Stoppen Sie den Kahlschlag bei der Naturschutzprojektförderung!

Das Problem

Laut Entwurf für das Haushaltsgesetz LSA 2025/2026 (Drucksache des Landtages von Sachsen-Anhalt 8/4671 vom 14.10.2024) wurden abrupt die bisher in Aussicht gestellten Haushaltsmittel für die Kofinanzierung der von der EU und vom Bund finanzierten Naturschutzprogramme (Life, ELER, GAK investiv, nationale Artenhilfsprogramme) nahezu vollständig gestrichen. Dieses drastische Vorgehen ist bundesweit beispiellos und widerspricht den einschlägigen Vereinbarungen im aktuellen Koalitionsvertrag (Zeile 5019-5023). Hier steht die Erfüllung wichtiger Landespflichtaufgaben auf dem Spiel!!!

Wir fordern daher eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die genannten Förderinstrumente!!!

Das Wegfallen dieser Instrumente würde den Zusammenbruch langjähriger, sehr erfolgreicher Naturschutzprojekte in Sachsen-Anhalt bedeuten, die bislang vor allem über ELER-Mittel realisiert werden konnten und weiterhin darauf angewiesen sein werden.  

Betroffen wären viele:

  • Projektmitarbeitende und Ehrenamtliche, die mit Leidenschaft, Herzblut und unzähligen Stunden unbezahlter Arbeit diese Projekte 365 Tage im Jahr am Laufen halten und Pflichtaufgaben des Landes erfüllen
  • Kinder und Jugendliche, die in Projekttagen und Workshops mit der Natur ihrer Heimat vertraut gemacht werden,
  • all die Menschen, die auf den aufgewerteten Flächen und Streuobstwiesen oder bei Umweltbildungsangeboten ihre Freizeit verbringen und immer wieder mehrheitlich ihren Dank und ihren Respekt ausdrücken,
  • auch für Antragsteller wie Kommunalverwaltungen, Agrarbetriebe, Großschutzgebiete, das Landeszentrum Wald oder das Landesamt für Umweltschutz wäre dies ein schwerer Schlag.
  • und nicht zuletzt die vierbeinigen Stars der Landschaftspflege und Umweltbildung: unsere Schafe, Ziegen oder Rinder, die damit im schlimmsten Fall zum Tode verurteilt werden würden 

Ohne vorherige oder aktuelle Kommunikation wurde dieser Haushaltsplan entworfen, dessen Tragweite aus vielen Gründen hochproblematisch ist:

