
Zur Gesundung von Bergbaufolgen und notwendige Unterschutzstellungen
Die Stadt Lauchhammer hat die Unterschutzstellung auf Kostebrauer Gemarkung völlig unzureichend beachtet. Das ist ein Problem, das im gesamten Seenlandgebiet vielfach ebenfalls sträflichst vernachlässigt wurde. Dieser Mangel wurde auch beispielsweise öffentlich beklagt durch die Kultusministerkonferenz. Nur durch die Unterschutzstellung wird eine Gemarkung attraktiv, wertvoll und anziehend für z.B. Touristen und einen „UNESCO-Welterbeschutz“. Gleiches gilt auch ausdrücklich für das gesamte Bergbausanierungsareal hinsichtlich Naturgesundung und Naturschutz in der Kostebrauer Gemarkung. Diese Kostebrauer Umgebung, auch einst unter dem Namen "Pommelheide" bekannt, war vor dem Bergbau ein Hochwaldgebiet, in dem Bäche, Teiche, Sumpfland und Heideflächen vorhanden waren. Prächtiges, kapitales Wild lockte den sächsischen Hof um „August dem Starken“ zu Jagden nach Grünhaus und in unser Kostebrauer Friedrichsthal mit der Spiegelfabrik. Ein Jagdschloss, das „Turmhaus“, existierte bis um 1980.
Völlig außer Acht gelassen wurde bisher der Schutz der Menschen.
1. Der Bergbau kam – der Bergbau ging.
Diese tatsächliche, folgenschwere Entwicklung ist für die Nachwelt aufzubereiten. Es betrifft u.a. folgende Objekte, die nach neuester Nomenklatur übersichtlich, gesondert für Kostebrau von der Stadtverwaltung als kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter zu erfassen, zu dokumentieren und unter Schutz zu stellen sind:
Denkmalschutz und weiterer Schutz: Häuserkomplex Kolonie „Unser Fritz“ und „Alwine Häuser“ ; Haus „Zibelius“ ; Kirche mit Sauer-Orgel (besser als Lauchhammer) und Kunstschmiede-Besonderheiten (Beschläge, Turmspitze) ; Friedhof mit zahlreichen schmiedeeisernen Grabstätten ; Friedhofsmauer ; Leichenhalle ; Grabstätte Adam ; Denkmal für die Opfer des 2. Weltkrieges ; Schulkomplex Kostebrau (drei Schulgebäude, zwei: Stadteigentum; Die Aborthäuser wurden beseitigt, in Lauchhammer nicht, da geschützt.) ; Kriegerdankmal 1870/71 ; Platz der Historie mit Kriegerdenkmal 1. Weltkrieg / Werbestele der „Ziegelei Alwine“ und Klinkerfassaden von Wohnhäusern ; zwei Fachwerk-Wohnhäuser in der Rosa-Luxemburg-Straße / Bruchfelder von Grube „Alwine“ = „geschützter Landschaftsbestandteil“ ; Fundamente von Kettenbahn Umlenkstationen in den „Alwine“-Bruchfeldern ; verfestigte Aschekippe (schwarz/roter „künstliche Versteinerung“) von „Grube Alwine“ hinter dem Friedhof – einmalig! ; Eibe 1000jährig ; Bäume in Friedrichsthal usw. usw.
