Neuigkeit zur PetitionStoppen Sie das Fuchsmassaker im Landkreis Leer im Namen des Wiesenvogelschutzes!Grundeigentümer mit in der Pflicht (und nicht "Der Fuchs ist Schuld")
Bürgerinitiative Pro Fuchs Ostfriesland e.V.Bunde, AL, Deutschland
15.01.2017
von Rechtsanwalt Clemens H. Hons, Hannover, am Dienstag, 15.05.2012 Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Amtsgericht Biedenkopf nun Grundstückseigentümer und Landbewirtschafter in die Hegepflicht eingebunden. Dazu gehört auch, Jungwild und Bodenbrüter vor den Mähmessern zu schützen. Mit der Übernahme des Jagdausübungsrechtes obliegt dem Revierinhaber auch die Hegepflicht. Das entlässt aber andere nicht aus ihrer Verantwortung. So sind der Grundstückseigentümer und den Landbewirtschafter dazu verpflichtet, zu verhindern, dass bei der Mahd frei lebende Tiere aller Arten ausgemäht werden. Dazu kann es insbesondere bei der Mahd von Wiesen und Grünroggen im Frühsommer kommen, wenn erfahrungsgemäß die Ricken gesetzt und ihre Kitze abgelegt haben, sich auch anderes Jungwild in der hohen Vegetation drückt oder Bodenbrüter dort ihre Nester angelegt haben. Vier Rehkitze getötet So hat das Amtsgericht Biedenkopf - 40 Ds 4 Js 8205/09 - mit Urteil vom 17. März 2010 einen Grundstückseigentümer und dessen Sohn jeweils wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) verurteilt. Der Vater hatte seinen Sohn beauftragt, eine Wiese zu mähen, die an drei Seiten von Wald umgeben war und die er seit Jahren bewirtschaftete. Beide wussten aus der Vergangenheit, dass Rehwild dort Kitze setzte und ablegte. Bereits in den Vorjahren waren auf dieser Fläche Rehkitze bei Mäharbeiten getötet worden. Es hatte deswegen schon früher Auseinandersetzungen mit dem Jagdpächter gegeben. Vor dem neuerlichen Mähtermin hatte der Vater weder den Jagdpächter oder dessen Jagdaufseher über die anstehende Mahd informiert noch selber die Wiese kontrolliert, ob sich dort Reh- oder anderes Wild aufhielt. Eine andere Wiesenfläche hingegen hatte er mit seinem Hund abgesucht, um Wild vor der Mahd am nächsten Tag herauszudrücken. Es kam, wie es kommen musste. Beim Mähen der Wiese fielen mindestens vier Rehkitze an wenigstens drei verschiedenen Stellen dem Kreiselmäher zum Opfer. Dem Sohn, der den Schlepper mit dem Mähwerk fuhr, war bereits beim ersten Mal, als der Mäher ein Reh erfasste, ein „lautes Krachen im Mähwerk“ aufgefallen. Dennoch hielt er nicht an und suchte auf der Wiese nach weiteren Tieren. Stattdessen fuhr er weiter und tötete dabei die anderen Kitze. Das Amtsgericht Biedenkopf wertete das Verhalten von Vater und Sohn als Verstoß gegen § 17 TierSchG. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, „wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Die Strafbarkeit des Sohnes sah das Gericht darin, dass er den Mäher gefahren hat, obwohl er damit hätte rechnen müssen, dass nach den unterbliebenen Kontrollen Rehe ins Mähwerk gelangen und getötet werden, insbesondere nach dem ersten lauten Krachen im Mähwerk“. Die Strafbarkeit des Vaters sah das Gericht darin, dass er seinen Sohn mit dem Mähen beauftragt hatte, ohne selbst Vorsorge für den Schutz der Tiere zu treffen. Es hielt ihm vor, er habe nach den Erfahrungen der Vorjahre mit Rehen auf der Wiese rechnen müssen. Zwar hätten Vater und Sohn nicht absichtlich Rehe getötet, beide hätten aber billigend in Kauf genommen, dass der Kreiselmäher die Rehe erfassen werde. Sie hätten damit rechnen müssen, dass auf der Wiese mit Rehen, insbesondere mit abgelegten Kitzen, zu rechnen sei. Vorsorge ist zumutbar Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Biedenkopf auch die Grundeigentümer und Landbewirtschafter ausdrücklich in die Hegeverpflichtung eingebunden. Dies ist konsequent. Das Jagdrecht ist nämlich Teil des Grundeigentums. Damit wird die Hegeverpflichtung unmittelbar mit dem Grundeigentum verbunden. Daraus folgt die besondere Verantwortung auch des Grundeigentümers für das Wild. Wer als Fahrer eines Mähers damit rechnen muss, dass er Wild erfassen kann, hat ebenfalls eine besondere Sorgfaltspflicht. Er muss alles Mögliche und Zumutbare unternehmen, dass nicht Wild vom Mähwerk erfasst und verletzt oder getötet wird.
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