingeschüchtert, zum Schweigen gebracht.
Ich wurde auf einen Medienartikel aufmerksam, aufgrund dessen ich mich nun auch bei ihnen melde. bzgl der Einschüchterungsklagen, genannt SLAPP ( Strategic lawsuits against puplic participation)
https://taz.de/EU-geht-gegen-Einschuechterungsklagen-vor/!5994714/
Mir ist bewusst, das sie evtl nichts, durch die Bürokratischen Wege unternehmen können, dennoch möchte ich, das die Dunkelziffer, was diese Methodiken, seitens der Behörden und auch der Gerichte in Deutschland betrifft, erhellt wird und in ihre Statistik aufgenommen wird..als Meldung.
Aber auf der anderen Seite denke ich, wenn selbst Brüssel und Strassburg nichts unternehmen können, dann sind unsere Kinder in Deutschland verloren und der Nationalsozialismus zieht hier wieder ungebremst und grenzenlos ein.
Ich möchte meine fast nun 7 jährige politische Verfolgung/ Martyrium ( Werdegang) seitens der Behörden und der Gerichte in Deutschland und der SLAPPS , durch Kritik und Aktivismus meinerseits der zahlreichen Verstösse gegen die Verfassung und der Menschenrechte ( Thema bei mir Wohnraumpolitik), kurz stichwortartig offenlegen:
2017: Intrige/ agressiver Mobbinangriff der Vermieter, Rausschmiss aus meiner Heimat, meinem zu Hause, musste alles zurücklassen und auf die Strasse flüchten, samt Hab und Gut und meinen Tieren. Bekam keinen juristischen Schutz, auch immer noch nicht, als der Eigentümer 2021 einen Brandanschlag auf sein Hauseigentum, samt Familien drin, verübte.
Dies sollte eigentlich der letzendliche Beweis sein, für meine Unschuld. Dennoch wurde gerichtlich keine Wiedergutmachung unternommen. Ich hatte sämtliche Gerichte in BaWü vor diesen Leuten gewarnt.
Stattdessen bekam ich ein Martyrium der Superlative. Nirgends mehr fand ich eine Wohnung. Lebte auf der Strasse, in unzumutbaren Obdachloseneinrichtungen. Auch hier wollte man keine Kritik hören.
Meine Kritik und das anprangern der Wohnungspolitik, der Misstände in Justiz, das Stalking, die Verfolgung durch die vermeintliche Kinderschutzbehörde führte
2021 Nov zur Inobhutnahme meines Kindes durch eine einstweilige Anordnung, welche durch weitere Kritik meinerseits ( da ich mich nicht mundtot machen lassen und einschüchtern) zu weiteren Konsequenzen. Dem endgültigen Entzug der elterlichen Sorge, welche auf die Behörde dann überging.
Öffentliche Meinung und Offenlegung der Massnahme, die zur Inobhutnahme führte, wurde seitens der Behörde mit Strafanzeigen geahndet und sollten gelöscht werden. Der Kindsvater sollte sich von meiner Meinung ebenso distanzieren, so das OLG Karlsruhe. Alle Beschlüsse liegen hier und sind nicht gelogen. Weiteres prangerte ich natürlich diese Nazimethoden an ( Verfolgung, Zerstörung)
Den auch hier Missbraucht man die Kinder als Sanktion, um erheblichen gesellschaftlichen, finanziellen, zeitlichen und emotionalen Druck bei den Eltern aufzubauen und natürlich auch bei den Kindern. Man wird als psychisch krank hingestellt. Falsche Gefälligkeitsgutachten geben der ganzen Sache den Rest. Denunzierungen, Blosstellung, Diffamierung, Demütigung. Dies sind Methoden der schwarzen Pädagogik, die hier angewendet werden, um die Eltern zu züchtigen.
