Petition updateSolidarität mit Katalonien - für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!Die Unwahrheiten und unzulässigen Schlüsse des Herrn Constantin Baron van Lijnden in der FAZ
Prof. Dr. Axel SchönbergerGermany
27 Jun 2018
Die seit Oktober 2017 ausgesprochen katalonienunfreundliche, in Teilen sachlich falsche und insbesondere immer wieder für den spanischen Zentralstaat Partei nehmende, tendenziöse Berichterstattung in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» hat mit einem Artikel von Constantin Baron van Lijnden, der «Die einzig sinnvolle Lösung: Warum Deutschland den Katalanen Carles Puigdemont an Spanien ausliefern sollte» überschrieben ist, wohl ihren vorläufigen Tiefpunkt erreicht (Ausgabe vom 27. Juni 2018, S. 8). Der für diesen Artikel verantwortlich zeichnende Journalist kennt offenbar die Fakten nicht und nimmt Wertungen vor, die in rechtlicher Hinsicht eine insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte bedenkliche Einstellung offenbaren. Wer so wie Constantin van Lijnden argumentiert, hätte sich im September 1938 wohl auch dafür ausgesprochen, Herbert Ernst Karl Frahm unverzüglich an Deutschland auszuliefern. Wer so wie Constantin van Lijnden schreibt, kennt zudem weder die Menschenrechte noch zwingendes internationales Recht noch die spanische Rechtsordnung. Wer so denkt, stellt vermeintliche politische Interessen über das Recht. Das Katalanische Autonomiestatut war und ist organisches (verfassungsergänzendes) Recht des spanischen Staates. Das Recht auf Selbstbestimmung der Katalanen ist ein Menschenrecht. Das zwingende internationale Recht der beiden großen Menschenrechtspakte ist Bestandteil der spanischen Rechtsordnung. Im Einklang mit der spanischen Rechtsordnung und zwingendem internationalen Recht hat das demokratisch gewählte Parlament Kataloniens beschlossen, am 1. Oktober 2017 ein Referendum durchzuführen und dem katalanischen Volk so Gelegenheit zu geben, sein ihm zwingend zustehendes «Right to Decide» bezüglich der Art der Ausübung seines Menschenrechts auf Selbstbestimmung auszuüben. Weder die spanische Zentralregierung noch der spanische Senat noch das spanische Verfassungsgericht waren oder sind rechtlich befugt, das durch die spanische Verfassung garantierte unentziehbare Recht auf Selbstbestimmung des katalanischen Volkes einzuschränken. Dennoch haben sie es versucht und damit in eklatanter Weise gegen die spanische Verfassung von 1978 verstoßen (Artikel 96 Abs. 1 in Verbindung mit dem von Spanien vorbehaltlos ratifizierten «Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte» sowie dem «Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte» und der Charta der Vereinten Nationen). Die katalanische Regierung unter Führung von Carles Puigdemont verhielt sich dagegen verfassungskonform und war im Recht, als sie das Referendum am 1. Oktober 2017 durchführen ließ. Zu keinem Zeitpunkt war die spanische Regierung befugt, das in der spanischen Verfassung verankerte, gegenüber dem zwingenden Recht der Vereinten Nationen nachrangige Postulat der «Unteilbarkeit» Spaniens, das lediglich gegen einen Angriff oder eine Einmischung von außen gerichtet ist, als Begründung für eine Versagung des Menschenrechts auf Selbstbestimmung des katalanischen Volkes ins Felde zu führen. Sie hat es dennoch getan und so gegen spanisches und internationales Recht verstoßen und die Menschenrechte verletzt. Sie ist darüber hinaus für einen brutalen, gewalttätigen Polizeieinsatz am 1. Oktober 2017 in Katalonien verantwortlich, bei dem sogar gesetzlich verbotene Gummigeschosse gegen friedliche Katalanen eingesetzt wurden und in dessen