Petition updateStehen Sie zu Ihrer Menschenrechtswidrigen Eskalationspolitik!Antwort des Oberbürgermeisters
Erwin von MildischLeipzig, Germany
Aug 28, 2023

Nach knapp 3 Monaten Empörung, Anträgen und abwarten kann ich nun die Dreistigkeit von Antwort von unserem Oberbürgermeister präsentieren. 

Abgesehen von der respektlosen Form des Dokuments (Datum auf dem Dokument mit TipEx übermalt und eingescannt statt geändert) ist der Inhalt eine Frechheit. Über zwei Seiten werden die Umstände gerechtfertigt, bestritten und verteidigt, um dann im letzten Satz Kampfgeist gegen Rechtsextremismus vorzutäuschen... Diese Antwort zeigt leider wie Eitel und Volksblind diese Politik ist. Doch wir vergessen nicht, der Kampf geht selbstverständlich weiter! Der Kampf für Gerechtigkeit und Recht in diesem sogenannten Rechtsstaat ist noch nicht verloren! Menschenrechtsverletzungen und würdezerstörende Maßnahmen werden wir weder ignorieren, noch akzeptieren. Denn vergessen wir nicht: Immernoch laufen willkürlich Verfahren gegen angebliche Linksterroristen, welche teilweise nur durch Zufall und unschuldig in den Kessel gerieten, darunter Minderjährige. Die Pauschalanklage: schwerer Landfriedensbruch, teilweise Körperverletzung. Vergessen wir nicht diesen Tag, diese Ereignisse, diese Verbechen. Vergessen wir nicht die Zustände und diejenigen, welche diese Menschenunwürdigen Zustände und Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben. Leipzig hat gezeigt, dass Willkür, Repression und Einschränkngen der Meinungsfreiheit nicht widerstandslos angenommen wird - also bleiben wir dran! 

Vielen Dank für Ihren Kampfgeist - für unsere Demokratie und Zukunft!

Originalantwort des OBM:

 

Sehr geehrter Herr von Mildisch, sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir zu schreiben und mir Ihre Eindrücke übermitteln. Ihr Offener Brief kann zwar nicht im Sinne einer Petition an den Stadtrat im Petitionsausschuss behandelt werden, da er nicht den Zuständigkeitsbereich städtischer Ämter oder Einrichtungen betrifft. Mir ist aber wichtig, auf Ihre Meinungsäußerung hin im Gespräch zu bleiben, daher antworte ich Ihnen auf diesem Wege. Ich habe zum Themenkomplex rund um die Versammlungen und den Polizeieinsatz am 3. Juni, dem sogenannten „Tag X“, sehr viele Schreiben bekommen. Mit den unterschiedlichen Perspektiven auf das
Geschehen kann ich meine eigene Sicht ergänzen und korrigieren.

Zunächst bitte ich darum, in der Bewertung der Geschehnisse um den 3. Juni nicht Ursache und Wirkung zu verwechseln. Gegenüber der Stadt Leipzig wurden von gewaltbereiten und gewaltsuchenden Sympathisantinnen und Sympathisanten von Lina E. zahlreiche massive Gewaltdrohungen ausgesprochen. Diese wurden in den entsprechenden Berichten der
Sicherheitsorgane, die für uns Arbeitsgrundlage sind, ausführlich und bedrohlich dargelegt. Gleichzeitig gab es innerhalb der linken Szene kaum vernehmbar Aufrufe zur Friedfertigkeit und zum Gewaltverzicht. Der Stadt als Versammlungsbehörde blieb in dieser Situation zum Schutz der Bevölkerung und zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gar nichts anderes übrig als ein Verbot von Versammlungen zu verfügen, die klar Gewaltausbrüche mit
möglicherweise schlimmen Konsequenzen erwarten ließen.

Das Versammlungsverbot hielt den rechtsstaatlichen Überprüfungen stand, weil auch die Gerichte mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Gewaltausbrüchen rechneten. Das Verwaltungsgericht in Leipzig und das Oberverwaltungsgericht in Bautzen lehnten die Beschwerden ab, das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme zur Entscheidung ab. Etwas anders stellte sich die Situation zunächst für die angemeldete Demonstration für die Versammlungsfreiheit am Alexis-Schumann-Platz dar. Sehr bewusst hat die Versammlungsbehörde diese
Demonstration eben nicht verboten, auch wenn Zweifel ob der Beherrschbarkeit im Raum standen.
Deswegen und aus keinem anderen Grund musste auch die Polizei mit einem Großaufgebot aktiv werden: Weil für den „Tag X“, den Samstag nach der Urteilsverkündung gegen Lina E. und weitere Personen, Gewaltstraftaten in Größenordnung angekündigt waren — und in den Nächten davor auch bereits stattfanden. Im Vorfeld gab es einen Aufruf, für jedes verhängte Haftjahr eine Million Euro Sachschaden zu verursachen, und hasserfüllte Parolen wie „Gebt
dem Bullen, was er braucht, 9 Millimeter in den Bauch“ wurden skandiert. Einige Wenige legen hier mit unlauteren Mitteln die Axt am Rechtsstaat an, legitimieren
Selbstjustiz und stellen sich über das Recht anderer Menschen auf Leben und Sicherheit. Ich bedaure, wenn ich im Eifer dieses Eindrucks hier und da übertrieben scharf formuliert habe und der Eindruck entstehen konnte, ich würde pauschal urteilen. Deswegen will ich klarstellen: Mein Mitgefühl gilt allen, die von Gewalt und Ungerechtigkeit betroffen sind. Meine Sympathie gilt allen, die sich friedlich für Demokratie, Gerechtigkeit, gegen Rechtsextremismus
und für ein vielfältiges Miteinander einsetzen.

Der Einsatz staatlicher Gewalt muss sich auch in schwierigen Situationen an hohen Standards messen lassen. Die offensichtlichen Zweifel daran, ob der Einsatz in der Nacht auf den 4. Juni diesen Standards genügt hat, müssen gründlich aufgearbeitet werden. Offensichtlich sind auch Fehler passiert.

Angesichts des breiten öffentlichen Diskurses hat der Stadtrat in der Sitzung am 14. Juni eine aktuelle Stunde abgehalten. In dieser erläuterte die Stadtverwaltung noch einmal konkret die Abläufe, Voraussetzungen sowie Hintergründe für die erlassene Allgemeinverfügung sowie die weiteren Versammlungsverbote in Zusammenhang mit dem Wochenende 3./4. Juni. Auch auf die Abläufe der (nicht verbotenen) Versammlung am Alexis-Schumann-Platz ging die Stadtverwaltung konkret ein. In der sich anschließenden politischen Diskussion mit Beiträgen aller Fraktionen wurde deutlich, wie groß die Bandbreite der Perspektiven auf die
Geschehnisse ist.

Die Auswertung des Polizeieinsatzes muss wegen der Zuständigkeit für die Polizei auf Landesebene erfolgen. Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung sind eben nicht für die Polizei und den Polizeieinsatz zuständig. Mit Auflösung der Versammlung am Alexis- Schumann-Platz durch die Anmelder ging das weitere Vorgehen komplett in die Verantwortung der Polizei über. Es ist deswegen folgerichtig, dass sich der Sächsische Landtag um eine kritische Aufarbeitung bemüht.

Und selbstverständlich sind wir uns sehr einig in der glasklaren Verurteilung rechtsextremer Umtriebe und der klaren Verurteilung der Verletzung der Menschenwürde.

 

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