Solidarität mit Dr. Annah Keige-Huge


Solidarität mit Dr. Annah Keige-Huge
Das Problem
Solidarität mit Dr. Annah Keige-Huge, Koordinatorin Postdocs an der Universität Münster
Dr. Annah Keige-Huge hat etwas getan, wovor viele rassismuserfahrene Menschen aus Angst vor den Konsequenzen zurückschrecken (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2016, S. 132). Sie hat im Jahr 2020 ihre Arbeitgeberin – die Universität Münster – auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) verklagt. Und sie hat gewonnen (ArbG Münster, Urteil vom 25.03.2021 - 3 Ca 391/20). Die Universität hatte ein Foto von ihr gegen ihren Willen für eine institutionelle Broschüre verwendet. Es wurden nicht nur die Bildrechte verletzt, sondern das Bild einer Schwarzen Frau von der Universität genutzt, um zu zeigen: seht her, wie divers wir sind!
Das Gericht hat Dr. Anna Keige-Huge am 25.03.2021 Recht gegeben, wonach „ein Bild der Klägerin in einem auf ihre Hautfarbe bezogenen Zusammenhang verwendet [wurde], ohne eine schriftliche Einverständniserklärung der Klägerin. […] Für dieses Bild wäre eine Person mit weißer Hautfarbe nicht herangezogen worden. Das Bild der Klägerin wurde vielmehr gerade wegen ihrer Hautfarbe verwendet.“ Eine derartige Verwendung ist eine rassistische Diskriminierung nach AGG. Dr. Annah Keige-Huge wurde entschädigt und ihr Arbeitsvertrag, der hätte auslaufen sollen, obwohl es sich um Daueraufgaben handelt, entfristet.
Mit diesem Aufruf möchte ich zum einen das Urteil bekannter machen, um rassismuserfahrene Personen in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken.
Zum anderen bitte ich alle, die sich mit institutionellem Rassismus und seinen Intersektionen auseinandersetzen und diese beseitigen wollen, um Solidarität mit Dr. Annah Keige-Huge. Denn der Urteilsspruch hatte noch sehr viel weiter reichende Folgen für sie. Sie befindet sich aktuell wieder im Klageprozess um ihre Stelle. Das BIPoC Referat in Münster dokumentiert und leistet solidarische Prozessbegleitungen vor Ort:
https://www.instagram.com/p/CinWlbOs5Pe/?igshid=MDJmNzVkMjY%3D
Es ist an der Zeit, die Stimmen zu erheben und an alle Bildungsinstitutionen zu appellieren: wir müssen Diskriminierungskritik im Sinne eines reflexiven Entwicklungsprozesses annehmen lernen. Ohne die Bereitschaft zur Selbstveränderung reproduzieren Diversitätspolitiken, die Universitäten und andere Bildungseinrichtungen nur „bunter“ erscheinen lassen aber BIPoC gleichzeitig aus verantwortungsvollen Positionen herausdrängen, gewaltvolle Ausschluss-Muster.
Gemeinsam wollen wir das ändern. Der erste Schritt ist, nicht zu schweigen.
Chripa Schneller
Netzwerk Diversity Competence
Das Problem
Solidarität mit Dr. Annah Keige-Huge, Koordinatorin Postdocs an der Universität Münster
Dr. Annah Keige-Huge hat etwas getan, wovor viele rassismuserfahrene Menschen aus Angst vor den Konsequenzen zurückschrecken (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2016, S. 132). Sie hat im Jahr 2020 ihre Arbeitgeberin – die Universität Münster – auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) verklagt. Und sie hat gewonnen (ArbG Münster, Urteil vom 25.03.2021 - 3 Ca 391/20). Die Universität hatte ein Foto von ihr gegen ihren Willen für eine institutionelle Broschüre verwendet. Es wurden nicht nur die Bildrechte verletzt, sondern das Bild einer Schwarzen Frau von der Universität genutzt, um zu zeigen: seht her, wie divers wir sind!
Das Gericht hat Dr. Anna Keige-Huge am 25.03.2021 Recht gegeben, wonach „ein Bild der Klägerin in einem auf ihre Hautfarbe bezogenen Zusammenhang verwendet [wurde], ohne eine schriftliche Einverständniserklärung der Klägerin. […] Für dieses Bild wäre eine Person mit weißer Hautfarbe nicht herangezogen worden. Das Bild der Klägerin wurde vielmehr gerade wegen ihrer Hautfarbe verwendet.“ Eine derartige Verwendung ist eine rassistische Diskriminierung nach AGG. Dr. Annah Keige-Huge wurde entschädigt und ihr Arbeitsvertrag, der hätte auslaufen sollen, obwohl es sich um Daueraufgaben handelt, entfristet.
Mit diesem Aufruf möchte ich zum einen das Urteil bekannter machen, um rassismuserfahrene Personen in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken.
Zum anderen bitte ich alle, die sich mit institutionellem Rassismus und seinen Intersektionen auseinandersetzen und diese beseitigen wollen, um Solidarität mit Dr. Annah Keige-Huge. Denn der Urteilsspruch hatte noch sehr viel weiter reichende Folgen für sie. Sie befindet sich aktuell wieder im Klageprozess um ihre Stelle. Das BIPoC Referat in Münster dokumentiert und leistet solidarische Prozessbegleitungen vor Ort:
https://www.instagram.com/p/CinWlbOs5Pe/?igshid=MDJmNzVkMjY%3D
Es ist an der Zeit, die Stimmen zu erheben und an alle Bildungsinstitutionen zu appellieren: wir müssen Diskriminierungskritik im Sinne eines reflexiven Entwicklungsprozesses annehmen lernen. Ohne die Bereitschaft zur Selbstveränderung reproduzieren Diversitätspolitiken, die Universitäten und andere Bildungseinrichtungen nur „bunter“ erscheinen lassen aber BIPoC gleichzeitig aus verantwortungsvollen Positionen herausdrängen, gewaltvolle Ausschluss-Muster.
Gemeinsam wollen wir das ändern. Der erste Schritt ist, nicht zu schweigen.
Chripa Schneller
Netzwerk Diversity Competence
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Petition am 28. September 2022 erstellt