Vorschläge der Bürgerinitiative Bergdorf Kostebrau im Lausitzer Seenland (BI), die neu aufzunehmen sind in vorgenannte Aufzählung: Unbedingt müssen dokumentiert und unter Schutz gestellt werden:
Unterschutzstellung des gesamten Areals um den Glashüttenplatz, insbesondere des „Spritzenhauses“ mit der Gedenktafel an die Friedrichthaler Kriegstoten des Ersten Weltkrieges. ; Bergbaufolgelandschafts-Denkmal in der Fluchtachse von der Kirche bis zum Baggerfeld 116 mit großem Höhenunterschied bzw. ungewöhnlichen Überhöhungen. ; Bergdorf Kostebrau als Bau- und Flächennaturdenkmal bzw. geschützter Landschaftsbestandteil. Es gibt in Kostebrau keine Straße, die nicht vom Bergbau beeinflusst wurde. Der heutige „Pfad der Historie“ ist angelegt auf der Gleistrasse der ehemaligen Eisenbahnstrecke Sallgast – Kostebrau Römerkeller – Kostebrau Friedrichsthal - Lauchhammer. ; Bergbaufolgelandschafts-Denkmal: Einsturzstelle der „Friedlaender“ Förderbrücke – Montagestelle der Klettwitzer Förderbrücke F45 – Station Kostebrau mit Einspeisestelle „Station Kostebrau“ für den Tagebau Klettwitz…; Bergbaurelikt am Bahnhofsplatz und Aussichtspunkte auf Bergbaufolgeland ; Bergbaurelikt: Unsanierte und gefährliche Liegenschaft mit Fundamenten und Hohlräumen der Brikettfabrik und Ziegelei „Alwine“– als Dokumentation wie oberflächlich und unbedacht solch ein Areal an Privat verkauft wurde.
Die vorgenannte Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist Anregung für die Kostebrauer Heimat- und Naturfreunde sowie vom Ortsbeirat sowie von der Verwaltung der Kommune als Anregung aufzugreifen und umzusetzen zum Wohle des Bergdorfes Kostebrau und der Verwaltung.
Gemäß der Anlage „Anlage B12 – Labi-Klima“ zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes ist fast die gesamte Fläche der Kostebrauer Gemarkung als „geschützter Teil von Natur und Landschaft“ gekennzeichnet und zu respektieren!
Dieses Grundanliegen ist auch Ziel und Hauptaufgabe des Kultur-und Heimatvereins Kostebrau e.V. (KuHV). Letzerer war der erste Verein, der sich als Folge von nicht gewollter „Enduro-Land“ - Nutzung des Ostrandschlauches gründete und der sich für die Kultur-, Heimat-, Natur- und Umlandpflege einsetzte und noch einsetzt.
Hier eine „EHS-Schadstoffdeponie“ von der LMBV errichten zu lassen, steht allen positiven Entwicklungen entgegen und wird abgelehnt! Unsanierte Förderbrückenkippen sind besser geeignet!
2. Wärme-Energieversorgung und menschengemachter Klimawandel
Das Projekt „Energiewald Kostebrau“ sah Wald um ganz Kostebrau, auch im „Baggerfeld 116“ vor. Es sollte Basis für eine Energieversorgung ohne fossile Energien werden, wurde aber von der Stadt Lauchhammer nach 2007 nicht weiter verfolgt. Dies ist sofort zu überdenken und zu prüfen, wann diese Planung wieder aufgegriffen wird unter Beachtung der staatlich vorgegebenen Wärmeplanungspflicht.
3. Schutz des Menschen und Katastrophenschutz im Neoimperialismus ab 2015
Es ist nicht erkennbar, wie der Schutz des Menschen in Kostebrau realisiert werden soll. Das gilt bis hin zum Katastrophenschutz und den Kriegsfall. Noch immer werden Häuser ohne Keller gebaut. Schutzräume existieren nicht. Lauchhammer vernichtet seit Jahren Betonplattenbauten. Umdenken ist erforderlich! Jeder ist zum Mitdenken aufgerufen, vorrangig sind jedoch unsere gut bezahlten Führungskräfte dazu verpflichtet!
Dieses Kostebrauer Manifest ist auch als Zuarbeit und Anregung der BI zur Gestaltung des gegenwärtig in Arbeit befindlichen Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes und des Katastrophenschutzplanes zu verstehen. Dieser Weg der öffentlichen Information musste beschritten werden, da die Verwaltung ein direktes Gespräch mit der BI bisher nicht wünscht und eine frühere Debatte im Ortsbeirat Kostebrau keine Beachtung fand.
Bitte informiert Nachbarn, Freunde und alle Bekannten über diese wichtigen Notwendigkeiten. Vielen Dank.
den 18.07. 2025, N. Löhnert, BI