Zwei Psychologen brauche ich seither, um das Gegenteil zu beweisen und das Gutachten zu widerlegen, das bei mir keine psychische Krankheit vorliegt. Die Massnahme dauert nun schon über zwei Jahre, indem wir emotionaler Gewalt und Freiheitsberaubung ausgesetzt sind. Wir sind auf die Güte der Richterin angewiesen, damit wir und unser Kind wieder freigelassen werden. Jegliche Anträge zur Rückübertragung des Sorgerechts scheiterten, trotz Beweislage für uns, mit der Begründung, ich sei nicht antragsbefugt und in einem für die Richterin des Amtsgerichts angemessen Zeitraum, würde die richterliche Massnahme überprüft werden.
Ich bzw wir sind nicht die einzigen Eltern denen es mittlerweile so geht. Es gibt tausende, die sich aber einschüchtern lassen und die wenigen, die sich nicht einschüchtern lassen, werden fertig gemacht, bis an den Rand der Erschöpfung, des Ruins und des gesellschaftlichen Aus. Die Inobhutnahmen durch Denunziantentum steigen von Jahr zu Jahr. Die Behörde und Gerichte sind ausser Rand und Band, halten sich an keine Grenzen und Gesetze mehr und keiner kann dem ein Riegel vorschieben.
Derzeit leben wir immer noch im Wohnwagen. Die Verfehlungen der Wohnungspolitik vs Eigentümer/Vermieter will keiner hören und sehen, gleichzeitig steigen hier auch die Obachlosenzahlen mit jedem Jahr, somit auch der Inobhutnahmen der Kinder, entweder durch Eigenbedarf der Vermieter, der Existenzvernichtung durch Insolvente Firmen ( Arbeitslosigkeit), steigende Kosten, die immer mehr Menschen nicht mehr leisten und stemmen können pus Vorurteile ( der ist Türke, Kinder machen die Wohnung kaputt und sind laut etc)..der Papa ist türkischer Staatsbürger…
Doch hier wird auch gegen das Recht auf Wohnen seitens des Staates verstossen, denn dieses besagt:
Recht auf Wohnen
Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist.
Artikel 11 Absatz 1 des UN-Sozialpaktes
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.
Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem: Sozialpakt (ICESCR)
Das Recht auf Wohnen beinhaltet mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Der Wohnraum muss laut dem UN-Sozialpakt angemessen sein. Ob er angemessen ist, bemisst sich an sieben Kriterien: gesetzlicher Schutz der Unterkunft (zum Beispiel durch einen Mietvertrag), Verfügbarkeit von Diensten (unter anderem Trinkwasser, Energie zum Kochen, Heizen und Beleuchten), Bezahlbarkeit des Wohnraums, Bewohnbarkeit der Räume (unter anderem Schutz vor Kälte, Hitze, Regen, Wind), diskriminierungsfreier Zugang zu Wohnraum, geeigneter Standort (zum Beispiel Nähe zu Gesundheitsdiensten, Schulen usw.) und kulturelle Angemessenheit (zum Beispiel bestimmte Baumaterialien oder Raumaufteilungen). Der UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat zentrale Dokumente zur Auslegung des Rechts auf Wohnen herausgegeben.
Für viele Menschen ist es schwer, eine Wohnung in geeigneter Größe und Ausstattung zu bekommen, auch in Deutschland. Besonders hart trifft es Menschen in verletzlichen Lebenslagen, beispielsweise Suchtkranke, Wohnungslose, Menschen, die staatliche Grundsicherung beziehen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Rassismuserfahrung oder Persons of Color. Fehlt einem Menschen eine geeignete Unterkunft, sind auch viele andere Menschenrechte bedroht, beispielsweise das Recht auf Gesundheit und Leben, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Familie. Die Politik muss mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern und dafür Sorge tragen, dass Menschen in verletzlichen Lebenslagen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnungen erhalten.
