In einem bereits vielbeachteten Interview mit dem katalanischen Nachrichtenportal VilaWeb vom 13. März 2021 erläutert einer der Rechtsanwälte des katalanischen Exilpräsidenten Carles Puigdemont, Gonzalo Boye, verschiedene rechtliche Sachverhalte, die es in der Summe wahrscheinlich erscheinen lassen, daß es zu keiner Auslieferung der von Spanien politisch verfolgten Europa-Abgeordneten Carles Puigdemont und Toni Comín aus Belgien nach Spanien kommen wird.
Falls die Ausführungen des bisher sehr erfolgreichen Rechtsanwaltes auch dieses Mal zutreffend sind, hat Pablo Llarena, Richter am Obersten Gerichtshof Spaniens, den Fehler begangen, die Aufhebung der Immunität der drei katalanischen Europa-Abgeordneten nur zum Zwecke der weiteren Bearbeitung des von Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls gegen die drei katalanischen Europa-Abgeordneten zu beantragen. Die Aufhebung ihrer Immunität sei auch nur gemäß diesem Antrag erfolgt und somit auch nur auf diesen Zweck beschränkt.
Derselbe spanische Richter hatte den belgischen Behörden am 10. Januar 2020 die Aussetzung des von ihm ausgestellten Europäischen Haftbefehls gegen Carles Puigdemont und Toní Comín mitgeteilt, damit zunächst sein Antrag auf Aufhebung der Immunität der katalanischen Europa-Abgeordneten vom Europäischen Parlament beschieden werden könne. Da dieser Beschluß nunmehr vorliegt, muß der spanische Richter den zuständigen belgischen Behörden nunmehr mitteilen, ob die Durchführung des europäischen Haftbefehls nun vorzunehmen ist, ob sich die Angelegenheit zwischenzeitlich erledigt hat oder ob der Haftbefehl weiter ausgesetzt bleiben soll, bis der EuGH dem spanischen Richter verschiedene Anfragen in dieser Angelegenheit beantwortet hat. Diese Anfragen zielen darauf ab, eine Stellungnahme des EuGH zu bereits ergangenen, rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu erheischen, insbesondere zu dem in zweiter Instanz abgeschlossenen Verfahren der belgischen Justiz, worin — u. a. unter Bezug auf eine abschließende Entscheidung des zuständigen Gremiums der Vereinten Nationen — eine Auslieferung des katalanischen Exil-Ministers Lluis Puig an Spanien untersagt wurde, da zum einen der Oberste Gerichtshof für die Ausstellung des europäischen Haftbefehls gegen ihn nach spanischem Recht nicht zuständig gewesen sei und Lluis Puig zum anderen in Spanien kein faires Verfahren zu erwarten haben, insofern Spanien erkennbar gegen die «RICHTLINIE (EU) 2016/343 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren» verstoßen habe. Pablo Llarena möchte somit u. a. erreichen, daß der Europäische Gerichtshof das erst- und zweitinstanzliche Urteil der belgischen Justiz als mit europäischem Recht nicht vereinbar bewertet. Es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, daß dieser Fall eintreten wird, da die belgischen Richter sachkundig und unter genauer Beachtung belgischen, europäischen und zwingenden internationalen Rechts entschieden haben und auch die belgische Staatsanwaltschaft beim zuständigen Kassationsgericht keine Einwände gegen die zweitinstanzliche Entscheidung erhob.
Somit kann eine Aufhebung der Aussetzung der europäischen Haftbefehle gegen Carles Puigdemont und Toni Comín in Belgien nur dazu führen, daß dieselbe Kammer, die auch im Falle von Lluís Puig zuständig war, im selben Verfahren zum selben Aktenzeichen zu voraussichtlich demselben Ergebnis kommen und einen Vollzug der Europäischen Haftbefehle ablehnen wird. Sobald damit aber dieses Verfahren abgeschlossen wird, lebt die vollständige Immunität der beiden katalanischen Europa-Abgeordneten wieder auf, da die Aussetzung ihrer Immunität eben nur auf den Abschluß dieses Verfahrens gerichtet war. Auch die schottische Justiz dürfte im Fall von Prof. Dr. iur. Clara Ponsatí ebenso entscheiden wie die belgische.
Zusätzlich werden die belgische und die schottische Justiz die Frage zu beantworten haben, ob die Ausstellung der Europäischen Haftbefehle gegen die drei zum Zeitpunkt der Ausstellung der Haftbefehle bereits gewählten und damit durch ihre parlamentarische Immunität geschützten katalanischen Europa-Abgeordneten überhaupt rechtens war. Daß das spanische Gericht, welches diese Europäischen Haftbefehle ausstellte, gar nicht zuständig war, wurde im selben Verfahren ja bereits rechtskräftig festgestellt.
