

Liebe Mitzeichnerinnen,
liebe Mitzeichner,
die heutige News findet sich eine doch recht lange Antwort der FDP aus dem Landtag Hessen. Dort wird zurecht festgestellt, dass das EU-Recht artenschutzrechtliche Vorgaben macht. Daher sehen auch wir die eingereichten Einwände aus der letzten News bei der EU als durchaus erfolgsversprechend.
Es fehlen noch einige Antworten aus der Politik, die wir nun ein weiteres mal eingefordert haben. Wir informieren hier weiter.
Im Umfeld des Ministeriums für Klimaschutz (BMWK) wurde nun in verschiedenen Zeitungen die Situation der Familie Graichen und anderen bekannt. Hier eine treffende Zusammenfassung im TV-Bericht von „Berlin direkt“:
https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/habeck-gruene-graichen-verdacht-vetternwirtschaft-100.html
Auf Twitter und Facebook finden sich ebenfalls News rund um die Petition und die verantwortliche Politik:
https://twitter.com/HelgeLehmann
https://facebook.com/HelgeLehmann64
————————->>
Sehr geehrte Frau Lehmann, sehr geehrte Herr Lehmann,
im Auftrag von Herrn Rock und Frau Knell darf ich Ihnen gerne antworten.
Mit dem WindBG will die Bundesregierung die Bereitstellung von Flächen zur Windkraftnutzung erleichtern. Konkret geht es dabei darum, Zielwerte für die Bundesländer festzulegen. In Hessen sind bereits rund 2 Prozent der Landesfläche aufgrund von Vorgaben des seit 2012 gültigen Landesentwicklungsplanes für die Windenergienutzung vorgesehen. Insofern werden die Vorgaben des Bundesgesetzes in Hessen bereits erfüllt. Die naturschutzrechtliche Prüfung bleibt im Rahmen des konkreten Genehmigungsverfahrens auch weiterhin erhalten.
Als Freie Demokraten im Hessischen Landtag stehen wir dem Bau von Windkraftanlagen in Wäldern kritisch gegenüber. Der Konflikt mit dem Natur- und Artenschutz, dem Landschaftsschutz, dem Trinkwasserschutz und weiterer Schutzgüter ist hier vorprogrammiert. Wir sehen auch erhebliche Widersprüche in der grünen Politik, die einerseits sensible Wälder für die Windkraft bereitstellen will und anderseits die nachhaltige Nutzung des Waldes durch Menschen (Erholungsraum, Holznutzung und Jagd) aus ideologischen Gründen untersagt. So soll es nach dem Willen der schwarzgrünen Landesregierung in Hessen künftig erlaubt sein bis 5,50 m breite, 60 cm tief geschotterte und mehrere Kilometer lange Zufahrtsstraßen für Windkraftanlagen in sensible Wälder zu bauen, ohne dafür eine Baugenehmigung beantragen zu müssen.
Nach unserer Einschätzung wird auch die sogenannte EU-Notverordnung keine wesentlichen Änderungen der Genehmigungsverfahren bewirken. Die artenschutzrechtlichen Vorgaben sind nicht nur durch europäisches Recht, sondern auch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vorgeprägt (z.B. beim Schutzanspruch des einzelnen Individuums, nicht nur der Art in Gänze).
Für uns ist und bleibt klar. Hessens Wälder sollen nicht zu Windindustriegebieten verkommen. Der Natur- und Artenschutz muss erhalten bleiben!
Mit freundlichen Grüßen
Mario Klotzsche
Mario Klotzsche, M.A.
Persönlicher Referent des Fraktionsvorsitzenden
Referent für Energiepolitik
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Tel. 0151 / 590 70 788
Fax 0611 / 350 - 570
M.Klotzsche@ltg.hessen.de