Stopp von Insekten in den Lebensmitteln


Stopp von Insekten in den Lebensmitteln
Das Problem
Die EU-Verordnung 2023/5 genehmigt teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille und die EU-Verordnung 2023/58 erlaubt Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form. Beide Erlasse sorgten bereits für Ärger und Verwirrung.
Der Verzehr von Insekten ist weitestgehend unbedenklich. In Europa herrschen strenge Lebensmittelkontrollen. Aus diesem Grund werden Speiseinsekten von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und gewertet. Die Tiere werden ebenso speziell für die Verarbeitung gezüchtet, sie wachsen unter kontrollierten Bedingungen auf - Hausgrillen werden beispielsweise 24 Stunden vor ihrer Verarbeitung nicht mehr gefüttert, damit ihr Darm leer ist.
Wer eine Allergie gegen Krebs- und Weichtiere wie Garnelen, Muscheln oder Schnecken oder eine Allergie gegen Hausstaubmilben hat, sollte bei Insektenlebensmitteln jedoch vorsichtig sein. Demnach müssen nach Angaben der Verbraucherzentrale Produkte, die Insekten enthalten, auf mögliche Kreuzreaktionen bei Allergien hinweisen.
Mit der Petition wollen wir erreichen, dass die Kennzeichnung weiterhin verpflichtend und bindet sein muss.
Bitte helft mit, dass sich die EU und die Lebensmittel-Industrie zum handeln gezwungen sieht.
2.588
Das Problem
Die EU-Verordnung 2023/5 genehmigt teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille und die EU-Verordnung 2023/58 erlaubt Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form. Beide Erlasse sorgten bereits für Ärger und Verwirrung.
Der Verzehr von Insekten ist weitestgehend unbedenklich. In Europa herrschen strenge Lebensmittelkontrollen. Aus diesem Grund werden Speiseinsekten von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und gewertet. Die Tiere werden ebenso speziell für die Verarbeitung gezüchtet, sie wachsen unter kontrollierten Bedingungen auf - Hausgrillen werden beispielsweise 24 Stunden vor ihrer Verarbeitung nicht mehr gefüttert, damit ihr Darm leer ist.
Wer eine Allergie gegen Krebs- und Weichtiere wie Garnelen, Muscheln oder Schnecken oder eine Allergie gegen Hausstaubmilben hat, sollte bei Insektenlebensmitteln jedoch vorsichtig sein. Demnach müssen nach Angaben der Verbraucherzentrale Produkte, die Insekten enthalten, auf mögliche Kreuzreaktionen bei Allergien hinweisen.
Mit der Petition wollen wir erreichen, dass die Kennzeichnung weiterhin verpflichtend und bindet sein muss.
Bitte helft mit, dass sich die EU und die Lebensmittel-Industrie zum handeln gezwungen sieht.
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Petition am 27. Januar 2023 erstellt