Verlauf es zu erheblichen gewalttätigen Ausschreitungen gegen friedliche katalanische Wählerinnen und Wähler kam. Ja, es gab Gewalt gegen Personen in erheblichem Ausmaß, die allerdings aussschließlich von spanischer Seite ausging. Zu keinem Zeitpunkt hat dagegen die katalanische Regierung, zu keinem Zeitpunkt hat der Präsident Kataloniens zu Gewalt aufgerufen oder Maßnahmen in die Wege geleitet, die zu Gewalt führen sollten. Sowohl das katalanische Parlament als auch die katalanische Regierung als auch der legitime 130. Präsident Kataloniens, Carles Puigdemont, haben vielmehr immer und ausschließlich zu Gewaltlosigkeit und friedlichem Vorgehen aufgerufen. Die unwahre Unterstellung des Herrn van Lijnden, Präsident Puigdemont habe im Zuge des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums Ausschreitungen angezettelt, dürfte ihrerseits den Straftatbestand des § 186 des deutschen Strafgesetzbuchs — und möglicherweise auch den der §§ 187 und 188a — verwirklichen und sollte von den Anwälten des katalanischen Präsidenten aufgrund der weltweiten Verbreitung der unwahren Tatsachenbehauptungen des Herrn Baron van Lijnden auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Carles Puigdemont hat nicht gegen die spanische Verfassung verstoßen. Und selbst wenn er es getan hätte, wäre ein Bruch der Verfassung an sich kein strafrechtlich zu ahndender Straftatbestand. Gravierende Verfassungsverstöße sind vielmehr der mittlerweile nicht mehr im Amt befindlichen spanischen Minderheitsregierung des Partido Popular unter Führung von Mariano Rajoy vorzuwerfen. Carles Puigdemont hat auch zu keinem Zeitpunkt den Straftatbestand der «Rebellion», der im spanischen Strafgesetzbuch genau definiert ist, verwirklicht. Das friedliche, politische Streben nach dem Austritt eines der spanischen Völker aus dem Mehrvölkerstaat Spanien ist in Spanien rechtlich weder strafbewehrt noch in irgendeiner Form verboten. Rechtsprofessoren, Staatsanwälte und Richter aus Spanien haben hierauf seit Oktober 2017 in großer Zahl immer wieder hingewiesen und ihr Unverständnis bezüglich der richterlichen Entscheidungen der Richter Pablo Llarena und Carme Lamela zum Ausdruck gebracht. Das katalanische Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 wurde ausschließlich aus privaten Mitteln bezahlt. Selbst wenn es «illegal» gewesen wäre — was es im Rahmen der spanischen Rechtsordnung nicht war, Katalonien war berechtigt, dieses Referendum durchzuführen! —, wäre somit der Vorwurf, für dieses Referendum wären staatliche Mittel veruntreut worden, haltlos. Katalonien stand bekanntlich schon lange vor der Durchführung dieses Referendums unter strikter finanzieller Kontrolle der spanischen Zentralregierung. Der spanische Finanzminister Cristóbal Ricardo Montoro Romero äußerte mehrmals öffentlich, daß er mit Sicherheit sagen könne, daß kein einziger Euro staatlicher Mittel für dieses Referendum verausgabt worden sei. Auch von dem gegen den katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont erhobenen Vorwurf der «Untreue» kann somit keine Rede sein! Offensichtlich geht es Spanien nur darum, den legitimen Präsidenten Kataloniens in Gewahrsam zu bekommen und für immer aus dem Verkehr zu ziehen, auch wenn ihm in rechtlicher Hinsicht keine Vorwürfe gemacht werden können. So etwas nennt man «Verfolgung aus politischen Gründen unter Mißbrauch des Strafrechts». Drei spanische Parteien haben im Oktober 2017 spanisches Verfassungsrecht gebrochen und — soweit es bisher erkennbar ist — dabei möglicherweise auch gegen spanisches Strafrecht verstoßen: die spanischen Sozialisten, die derzeit an der Regierung sind, der Partido