Petition updateStippbachtal Sinn: Geschützte Tiere werden überfahren

Update – 27. April 2026 Offizielle Anfragen an Gemeinde Sinn und Regierungspräsidium Gießen

Martin SommerSinn, Germany
27 Apr 2026

Auf Basis des § 3 HUIG habe ich heute zwei formelle Anfragen gestellt.

Hintergrund: Nach der Aufhebung der Vollsperrung Ende März wurden auf dem Stippbachweg zahlreiche tote Amphibien dokumentiert — darunter besonders geschützte Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG.

 
Fragen an die Gemeinde Sinn

Offene Punkte aus der Anfrage vom 12.04.2026:

  • Wie viele Sondergenehmigungen wurden erteilt, die eine Durchfahrt außerhalb der Sperrzeiten erlauben?
  • An welche Personengruppen (Anlieger, Landwirtschaft, Forst) wurden diese erteilt und auf welcher Rechtsgrundlage?

Zur Aufhebung der Sperre der am 30.04.2026:

  • Findet vor der Aufhebung der Sperrung am 30. April eine fachliche Vor-Ort-Prüfung statt — ja oder nein?
  • Werden die physischen Absperrungen automatisch am 30. April entfernt, oder erst nach positiver ökologischer Beurteilung?
  • Unter welchen Voraussetzungen wird die Sperrung über den 30. April hinaus verlängert?
  • Wie werden Entscheidung und Begründung dokumentiert?
     

Fragen an das Regierungspräsidium Gießen

Das Regierungspräsidium hat die Anfrage an die Gemeinde Sinn zur Kenntnis erhalten. Die Fragen zur Aufhebung der Sperrung sind dabei analog gestellt. Darüber hinaus wurde das RP zu zwei grundsätzlichen Fragen in seiner Funktion als Fachaufsichtsbehörde angefragt:

  • Beruht die Entscheidung über die Aufhebung der Sperrung auf einer ausreichenden naturschutzfachlichen Grundlage?
  • Genügt die bisherige Sperrfrist den Anforderungen des § 44 BNatSchG (Tötungsverbot besonders geschützter Arten)?

Beide Stellen wurden freundlich, aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer unvollständigen oder ausbleibenden Beantwortung weitere Schritte folgen werden — darunter eine formelle Anfrage an den Gemeinderat auf gleicher Rechtsgrundlage.

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