Während der Corona-Pandemie muss der Staat dafür Sorge tragen, dass das Recht auf angemessenes Wohnen auch für wohnungslose Menschen gewährleistet ist. Dies bedeutet unter anderem, dass Notunterkünfte für vom Virus Betroffene bereitgestellt werden müssen, und dass Wohnungslose gleichwertigen Zugang zu Tests und Gesundheitsversorgung bekommen müssen. Die Pandemie hat Menschen, die in sehr beengten Verhältnissen leben, zum Beispiel durch Überbelegung von Wohnraum, besonders getroffen, da sie dem Virus stärker ausgesetzt sind und das Risiko einer Infektion somit höher ist.
Um das Recht auf angemessenes Wohnen umzusetzen, bedarf es unter anderem einer menschenrechtsbasierten Wohnstrategie. Eine solche Wohnstrategie umfasst dabei mehr als reine Wohnungsbaupolitik. Möglichst schnell ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist dabei nur ein Aspekt. Der Staat muss auch prüfen, welche politischen Vorgaben nötig sind, damit Gruppen in besonders vulnerablen Lebenslagen selbstbestimmt wohnen können. Deshalb müssen auch Betroffene an Wohnpolitik beteiligt werden, d.h. vor allem diejenigen, deren Wohnsituation prekär ist.
Kritik wie gesagt, unerwünscht und das, darauf aufmerksam machen, an Staates Pflichten erst recht!
Und nicht nur das..was hier geschieht ist eine Verletzung des
Rechts auf gewaltfreie Erziehung nach § 1631 BGB
Gibt es ein Recht auf gewaltfreie Erziehung?
Ja. Minderjährige haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Geregelt ist das in § 1631 BGB.
Ab wann liegt eine Verletzung des Rechtes vor?
Schon ein Klaps oder eine Ohrfeige beschneidet dieses Recht. Auch seelische Verletzungen zählen dazu. Auch im Grundgesetz per Art. 6 ist eine gewaltfreie Erziehung indirekt festgehalten.
Mit welchen Strafen ist bei einer Kindesmisshandlung zu rechnen?
Liegt eine Kindesmisshandlung vor oder ist das Kindeswohl anderweitig gefährdet, drohen weitreichende Konsequenzen.
Was besagt Paragraph 1631 BGB zur Erziehung ohne Gewalt?
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Es ist also nun Eltern, aber auch anderen Aufsichtspersonen untersagt, einem Kind eine (seelische) Verletzung zuzufügen. Vielmehr haben besonders die Eltern eine Personensorge, die umfasst, dass das Kind gepflegt und erzogen wird.
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung wurde im BGB im Zusammenhang mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1989 aufgenommen. Eine eigens entwickelte Kampagne sollte die Gesetzesänderung in der Bevölkerung verbreiten.
Wer das Recht auf gewaltfreie Erziehung missachtet, erfüllt im Einzelfall insbesondere bei Prügel auch den Straftatbestand der Körperverletzung und ggf. den der Misshandlung Schutzbefohlener. Es droht dann eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe und ggf. der Entzug des Sorgerechts.
Wenn mein Kind jedesmal bei der Übergabe ins Heim nervlich zusammenbricht in Tränen, weil es lieber bei den Eltern bleiben will…was wäre ich für eine Mutter, mich einschüchtern zu lassen und zu schweigen!!
Gerne freue ich mich auf Rückmeldung, aber auch, je nach ihrem Zuständigkeitsbereich auch auf Weiterleitung an entsprechende Stellen, wie z.b der Präsidentin oder dem Plenum.
