Europarat fordert Spanien auf, die inhaftierten katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter zu begnadigen oder freizulassen
Am 21. Juni 2021 hat der Europarat trotz aller Einwände Spaniens mit 70 Stimmen bei 28 Gegenstimmen und zwölf Enthaltungen einen Bericht über das Vorgehen der spanischen Justiz gegen führende Vertreter der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung angenommen, der die Rücknahme sämtlicher Europäischen Haftbefehle gegen die derzeit im Exil lebenden katalanischen Politiker sowie die Begnadigung oder Freilassung der in Spanien inhaftierten neun Katalanen fordert. Die Änderungsanträge der spanischen Sozialisten (PSOE) und Konservativen (PP) wurden der Reihe nach zurückgewiesen.
Es sei hier auch daran erinnert, daß der Europäische Gerichtshof den auf Antrag Spaniens von einer Mehrheit des Europäischen Parlaments in einer seiner dunkelsten Stunden gefaßten Beschluß, die parlamentarische Immunität der drei Europa-Abgeordneten Carles Puigdemont, Toni Comín und Prof. Dr. Clara Ponsatí aufzuheben, vorläufig aufgehoben hat, Spanien als Mitgliedstaat der Europäischen Union aber dennoch weiterhin nationale Haftbefehle gegen die drei Europa-Abgeordneten aufrechterhält und es ihnen so unmöglich macht, im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit ihre Wahlkreise aufzusuchen.
Der Europarat fordert Spanien außerdem auf, die Tatbestände des Aufstands und des Aufruhrs im spanischen Strafgesetzbuch neu zu fassen und dabei insbesondere den Begriff des Aufruhrs enger als bisher zu definieren, um in ihrer Höhe unangemessene Strafen bei nicht gewalttätigen Überschreitungen künftig auszuschließen.
Spanien wird des weiteren aufgefordert, die strafrechtliche Verfolgung von Solidaritätsbekundungen und symbolischen Handlungen zu unterlassen. Darunter fällt der Fall des katalanischen Präsidenten Quim Torra, der des Amtes enthoben wurde, weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machte und ein Plakat mit der Aufschrift «Freiheit für die politischen Gefangenen» aufhängen ließ.
In der Debatte bezeichnete der lettische Berichterstatter Boriss Cilevičs die vom spanischen Obersten Gerichtshof verhängten Gefängnisstrafen als eindeutig unangemessen zu hoch; er wies außerdem darauf hin, daß das vom Gesetz geforderte Element der Gewalt gefehlt habe. Des weiteren führte er aus, daß die juristische Verfolgung tausender Katalanen kein Zeugnis einer lebendigen Demokratie sei. Er verglich Spanien mit der Türkei, insofern beide Länder Politiker zu langen Haftstrafen verurteilten.
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Der spanischen Zentralregierung war seit einiger Zeit bekannt, daß dem Europarat dieser für Spaniens internationale Reputation ausgesprochen ungünstige Bericht vorlag und am 21. Juni 2021 durch eine Abstimmung des Europarates festgestellt werden würde. Sie reagierte mit einer sowohl von den spanischen Konservativen und Neofaschisten als auch vom spanischen Obersten Gerichtshof bereits im Vorfeld scharf kritisierten Ankündigung des spanischen Ministerpräsidenten Pablo Sánchez im Liceu in Barcelona am selben 21. Juni 2021, daß er noch am folgenden Tag dem Ministerrat seinen Antrag, die politischen Gefangenen zu begnadigen, vorlegen werde.
Für die objektiv zu Unrecht, ohne gesetzliche Grundlage und zudem rechtswidrigerweise in nur einer einzigen Instanz (das Recht auf zwei Instanzen ist ein Menschenrecht!) verurteilten Katalanen ist eine Begnadigung das kleinstmögliche Entgegenkommen des spanischen Staates, der an sich die Urteile annullieren, die politischen Gefangenen für ihre willkürliche Inhaftierung über mehrere Jahre angemessen entschädigen und strafrechtliche Ermittlungen gegen alle Staatsanwälte und Richter einleiten müßte, die für die eindeutig rechtsmißbräuchliche Verurteilung der Katalanen verantwortlich waren. Dies forderte u. a. auch das zuständige Gremium des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen. Die politische Schäbigkeit, auf im Namen des spanischen Staates geschehenes und geschehendes offensichtliches Unrecht lediglich auf Druck des Europarates mit Begnadigungen zu reagieren, anstatt es aufzuarbeiten und zu annullieren, wird der alles andere als guten internationalen Reputation des spanischen Staates noch weiter schaden und den Konflikt zwischen Spanien und Katalonien zusätzlich vertiefen.
Falls der spanische Staat der Aufforderung des Europarates folgt und sein Strafrecht entsprechend den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem europäischen Rechtsstandard verändert, verliert er seine wirkungsvollste Waffe, um dem katalanischen Volk die freie Ausübung seines durch internationales Recht ebenso wie durch die spanische Verfassung garantierten Menschenrechts auf Selbstbestimmung zu verwehren. Es bleibt abzuwarten, wie sich Spanien in dieser Schlüsselfrage entscheiden wird! Die angekündigte Begnadigung ist jedenfalls kein «Versöhnungsangebot», sondern eine minimale Reaktion auf internationalen Druck, dem Spanien sich zunehmend ausgesetzt sieht, und die bevorstehenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, von denen allseits erwartet wird, daß sie für Spanien vernichtend ausfallen werden.
Während die Europäische Union weiterhin so tut, als ob es sich bei der aus politischen Gründen erfolgenden juristischen Verfolgung von inzwischen Tausenden von Katalanen um eine ‘innere Angelegenheit’ Spaniens handele und damit eine beispielslose Doppelmoral hinsichtlich der Menschenrechte an den Tag legt, hat der Europarat am 21. Juni 2021 gezeigt, daß zumindest ihm die Verteidigung der Menschenrechte wichtig ist und er mit gleichem Maß auf Verletzungen der Menschenrechte innerhalb wie außerhalb Europas reagiert.