Stoppen der menschenunwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden.


Stoppen der menschenunwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden.
Das Problem
Petition zur
I. Prüfung und Feststellung, dass die Örtlichkeit Gemarkung Isert Flur 4 Flurstück 201/106 zur menschenwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden durch die Errichtung und Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Container-Bauweise ungeeignet ist
und
II. Anwendung eines die Zumutbarkeit definierenden Zuteilungsschlüssels (z.B. Königsteiner Schlüssel) bis zur Ebene der Ortsgemeinden
Mit der Unterschriftenliste wenden sich die Bürger der Ortsgemeinden Eichelhardt, Isert, Idelberg, Volkerzen, Racksen und Nassen an den Landrat, den Kreistag des Landkreises Altenkirchen und den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld. Die Unterzeichnenden fordern Landrat, Kreistag und Verbandsgemeinde auf, die Eignung der Örtlichkeit Gemarkung Isert, Siegener Straße, Flur 4 Flurstück 201/106 zur menschenwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden durch Errichtung und Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Container-Bauweise kritisch zu prüfen und festzustellen, dass sie für den beabsichtigten Zweck ungeeignet ist.
Weiterhin fordern die Unterzeichnenden den Landrat, Kreistag und die Verbandsgemeinde auf, einen Zuteilungsschlüssel - wie z.B. den Königsteiner Schlüssel - anzuwenden, der die Zumutbarkeit im Hinblick auf die Anzahl der unterzubringenden Asylbegehrenden bis zur Ebene der Ortsgemeinden berücksichtigt und sich dafür einzusetzen, dass dies auf Landesebene beschlossen und eingeführt wird.
Begründung:
Der Verbandsgemeindebürgermeister Fred Jüngerich und weitere Vertreter der involvierten Verwaltung informierten Einwohner der Ortsgemeinden Isert und Eichelhardt am 29.11.2023 in einer Einwohnerversammlung darüber, dass in Isert kurzfristig eine Container-Anlage zur Unterbringung von mehr als 40 Asylbegehrenden, Männern im Alter von 20 – 40 Jahren aus fremden Kulturkreisen, errichtet werden soll. Der vorgesehene Platz ist für diesen Zweck ungeeignet. Eine menschenwürdige Unterbringung ist dort aus den nachstehenden Gründen nicht gewährleistet.
I. Folgende Aspekte sprechen gegen die Örtlichkeit:
1) Die Zuwegung und das Gelände selbst sind unbefestigt und für eine Befahrung mit schweren Sattelschleppern nicht geeignet. Bei nasser Witterung kommt es dort zu starker Schlamm- und Matschbildung.
2) Infrastrukturtechnisch ist der Platz weder an Geschäfte des täglichen Bedarfs, noch an medizinische Versorgung angebunden. Beides ist ca. 7 km entfernt und nur mit dem Bus erreichbar. Es besteht nur eine Verbindung pro Stunde.
3) Das Grundstück liegt an der stark befahrenen B256 in einem kleinen Waldstück an einer unübersichtlichen und damit unfallträchtigen Kurve.
4) Der Platz befindet sich unmittelbar unterhalb einer sehr umfangreich ausgestatteten Funkmastanlage. Das Bestehen gesundheitlicher Gefahren für unmittelbar an der Funkmastanlage wohnende Menschen ist nicht auszuschließen und wäre zu prüfen.
5) Mangels finanzieller und personeller Kapazitäten der Verwaltung erhalten die Asylbegehrenden keinerlei medizinische, soziale und psychologische Betreuung. Das ist unverantwortlich, denn es ist anzunehmen, dass sich unter ihnen zahlreiche Menschen befinden, die stark traumatisierende Erlebnisse hatten. Sie sind der deutschen Sprache nicht mächtig und werden in einem fremden Land sich selbst überlassen.
6) Neben den Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte werden auch die seitens des Bundesfamilienministeriums in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen erarbeiteten Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften nicht eingehalten.
Eine Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Asylbegehrenden an diesem Platz ist unzumutbar und verstößt gegen die Grundsätze der menschenwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden. Der Platz ist für den beabsichtigten Zweck ungeeignet.
II. Die Zuteilung
der in Aussicht gestellten Anzahl von mehr als 40 Asylbegehrenden ist für die Bewohner der betroffenen Gemeinden unzumutbar. Aufgrund des Verhältnisses zwischen in Aussicht gestellter Anzahl der Asylbegehrenden zu Bewohnern der unmittelbar betroffenen Gemeinden Isert und Eichelhardt, aber auch zu Bewohnern der umliegenden Gemeinden Idelberg, Volkerzen und Racksen mit Nassen ist unzumutbar.
In einem Rechtsstaat hat sich behördliches Handeln an den verfassungsmäßigen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und damit auch der Zumutbarkeit zu orientieren. Die Zumutbarkeit bei der Zuteilung von Asylbegehrenden richtet sich gemäß § 45 Abs. 1 AsylG nach dem Königsteiner Schlüssel. Damit die einheimischen Bewohner die Integration von Asylbegehrenden bewältigen können, ist die Zumutbarkeit bis auf die Ebene der Ortsgemeinden sicherzustellen. Derzeit werden die Asylbegehrenden den Ortsgemeinden ohne Berücksichtigung eines Zuteilungsschlüssels zugewiesen.
Wir fordern die Anwendung des Königsteiner Schlüssels bis einschließlich der Ebene der Ortsgemeinden. Soweit dies die Regelungsbefugnis von Landrat, Kreistag und Verbandsgemeinde übersteigt, fordern die Unterzeichnenden sie auf, sich dafür einzusetzen, dass dies auf Landesebene beschlossen und eingeführt wird.