Das Problem
Sehr geehrte EU Kommission, sehr geehrter EGfMr,
ich schreibe ihnen direkt, da alle bürokratischen Wege und Hürden gescheitert sind, zu den höheren Gerichten zu kommen, was hier in Deutschland mit den Behörden los ist und ich mittlerweile zu erschöpft bin, den herkömmlichen Weg zu gehen. Zu gross ist die Solidarisierung der Behörden und Gerichte untereinander, selbst zum Bundesverfassungsgericht. Was hier derzeit in vielen Bereichen geschieht, ist nicht mehr mit den Menschenrechten und der Kinderrechte vereinbar.Über Gewaltmaßnahmen z.b Kindesentzug, werden kritische Bürger und Bürger, die sich gegen die schwarze Pädagogik aus dem Nationalsozialismus wehren und Fehlurteile der Justiz zu Gehorsam gezwungen, eingeschüchtert, zum Schweigen gebracht.
Ich wurde auf einen Medienartikel aufmerksam, aufgrund dessen ich mich nun auch bei ihnen melde. bzgl der Einschüchterungsklagen, genannt SLAPP ( Strategic lawsuits against puplic participation)
https://taz.de/EU-geht-gegen-Einschuechterungsklagen-vor/!5994714/
Mir ist bewusst, das sie evtl nichts, durch die Bürokratischen Wege unternehmen können, dennoch möchte ich, das die Dunkelziffer, was diese Methodiken, seitens der Behörden und auch der Gerichte in Deutschland betrifft, erhellt wird und in ihre Statistik aufgenommen wird..als Meldung.
Aber auf der anderen Seite denke ich, wenn selbst Brüssel und Strassburg nichts unternehmen können, dann sind unsere Kinder in Deutschland verloren und der Nationalsozialismus zieht hier wieder ungebremst und grenzenlos ein.
Ich möchte meine fast nun 7 jährige politische Verfolgung/ Martyrium ( Werdegang) seitens der Behörden und der Gerichte in Deutschland und der SLAPPS , durch Kritik und Aktivismus meinerseits der zahlreichen Verstösse gegen die Verfassung und der Menschenrechte ( Thema bei mir Wohnraumpolitik), kurz stichwortartig offenlegen:
2017: Intrige/ agressiver Mobbinangriff der Vermieter, Rausschmiss aus meiner Heimat, meinem zu Hause, musste alles zurücklassen und auf die Strasse flüchten, samt Hab und Gut und meinen Tieren. Bekam keinen juristischen Schutz, auch immer noch nicht, als der Eigentümer 2021 einen Brandanschlag auf sein Hauseigentum, samt Familien drin, verübte.
Dies sollte eigentlich der letzendliche Beweis sein, für meine Unschuld. Dennoch wurde gerichtlich keine Wiedergutmachung unternommen. Ich hatte sämtliche Gerichte in BaWü vor diesen Leuten gewarnt.
Stattdessen bekam ich ein Martyrium der Superlative. Nirgends mehr fand ich eine Wohnung. Lebte auf der Strasse, in unzumutbaren Obdachloseneinrichtungen. Auch hier wollte man keine Kritik hören.
Meine Kritik und das anprangern der Wohnungspolitik, der Misstände in Justiz, das Stalking, die Verfolgung durch die vermeintliche Kinderschutzbehörde führte
2021 Nov zur Inobhutnahme meines Kindes durch eine einstweilige Anordnung, welche durch weitere Kritik meinerseits ( da ich mich nicht mundtot machen lassen und einschüchtern) zu weiteren Konsequenzen. Dem endgültigen Entzug der elterlichen Sorge, welche auf die Behörde dann überging.
Öffentliche Meinung und Offenlegung der Massnahme, die zur Inobhutnahme führte, wurde seitens der Behörde mit Strafanzeigen geahndet und sollten gelöscht werden. Der Kindsvater sollte sich von meiner Meinung ebenso distanzieren, so das OLG Karlsruhe. Alle Beschlüsse liegen hier und sind nicht gelogen. Weiteres prangerte ich natürlich diese Nazimethoden an ( Verfolgung, Zerstörung)
Den auch hier Missbraucht man die Kinder als Sanktion, um erheblichen gesellschaftlichen, finanziellen, zeitlichen und emotionalen Druck bei den Eltern aufzubauen und natürlich auch bei den Kindern. Man wird als psychisch krank hingestellt. Falsche Gefälligkeitsgutachten geben der ganzen Sache den Rest. Denunzierungen, Blosstellung, Diffamierung, Demütigung. Dies sind Methoden der schwarzen Pädagogik, die hier angewendet werden, um die Eltern zu züchtigen.
