Bürgerinitiative Pro Fuchs Ostfriesland e.V.Bunde, AL, Germany
Jan 25, 2017
(Foto von Johanna Kurz = Fuchswelpen in einer Jungfuchsfalle. Die Tiere wurden kurz nach der Aufnahme des Bildes von Jägern getötet.) Schliefanlagen - Ausbildung von Jagdhunden zur Baujagd Das Guantànamo für Füchse Vor der Öffentlichkeit versteckt, trainiert der Jäger seine Hunde darauf, Füchse in ihren Bauen zu verfolgen und sie entweder "herauszusprengen", sie also dem Jäger vor die Waffe zu treiben, oder sie im Bau "abzuwürgen", also zu töten. Gedrillt werden die Hunde an lebenden Füchsen, die zu diesem Zweck gefangen und in Käfigen eingesperrt werden. Jungfüchse werden bevorzugt verwendet. Sie sind noch recht unerfahren, lassen sich relativ einfach in Lebendfallen fangen und sind beim Kampf auch keine so große Gefahr für die Hunde. Um sie kümmern tut sich der Jäger nicht. Die Füchse werden eingesperrt und bekommen etwas Futter in den Käfig geworfen, damit sie nicht verhungern. Meist werden Anwohner oder Spaziergänger auf Schliefanlagen aufmerksam, weil die gefangenen Füchse erbärmlich schreien und bei dem Versuch in die Freiheit zu entkommen, in den Käfigen randalieren. Kein Bau, keine Versteckmöglichkeit oder Unterschlupf. Nichts. Nur den nackten Boden und das Gitter vor Augen, dass den Zugang zur sichtbaren Freiheit verwährt. Die Hunde sollen es lernen, durch die Gänge des Fuchsbaus hinter den Füchsen herhetzen zu können. Zu diesem Zweck wird ein künstlicher Bau mit mehrere Gängen aus Betonröhren oder Platten gebaut, die sich immer wieder an verschiedenen Stellen treffen und zusammenlaufen. Über Schieber, Deckel und Gitter entscheidet der Jäger, wie weit der Fuchs flüchten kann und ob ihn der Hund erreichen soll oder nicht. Ein Fuchs wird in die Röhre getrieben. Der Hund hinterher. Im Gegensatz zum echten Fuchsbau, kennt sich der Fuchs in diesen Gängen nicht aus. Außerdem weiß er nicht, welche Gänge versperrt sind und welche nicht. Gehetzt vom Hund, versucht der Fuchs zu entkommen und flüchtet dabei logischerweise in die Richtung, in die der Jäger ihn durch das Absperren der Gänge zwingt. Anfangs achtet der Jäger meist darauf, dass der Hund den Fuchs nicht erreichen kann. Doch das ändert nichts am Stress, dem der Fuchs ausgesetzt wird. In Todesangst versucht er zu flüchten. Nicht selten erleidet er dabei einen Herzinfarkt oder Schock. Doch was macht das schon? Dann wird er eben erschlagen oder der Hund darf ihn zur "Belohnung" töten. In der weiteren Jagdgebrauchshundeausbildung ist eine direkte Konfrontation zwischen Hund und Fuchs gewollt, wobei der Jäger natürlich auf seinen Hund aufpasst. Hat der Hund den Fuchs sicher erwischt, sieht der Jäger zu, wie der Fuchs vom Hund zerfleischt wird. Sollte es dem Fuchs gelingen den Hund abzuwehren oder besteht gar Verletzungsgefahr für den Hund, hilft der Jäger seinem Hund, den Fuchs zu töten. Aus jagdlicher Sicht sind tödliche Verletzungen auf Seiten des Fuchses nicht unerwünscht, da nur so "der Fuchs (...) in seiner unmittelbaren Wehrhaftigkeit (...) kennengelernt wird", so schreibt es ein Jagdautor. Zum Herbst werden Schliefanlagen in der Regel "außer Betrieb" genommen. Im Winter hat kein Jäger Lust, Hunde auszubilden. Füchse, die noch in der Anlage sind, werden vom Jäger getötet oder müssen beim letzten Hund der Saison ihr Leben lassen. Kein Fuchs verlässt eine Schliefanlage lebend. Töten und misshandeln, um töten zu können. Grundsatz einer waidgerechten Jagdausübung? Deutsches Tierschutzgesetz §3. Abs. 7: Es ist verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Abs. 8: Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern. Schliefanlagen verstoßen gegen §3, Abs. 7 und 8 des Tierschutzgesetzes. Doch Jägern wird zur Ausübung ihres Hobbys der Zusatz "soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern" eingeräumt. Offen