Popular und die weit rechts etwa von der deutschen AfD stehende Rechtspartei Ciudadanos. Sie haben einfach frech behauptet, daß der Artikel 155 der spanischen Verfassung eine Ermächtigung für Maßnahmen und Handlungen sei, die in diesem Ausmaß und in dieser Härte weder von der spanischen Verfassung noch von der sonstigen spanischen Rechtsordnung vorgesehen waren, und haben erstmals in der Geschichte der Europäischen Union ein demokratisch gewähltes Parlament aufgelöst, eine demokratisch gewählte Regierung entmachtet, Regierungsmitgliedern und Parlamentsvertretern ohne ausreichende gesetzliche Grundlage deren parlamentarische Immunität entzogen und sie in erkennbar kollusiver Zusammenarbeit mit Teilen der spanischen Justiz strafrechtlich verfolgen lassen. Sie haben daraufhin eine diktatorische Zwangsverwaltung in Katalonien errichtet, einen gewaltigen Schaden durch die Zerschlagung von Strukturen und Entlassung katalanischer Staatsbediensteter angerichtet und gesetzwidrigerweise — unter eindeutigem Verstoß gegen verfassungserweiterndes Recht des spanischen Staates — Neuwahlen für Katalonien ausgeschrieben, die sie dann allerdings entgegen ihrer eigenen Erwartung verloren haben. In demokratischen, rechtsstaatlich verfaßten Ländern nennt man so etwas einen «Staatsstreich». Einen gewählten Präsidenten und seine Minister ohne Rechtsgrundlage des Amts zu entheben, ihrer Immunität zu berauben und teilweise ins Exil zu treiben, teilweise in eine sogenannte Untersuchungshaft — es handelt sich faktisch vielmehr um eine «Schutzhaft aus politischen Gründen» — zu nehmen, um sie an weiterer politischer Betätigung zu hindern, stellt nach spanischem Recht an sich einen schweren Straftatbestand dar. Da die spanische Justiz aber zumindest in Teilen korrupt und rechtslastig ist, werden die Verantwortlichen für diese Taten voraussichtlich von ihr strafrechtlich nicht verfolgt werden. An sich gehören jedoch Mariano Rajoy, Soraya Sáenz de Santamaría und die anderen Mitglieder der Regierung Rajoy ebenso wie spanisches und internationales Recht beugende Richter wie Pablo Llarena selbst auf eine Anklagebank. Für die Mehrheit der katalanischen Nation und auch die derzeitige exekutive katalanische Regierung ist Carles Puigdemont nach wie vor der zwar von Spanien gestürzte, aber gleichwohl legitime, weiterhin im Amt befindliche Präsident Kataloniens. Allein aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention dürfte Deutschland einen von Spanien politisch verfolgten Politiker nicht nach Spanien ausliefern. Eine derartige Auslieferung wäre außerdem eine massive Verletzung der Menschenrechte. Weshalb berichtet die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» seit längerem unausgewogen und parteilich über den Unabhängigkeitsprozeß in Katalonien? Weswegen gibt sie offensichtlich nicht sachkundigen einfachen Diplom-Juristen wie Constantin Baron van Lijnden, der sein neunsemestriges Jura-Studium als «zu bleiern» empfand, Gelegenheit, in einer für die Zukunft der Europäischen Union so ungemein wichtigen Angelegenheit rechts- und menschenrechtswidrige Positionen öffentlich zu verbreiten? Warum lädt sie den weltweit anerkannten Völkerrechtler Prof. Dr. Alfred de Zayas, der sich in seiner Funktion als «Unabhängiger Experte des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen für die Förderung einer demokratischen und gerechten Weltordnung» bereits einschlägig zur Katalonienkrise geäußert und rechtlich schlüssig begründet hat, weshalb Deutschland Carles Puigdemont auf keinen Fall an Spanien ausliefern darf (https://www.change.org/p/12429466/u/22663859 und https://www.change.org/p/12429466/u/22663864), denn