Zwei Psychologen brauche ich seither, um das Gegenteil zu beweisen und das Gutachten zu widerlegen, das bei mir keine psychische Krankheit vorliegt. Die Massnahme dauert nun schon über zwei Jahre, indem wir emotionaler Gewalt und Freiheitsberaubung ausgesetzt sind. Wir sind auf die Güte der Richterin angewiesen, damit wir und unser Kind wieder freigelassen werden. Jegliche Anträge zur Rückübertragung des Sorgerechts scheiterten, trotz Beweislage für uns, mit der Begründung, ich sei nicht antragsbefugt und in einem für die Richterin des Amtsgerichts angemessen Zeitraum, würde die richterliche Massnahme überprüft werden.
Ich bzw wir sind nicht die einzigen Eltern denen es mittlerweile so geht. Es gibt tausende, die sich aber einschüchtern lassen und die wenigen, die sich nicht einschüchtern lassen, werden fertig gemacht, bis an den Rand der Erschöpfung, des Ruins und des gesellschaftlichen Aus. Die Inobhutnahmen durch Denunziantentum steigen von Jahr zu Jahr. Die Behörde und Gerichte sind ausser Rand und Band, halten sich an keine Grenzen und Gesetze mehr und keiner kann dem ein Riegel vorschieben.
Derzeit leben wir immer noch im Wohnwagen. Die Verfehlungen der Wohnungspolitik vs Eigentümer/Vermieter will keiner hören und sehen, gleichzeitig steigen hier auch die Obachlosenzahlen mit jedem Jahr, somit auch der Inobhutnahmen der Kinder, entweder durch Eigenbedarf der Vermieter, der Existenzvernichtung durch Insolvente Firmen ( Arbeitslosigkeit), steigende Kosten, die immer mehr Menschen nicht mehr leisten und stemmen können pus Vorurteile ( der ist Türke, Kinder machen die Wohnung kaputt und sind laut etc)..der Papa ist türkischer Staatsbürger…
Doch hier wird auch gegen das Recht auf Wohnen seitens des Staates verstossen, denn dieses besagt:
Recht auf Wohnen
Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist.
Artikel 11 Absatz 1 des UN-Sozialpaktes
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.
Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem: Sozialpakt (ICESCR)
Das Recht auf Wohnen beinhaltet mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Der Wohnraum muss laut dem UN-Sozialpakt angemessen sein. Ob er angemessen ist, bemisst sich an sieben Kriterien: gesetzlicher Schutz der Unterkunft (zum Beispiel durch einen Mietvertrag), Verfügbarkeit von Diensten (unter anderem Trinkwasser, Energie zum Kochen, Heizen und Beleuchten), Bezahlbarkeit des Wohnraums, Bewohnbarkeit der Räume (unter anderem Schutz vor Kälte, Hitze, Regen, Wind), diskriminierungsfreier Zugang zu Wohnraum, geeigneter Standort (zum Beispiel Nähe zu Gesundheitsdiensten, Schulen usw.) und kulturelle Angemessenheit (zum Beispiel bestimmte Baumaterialien oder Raumaufteilungen). Der UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat zentrale Dokumente zur Auslegung des Rechts auf Wohnen herausgegeben.
Für viele Menschen ist es schwer, eine Wohnung in geeigneter Größe und Ausstattung zu bekommen, auch in Deutschland. Besonders hart trifft es Menschen in verletzlichen Lebenslagen, beispielsweise Suchtkranke, Wohnungslose, Menschen, die staatliche Grundsicherung beziehen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Rassismuserfahrung oder Persons of Color. Fehlt einem Menschen eine geeignete Unterkunft, sind auch viele andere Menschenrechte bedroht, beispielsweise das Recht auf Gesundheit und Leben, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Familie. Die Politik muss mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern und dafür Sorge tragen, dass Menschen in verletzlichen Lebenslagen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnungen erhalten.