Es scheint somit nach derzeitigem Stand, daß die juristische Einschätzung des Rechtsanwaltes Boye zutrifft und eine erneute Aktivierung der drei Europäischen Haftbefehle seitens des spanischen Richters Pablo Llarena auf jeden Fall in Belgien (und aller Voraussicht nach auch in Schottland) zu einer Wiederaufnahme und sodann Einstellung des Verfahrens führen wird, wodurch die Immunität der beiden katalanischen Europa-Abgeordneten sogleich wieder in vollem Umfang aufleben würde. Selbst wenn der unwahrscheinliche Fall einträte, daß die belgische Justiz entschiede, die europäischen Haftbefehle auszuführen, könnten die beiden Europa-Abgeordneten aufgrund ihrer immer noch bestehenden Immunität in Spanien nicht verurteilt werden, da der spanische Antrag an das Europa-Parlament nicht die Aufhebung der Immunität zum Zwecke der Verurteilung wegen der den drei Abgeordneten von Spanien vorgeworfenen angeblichen «Straftaten», sondern nur zum Behufe der abschließenden Bearbeitung der Europäischen Haftbefehle erfolgte. Dieses Verfahren nun wird mit einer klaren Entscheidung beendet werden, die katalanischen Europa-Abgeordneten an Spanien auszuliefern oder die Auslieferung zu verweigern. Mit Beendigung dieses Verfahrens genießen sie indes wieder vollumfänglich ihre parlamentarische Immunität als Europa-Abgeordnete. Es scheint somit, als sei dem spanischen Richter ein weiterer schwerwiegender Fehler unterlaufen.
Das Europäische Parlament wird sodann seiner Verpflichtung nachkommen müssen, den drei von Spanien verfolgten katalanischen Europa-Abgeordneten Schutz zu gewähren und sicherzustellen, daß sie sich auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union — also auch in Spanien und insbesondere in ihren Wahlkreisen in Katalonien — frei von jeglicher juristischen Verfolgung bewegen dürfen. Spanien wird somit auch seine nationalen Haftbefehle gegen die drei Europa-Abgeordneten zurücknehmen müssen. Andernfalls könnte ansonsten eine juristische Situation entstehen, die zur Nichtigkeit der Wahl des nächsten Europa-Parlaments führen und damit die gesamte Europäische Union in eine tiefe Krise stürzen könnte.
Wie derzeit die katalanischen politischen Gefangenen Spaniens im Strafvollzug behandelt werden, verstößt gegen elementare Rechtsprinzipien und erinnert an Diktaturen. Bereits gewährte Lockerungen des Strafvollzugs zurückzunehmen, weil die Inhaftierten ihre politische Meinung nicht geändert haben und nach wie vor offen für die staatliche Unabhängigkeit des katalanischen Volkes eintreten, was ihr auch von der spanischen Verfassung geschütztes Grund- und Menschenrecht ist, stellt einen so tiefgreifenden, geradezu barbarisch zu nennenden Bruch mit europäischen Rechtsnormen und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar, daß die Europäische Union früher oder später darauf reagieren muß, falls sie ihre Glaubwürdigkeit und Existenzberechtigung nicht vollständig verlieren will. Soweit ich sehe, hat unter allen europäischen Spitzenpolitikern der Ministerpräsident Flanderns, Jan Jambon, als erster deutliche Worte gefunden und so reagiert, wie man es von jedem anständigen Politiker erwarten darf, der für die Grundwerte der Europäischen Union und die Menschenrechte eintritt und seine Lehren aus der deutschen, italienischen und spanischen Geschichte zur Zeit des Faschismus gezogen hat:
https://twitter.com/SanderLoones/status/1370109998685163520?s=20
Es ist davon auszugehen, daß alle diejenigen deutschen Europa-Abgeordneten, die ihre Lehren aus der deutschen Geschichte der Jahre 1933-1945 gezogen haben, geschlossen gegen die Aufhebung der Immunität der drei katalanischen Europa-Abgeordneten gestimmt haben dürften. Daß der Sieg des Massenmörders Francisco Franco im Spanischen Bürgerkrieg und die sich anschließende brutale, jahrzehntelange Unterdrückung des katalanischen Volkes, die auf dessen Vernichtung als eigenständiges Volk mit eigener Sprache und Kultur und eine Zwangsassimilation an die spanische Sprache und Nation ausgerichtet war und damit ein Verbrechen gegen die Menschheit darstellte, ohne Hitlers Unterstützung wohl nicht möglich gewesen wäre, ist schließlich sattsam bekannt. Wer dagegen als deutscher Europa-Abgeordneter für die Aufhebung der Immunität der drei katalanischen Europa-Abgeordneten gestimmt hat, sollte wissen, in welche historische Tradition und in welchen Konflikt mit den Grundwerten der Europäischen Gemeinschaft er sich mit seinem Abstimmungsverhalten gestellt hat.