  1. Die Konsequenzen konterkarieren die Biodiversitätsstrategien der Europäischen Union, von Bund und Land.
  2. Das kurzfristige Denken in Bezug auf schnelle Einsparpotentiale stellt eine Verschwendung von Steuergeldern dar, da bisherige große Erfolge im Artenschutz und bei der Lebensraumerhaltung wieder zunichtegemacht werden und der zukünftige Aufwand für eine Wiederherstellung (soweit überhaupt möglich) um ein Vielfaches höher sein wird, als die Beibehaltung eines guten Zustandes und die Weiterförderung laufender Naturschutzmaßnahmen
  3. Der Verzicht auf EU- und Bundesfördermittel ist haushaltspolitisch extrem unklug, weil jede Kofinanzierung die nutzbaren Mittel vervielfacht (ELER 20:80, nAHP 5:95). Im Fall von ELER stehen für 3 Millionen Landesmittel zur Kofinanzierung 12 Millionen für Sachsen-Anhalt aus der EU bereit. Zudem gefährdet eine solche Nichtinanspruchnahme von EU-Mitteln die Mittelzuweisungen für zukünftige Förderperioden.
  4. Im Rahmen der Projekte wurden zahlreiche Landwirte und Agrarbetriebe, die naturschutzfachlich wertvolle und schwer bewirtschaftbare Flächen mähen und insbesondere auch beweiden, fachlich und praktisch unterstützt. Das gilt auch für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zahlreicher Institutionen des Landes beim Arten-, Klima- Boden- und Hochwasserschutz. Hier drohen ganze Netzwerke zu zerbrechen mit negativen Auswirkungen auf dringend benötigte Maßnahmen landesweit.
  5. Die Beibehaltung dieser Haushaltsplanung schafft absehbar künftige Anlastungsrisiken für das Land durch eine unzureichende Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien (siehe Vertragsverletzungsverfahren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen). Bereits jetzt bleiben zwei Drittel der pflegebedürftigen Lebensraumtypen sich selbst überlassen und verschlechtern sich (LAU-Präsentation auf der Naturschutzkonferenz 2014) – diese Problematik wird nun systematisch verschärft.
  6. Die Umsetzung der aus FFH- und Vogelschutz-RL resultierenden Pflichtaufgaben des Landes bei der Sicherstellung von Schutz- und Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete wird in vielen Fällen erheblich erschwert oder sogar unmöglich.
  7. Die nationalen Artenhilfsprogramme (nAHP) wurden im Rahmen der Novellierung des BNatSchG in § 45d eingeführt, um Arten zu fördern, die durch den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien besonders betroffen sind. Mit der geplanten Streichung werden im Land Windenergieanlagen errichtet, für die zwar Zahlungen für die nAHP entrichtet werden; diese Zahlungen und die Bundesmittel fließen dann aber in andere Bundesländer. Bereits vorbereitete Projekte zu Verantwortungsarten (Großtrappe, Rotmilan, Wiesenweihe) müssen aufgegeben werden.
  8. Die Haushaltsplanung widerspricht der seit kurzem für Bund und Länder anzuwendenden Wiederherstellungs-VO der EU, da sie statt einer Wende hin zur Wiederherstellung von Lebensräumen eine weitere Verschlechterung zulässt.
  9. Die Arbeitsfähigkeit der Antragssteller wird massiv eingeschränkt. Sie verlieren erfahrenes und kompetentes Personal, dass für künftige Projekte nicht mehr zur Verfügung steht. Dies gilt bei Projekten mit Weidetierhaltung auch für die Tiere, wo eine massive Reduzierung der Weidetierhaltung droht.

Wir fordern daher eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die genannten Förderinstrumente, bei ELER und GAK investiv zumindest in Höhe der im Jahr 2023 abgeflossenen Mittel!

5.891

Das Problem

Laut Entwurf für das Haushaltsgesetz LSA 2025/2026 (Drucksache des Landtages von Sachsen-Anhalt 8/4671 vom 14.10.2024) wurden abrupt die bisher in Aussicht gestellten Haushaltsmittel für die Kofinanzierung der von der EU und vom Bund finanzierten Naturschutzprogramme (Life, ELER, GAK investiv, nationale Artenhilfsprogramme) nahezu vollständig gestrichen. Dieses drastische Vorgehen ist bundesweit beispiellos und widerspricht den einschlägigen Vereinbarungen im aktuellen Koalitionsvertrag (Zeile 5019-5023). Hier steht die Erfüllung wichtiger Landespflichtaufgaben auf dem Spiel!!!

Wir fordern daher eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die genannten Förderinstrumente!!!

Das Wegfallen dieser Instrumente würde den Zusammenbruch langjähriger, sehr erfolgreicher Naturschutzprojekte in Sachsen-Anhalt bedeuten, die bislang vor allem über ELER-Mittel realisiert werden konnten und weiterhin darauf angewiesen sein werden.  

Betroffen wären viele:

  • Projektmitarbeitende und Ehrenamtliche, die mit Leidenschaft, Herzblut und unzähligen Stunden unbezahlter Arbeit diese Projekte 365 Tage im Jahr am Laufen halten und Pflichtaufgaben des Landes erfüllen
  • Kinder und Jugendliche, die in Projekttagen und Workshops mit der Natur ihrer Heimat vertraut gemacht werden,
  • all die Menschen, die auf den aufgewerteten Flächen und Streuobstwiesen oder bei Umweltbildungsangeboten ihre Freizeit verbringen und immer wieder mehrheitlich ihren Dank und ihren Respekt ausdrücken,
  • auch für Antragsteller wie Kommunalverwaltungen, Agrarbetriebe, Großschutzgebiete, das Landeszentrum Wald oder das Landesamt für Umweltschutz wäre dies ein schwerer Schlag.
  • und nicht zuletzt die vierbeinigen Stars der Landschaftspflege und Umweltbildung: unsere Schafe, Ziegen oder Rinder, die damit im schlimmsten Fall zum Tode verurteilt werden würden 