Während der Corona-Pandemie muss der Staat dafür Sorge tragen, dass das Recht auf angemessenes Wohnen auch für wohnungslose Menschen gewährleistet ist. Dies bedeutet unter anderem, dass Notunterkünfte für vom Virus Betroffene bereitgestellt werden müssen, und dass Wohnungslose gleichwertigen Zugang zu Tests und Gesundheitsversorgung bekommen müssen. Die Pandemie hat Menschen, die in sehr beengten Verhältnissen leben, zum Beispiel durch Überbelegung von Wohnraum, besonders getroffen, da sie dem Virus stärker ausgesetzt sind und das Risiko einer Infektion somit höher ist.
Um das Recht auf angemessenes Wohnen umzusetzen, bedarf es unter anderem einer menschenrechtsbasierten Wohnstrategie. Eine solche Wohnstrategie umfasst dabei mehr als reine Wohnungsbaupolitik. Möglichst schnell ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist dabei nur ein Aspekt. Der Staat muss auch prüfen, welche politischen Vorgaben nötig sind, damit Gruppen in besonders vulnerablen Lebenslagen selbstbestimmt wohnen können. Deshalb müssen auch Betroffene an Wohnpolitik beteiligt werden, d.h. vor allem diejenigen, deren Wohnsituation prekär ist.
Kritik wie gesagt, unerwünscht und das, darauf aufmerksam machen, an Staates Pflichten erst recht!
Und nicht nur das..was hier geschieht ist eine Verletzung des
Rechts auf gewaltfreie Erziehung nach § 1631 BGB
Gibt es ein Recht auf gewaltfreie Erziehung?
Ja. Minderjährige haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Geregelt ist das in § 1631 BGB.
Ab wann liegt eine Verletzung des Rechtes vor?
Schon ein Klaps oder eine Ohrfeige beschneidet dieses Recht. Auch seelische Verletzungen zählen dazu. Auch im Grundgesetz per Art. 6 ist eine gewaltfreie Erziehung indirekt festgehalten.
Mit welchen Strafen ist bei einer Kindesmisshandlung zu rechnen?
Liegt eine Kindesmisshandlung vor oder ist das Kindeswohl anderweitig gefährdet, drohen weitreichende Konsequenzen.
Was besagt Paragraph 1631 BGB zur Erziehung ohne Gewalt?
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Es ist also nun Eltern, aber auch anderen Aufsichtspersonen untersagt, einem Kind eine (seelische) Verletzung zuzufügen. Vielmehr haben besonders die Eltern eine Personensorge, die umfasst, dass das Kind gepflegt und erzogen wird.
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung wurde im BGB im Zusammenhang mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1989 aufgenommen. Eine eigens entwickelte Kampagne sollte die Gesetzesänderung in der Bevölkerung verbreiten.
Wer das Recht auf gewaltfreie Erziehung missachtet, erfüllt im Einzelfall insbesondere bei Prügel auch den Straftatbestand der Körperverletzung und ggf. den der Misshandlung Schutzbefohlener. Es droht dann eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe und ggf. der Entzug des Sorgerechts.
Wenn mein Kind jedesmal bei der Übergabe ins Heim nervlich zusammenbricht in Tränen, weil es lieber bei den Eltern bleiben will…was wäre ich für eine Mutter, mich einschüchtern zu lassen und zu schweigen!!
Gerne freue ich mich auf Rückmeldung, aber auch, je nach ihrem Zuständigkeitsbereich auch auf Weiterleitung an entsprechende Stellen, wie z.b der Präsidentin oder dem Plenum.
Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 8. September 2023 erstellt