aber bleiben die Fragen, ob und welche Grundsätze dies erfordern und weshalb der von Jägern erfundene Begriff "Waidgerechtigkeit" auch an dieser Stelle als Mittel zum Zweck, jedoch ohne Notwendigkeit des Handelns eingesetzt wird. Im Auftrag des Schweizer Tierschutzes STS kam 2009 eine Studie, durchgeführt von Dr. Sandra Gloor und Dr. Fabio Bontadina von SWILD, zu dem Ergebnis, daß der Einsatz von lebenden Füchsen bei Bauprüfungen und Übungen am Kunstbau aus verhaltensbiologischer Sicht als Tierquälerei bezeichnet werden muss. Häufige Fehlschüsse Englische Wissenschaftler untersuchten die Tierschutzaspekte bei der Fuchsjagd und kamen zu dem Entschluss, dass bei der Jagd mit Schusswaffen lediglich die Hälfte der Tiere direkt getötet wird. Die angeschossenen Tiere flüchten mit blutigen Wunden oder zertrümmerten Knochen und sterben einen langsamen und schmerzhaften Tod. Baujagd Bei der Baujagd werden Füchse von Jägern mit Hunden aus ihrem schützenden Bau getrieben und erschossen. Hierbei kommt es immer wieder zum blutigen Kampf zwischen Hund und Wildtier, denn eine Fuchsmutter kämpft bis zum letzten Atemzug für ihre Kinder. Das Abrichten der Jagdhunde findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit in sogenannten „Schliefanlagen“ statt. Hier lernen die Hunde am lebenden Fuchs, diesen aus dem Bau zu jagen. Die Füchse werden dabei wiederholt in Todesangst versetzt. Verzweifelt versuchen sie, aus ihrer Folterkammer zu entkommen – vergeblich, denn nach einem qualvollen Leben wartet der sichere Tod. Totschlagfallen Totschlagfallen sollen zwar sofort töten, in der Praxis werden die Tiere stattdessen jedoch oftmals schwer verletzt, und viele von ihnen sterben aufgrund von abgetrennten Gliedmaßen, Trümmerbrüchen oder zerquetschten Körperteilen einen langsamen und schmerzhaften Tod. Lebendfallen In Lebendfallen werden die Tiere gefangen und anschließend mit einem Kopfschuss hingerichtet. Laut der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz stehen die gefangenen Wildtiere unter hohem Stress, was erhebliches Leiden verursacht. Ein Wildtier gerät in höchste Panik, wenn sich die Falle schließt, und zieht sich bei verzweifelten Fluchtversuchen oftmals schwere Verletzungen zu oder stirbt durch Kreislaufversagen. Selbst vor Fuchskindern machen Jäger keinen Halt: Spezielle Jungfuchsfallen (Drahtgitterfallen) werden an den Ausgängen des Fuchsbaus angebracht, sodass die Fuchswelpen bei ihrer nächsten Erkundungstour hineintappen. Auf diese Weise löschen Jäger ganze Fuchsfamilien aus. Die sogenannten „Kunstbaue“, welche bei Jägern hoch im Kurs stehen, sind ebenfalls grausamste Lebendfallen. Den Füchsen wird ein leerer Bau „vorgegaukelt“ und irgendwann kommen die Jäger (Füchse dürfen ganzjährig bejagt werden – und wenn die Fähe Welpen hat, werden diese gleich mit erschossen oder erschlagen), machen sie die Klappe des Kunstbaues auf und erschießen die wehrlosen Füchse mit Handfeuerwaffen. Welpen der Füchse werden oft erschlagen oder von den Hunden totgebissen. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Laut Tierschutzgesetz § 17 ist es verboten, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm Leid zuzufügen. Nichts anderes geschieht bei der Jagd auf Füchse. Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert und als bindendes Gut mit Verfassungsrang anzusehen. Das Staatsschutzziel Tierschutz hat Grundrechtsstatus – nicht aber die Jagd. Somit ist das Jagdrecht dem Tierschutz unterzuordnen. Nur leider können sich die "Waidmänner- und frauen" noch oft herausreden. Wie lange lassen wir das grausame Treiben der Jagd zu? Wann endlich wird auch von höchster Politikerstelle das mittelalterliche "Fachwissen" der Jäger an den Pranger gestellt?
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