Ohne vorherige oder aktuelle Kommunikation wurde dieser Haushaltsplan entworfen, dessen Tragweite aus vielen Gründen hochproblematisch ist:

  1. Die Konsequenzen konterkarieren die Biodiversitätsstrategien der Europäischen Union, von Bund und Land.
  2. Das kurzfristige Denken in Bezug auf schnelle Einsparpotentiale stellt eine Verschwendung von Steuergeldern dar, da bisherige große Erfolge im Artenschutz und bei der Lebensraumerhaltung wieder zunichtegemacht werden und der zukünftige Aufwand für eine Wiederherstellung (soweit überhaupt möglich) um ein Vielfaches höher sein wird, als die Beibehaltung eines guten Zustandes und die Weiterförderung laufender Naturschutzmaßnahmen
  3. Der Verzicht auf EU- und Bundesfördermittel ist haushaltspolitisch extrem unklug, weil jede Kofinanzierung die nutzbaren Mittel vervielfacht (ELER 20:80, nAHP 5:95). Im Fall von ELER stehen für 3 Millionen Landesmittel zur Kofinanzierung 12 Millionen für Sachsen-Anhalt aus der EU bereit. Zudem gefährdet eine solche Nichtinanspruchnahme von EU-Mitteln die Mittelzuweisungen für zukünftige Förderperioden.
  4. Im Rahmen der Projekte wurden zahlreiche Landwirte und Agrarbetriebe, die naturschutzfachlich wertvolle und schwer bewirtschaftbare Flächen mähen und insbesondere auch beweiden, fachlich und praktisch unterstützt. Das gilt auch für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zahlreicher Institutionen des Landes beim Arten-, Klima- Boden- und Hochwasserschutz. Hier drohen ganze Netzwerke zu zerbrechen mit negativen Auswirkungen auf dringend benötigte Maßnahmen landesweit.
  5. Die Beibehaltung dieser Haushaltsplanung schafft absehbar künftige Anlastungsrisiken für das Land durch eine unzureichende Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien (siehe Vertragsverletzungsverfahren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen). Bereits jetzt bleiben zwei Drittel der pflegebedürftigen Lebensraumtypen sich selbst überlassen und verschlechtern sich (LAU-Präsentation auf der Naturschutzkonferenz 2014) – diese Problematik wird nun systematisch verschärft.
  6. Die Umsetzung der aus FFH- und Vogelschutz-RL resultierenden Pflichtaufgaben des Landes bei der Sicherstellung von Schutz- und Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete wird in vielen Fällen erheblich erschwert oder sogar unmöglich.
  7. Die nationalen Artenhilfsprogramme (nAHP) wurden im Rahmen der Novellierung des BNatSchG in § 45d eingeführt, um Arten zu fördern, die durch den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien besonders betroffen sind. Mit der geplanten Streichung werden im Land Windenergieanlagen errichtet, für die zwar Zahlungen für die nAHP entrichtet werden; diese Zahlungen und die Bundesmittel fließen dann aber in andere Bundesländer. Bereits vorbereitete Projekte zu Verantwortungsarten (Großtrappe, Rotmilan, Wiesenweihe) müssen aufgegeben werden.
  8. Die Haushaltsplanung widerspricht der seit kurzem für Bund und Länder anzuwendenden Wiederherstellungs-VO der EU, da sie statt einer Wende hin zur Wiederherstellung von Lebensräumen eine weitere Verschlechterung zulässt.
  9. Die Arbeitsfähigkeit der Antragssteller wird massiv eingeschränkt. Sie verlieren erfahrenes und kompetentes Personal, dass für künftige Projekte nicht mehr zur Verfügung steht. Dies gilt bei Projekten mit Weidetierhaltung auch für die Tiere, wo eine massive Reduzierung der Weidetierhaltung droht.

Wir fordern daher eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die genannten Förderinstrumente, bei ELER und GAK investiv zumindest in Höhe der im Jahr 2023 abgeflossenen Mittel!

Die Entscheidungsträger*innen

Kathrin Tarricone
Kathrin Tarricone
Vorsitzende Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt LSA

Neuigkeiten zur Petition

Diese Petition teilen

Petition am 27. November 2024 erstellt