Petition updateEinstellung der Ermittlungen gegen Rüstungskritiker Jürgen Grässlin u.a.Zweifelhafte Ermittlungen

Maik SchluroffKonstanz, Germany
Jun 9, 2016
Herbert Prantl ("Süddeutsche Zeitung", Jurist):
"Diese Vorschrift des § 353d, die man dem Kollegen Harrich zur Last legt, ist ähnlich überflüssig, falsch, aus demokratischen Vorzeiten stammend, wie der § 153 StGB, der im Zusammenhang mit Böhmermann aufgefallen ist, und den man jetzt abgeschafft hat."
Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Das Medienmagazin "Zapp" (s. Link zu dem Video, 5:01 min) berichtete am 8.6.2016 kompakt (5:01 min) und lebendig. Sehenswert!
http://media.ndr.de/progressive/2016/0608/TV-20160608-2353-2000.hq.mp4
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