Das Problem
Petition zur
I. Prüfung und Feststellung, dass die Örtlichkeit Gemarkung Isert Flur 4 Flurstück 201/106 zur menschenwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden durch die Errichtung und Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Container-Bauweise ungeeignet ist
und
II. Anwendung eines die Zumutbarkeit definierenden Zuteilungsschlüssels (z.B. Königsteiner Schlüssel) bis zur Ebene der Ortsgemeinden
Mit der Unterschriftenliste wenden sich die Bürger der Ortsgemeinden Eichelhardt, Isert, Idelberg, Volkerzen, Racksen und Nassen an den Landrat, den Kreistag des Landkreises Altenkirchen und den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld. Die Unterzeichnenden fordern Landrat, Kreistag und Verbandsgemeinde auf, die Eignung der Örtlichkeit Gemarkung Isert, Siegener Straße, Flur 4 Flurstück 201/106 zur menschenwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden durch Errichtung und Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Container-Bauweise kritisch zu prüfen und festzustellen, dass sie für den beabsichtigten Zweck ungeeignet ist.
Weiterhin fordern die Unterzeichnenden den Landrat, Kreistag und die Verbandsgemeinde auf, einen Zuteilungsschlüssel - wie z.B. den Königsteiner Schlüssel - anzuwenden, der die Zumutbarkeit im Hinblick auf die Anzahl der unterzubringenden Asylbegehrenden bis zur Ebene der Ortsgemeinden berücksichtigt und sich dafür einzusetzen, dass dies auf Landesebene beschlossen und eingeführt wird.
Begründung:
Der Verbandsgemeindebürgermeister Fred Jüngerich und weitere Vertreter der involvierten Verwaltung informierten Einwohner der Ortsgemeinden Isert und Eichelhardt am 29.11.2023 in einer Einwohnerversammlung darüber, dass in Isert kurzfristig eine Container-Anlage zur Unterbringung von mehr als 40 Asylbegehrenden, Männern im Alter von 20 – 40 Jahren aus fremden Kulturkreisen, errichtet werden soll. Der vorgesehene Platz ist für diesen Zweck ungeeignet. Eine menschenwürdige Unterbringung ist dort aus den nachstehenden Gründen nicht gewährleistet.
I. Folgende Aspekte sprechen gegen die Örtlichkeit:
1) Die Zuwegung und das Gelände selbst sind unbefestigt und für eine Befahrung mit schweren Sattelschleppern nicht geeignet. Bei nasser Witterung kommt es dort zu starker Schlamm- und Matschbildung.
2) Infrastrukturtechnisch ist der Platz weder an Geschäfte des täglichen Bedarfs, noch an medizinische Versorgung angebunden. Beides ist ca. 7 km entfernt und nur mit dem Bus erreichbar. Es besteht nur eine Verbindung pro Stunde.
3) Das Grundstück liegt an der stark befahrenen B256 in einem kleinen Waldstück an einer unübersichtlichen und damit unfallträchtigen Kurve.
4) Der Platz befindet sich unmittelbar unterhalb einer sehr umfangreich ausgestatteten Funkmastanlage. Das Bestehen gesundheitlicher Gefahren für unmittelbar an der Funkmastanlage wohnende Menschen ist nicht auszuschließen und wäre zu prüfen.
5) Mangels finanzieller und personeller Kapazitäten der Verwaltung erhalten die Asylbegehrenden keinerlei medizinische, soziale und psychologische Betreuung. Das ist unverantwortlich, denn es ist anzunehmen, dass sich unter ihnen zahlreiche Menschen befinden, die stark traumatisierende Erlebnisse hatten. Sie sind der deutschen Sprache nicht mächtig und werden in einem fremden Land sich selbst überlassen.
6) Neben den Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte werden auch die seitens des Bundesfamilienministeriums in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen erarbeiteten Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften nicht eingehalten.
Eine Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Asylbegehrenden an diesem Platz ist unzumutbar und verstößt gegen die Grundsätze der menschenwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden. Der Platz ist für den beabsichtigten Zweck ungeeignet.
II. Die Zuteilung
der in Aussicht gestellten Anzahl von mehr als 40 Asylbegehrenden ist für die Bewohner der betroffenen Gemeinden unzumutbar. Aufgrund des Verhältnisses zwischen in Aussicht gestellter Anzahl der Asylbegehrenden zu Bewohnern der unmittelbar betroffenen Gemeinden Isert und Eichelhardt, aber auch zu Bewohnern der umliegenden Gemeinden Idelberg, Volkerzen und Racksen mit Nassen ist unzumutbar.
In einem Rechtsstaat hat sich behördliches Handeln an den verfassungsmäßigen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und damit auch der Zumutbarkeit zu orientieren. Die Zumutbarkeit bei der Zuteilung von Asylbegehrenden richtet sich gemäß § 45 Abs. 1 AsylG nach dem Königsteiner Schlüssel. Damit die einheimischen Bewohner die Integration von Asylbegehrenden bewältigen können, ist die Zumutbarkeit bis auf die Ebene der Ortsgemeinden sicherzustellen. Derzeit werden die Asylbegehrenden den Ortsgemeinden ohne Berücksichtigung eines Zuteilungsschlüssels zugewiesen.
Wir fordern die Anwendung des Königsteiner Schlüssels bis einschließlich der Ebene der Ortsgemeinden. Soweit dies die Regelungsbefugnis von Landrat, Kreistag und Verbandsgemeinde übersteigt, fordern die Unterzeichnenden sie auf, sich dafür einzusetzen, dass dies auf Landesebene beschlossen und eingeführt wird.
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Petition am 18. Dezember 2023 erstellt