nicht einmal zu einem Gastbeitrag ein? Haben die Herausgeber der FAZ etwa Angst vor Meinungsvielfalt und der rechtlich fundierten, internationalem wie spanischem Recht entsprechenden Position des unabhängigen Experten der Vereinten Nationen, weil sie der von der FAZ vertretenen Linie diametral entgegensteht? In der Frage der Auslieferung des 130. Präsidenten Kataloniens gibt es nur eine rechtlich gebotene Lösung: Deutschland darf den von Spanien rechtswidrigerweise seines Amtes enthobenen und seiner diplomatischen Immunität beraubten Politiker, der sich nach spanischem wie deutschem Recht nichts Erkennbares zu schulden kommen ließ, auf keinen Fall an Spanien ausliefern! Bezüglich der Lösung der Katalonienfrage gab es bis Anfang Oktober 2017 durchaus noch mehrere Möglichkeiten. Katalonien war im Oktober 2017 noch immer dialogbereit. Spanien hat sie jedoch vertan und verspielt. Es wird nun früher oder später unweigerlich zur staatlichen Trennung der katalanischen Nation von Spanien kommen. Die Proklamation der Republik Katalonien vom 27. Oktober 2017 verstieß nicht gegen internationales Recht. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf sie nicht der Anerkennung durch andere Staaten, auch wenn diese natürlich wünschenswert ist. Je nachdem, wie die Europäische Union auf die Bildung der Katalanischen Republik reagiert, wird dieser Prozeß friedlich oder mit von Spanien ausgehenden gewalttätigen Ausschreitungen verlaufen. Auch ein rechtsgerichteter Militärputsch in Spanien gegen die derzeitige sozialistische Minderheitsregierung zur Wahrung der ‘heiligen’ Einheit Spaniens liegt im Bereich des Möglichen. Europa und Deutschland werden abzuwägen haben, ob sie sich auf die Seite des Rechts oder des Unrechts stellen. Der 130. Präsident Kataloniens, Carles Puigdemont, und seine Regierung waren und sind im Recht. Die spanische Zentralregierung war und ist es nicht. Wenn die Europäische Union auf dauerhaften Fortbestand gegründet und die Menschenrechte in Europa anerkannt werden sollen, muß das europäische Ausland darauf drängen, daß Spanien drei wesentliche Bedingungen für eine friedliche Lösung des derzeitigen Konfliktes ohne jede Einschränkung erfüllt: 1. Alle aus politischen Gründen derzeit in spanischer Haft befindliche katalanischen Politiker sind unverzüglich freizulassen. 2. Die — mißbräuchliche — strafrechtliche Verfolgung der im Exil befindlichen katalanischen Politiker sowie der vierstelligen Personenzahl von Katalanen, gegen die derzeit in Spanien in einem politisch motivierten «Makroprozeß» ermittelt wird, ist einzustellen. 3. Das Recht des katalanischen Volkes, alleine und uneingeschränkt von seinem Recht auf freie Entscheidung bezüglich der Art seiner Selbstbestimmung Gebrauch zu machen, darf seitens des spanischen Staates und der Europäischen Union in keiner Weise behindert werden. In der Katalonien-Frage entscheidet sich auch das Schicksal der Europäischen Union. Eine Union, die die Menschenrechte verrät, die siebeneinhalb Millionen katalanische Unionsbürger wie Menschen zweiter Klasse behandelt und Spanien das Recht einräumt, nach Belieben gegen seine eigene Rechtsordnung zu verstoßen und die Menschenrechte massiv zu verletzen, hätte langfristig keine Zukunft. Sie würde den Europäern zeigen, daß die Briten die richtige Entscheidung getroffen hätten, als sie für den ‘Brexit’ stimmten, für den im übrigen ein geringerer Anteil an Wählern stimmte als am 1. Oktober 2017 für die Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien. Sie würde der europäischen Jugend zeigen, daß die Europäische Union nicht für Werte und Ideale steht, sondern wegsieht und schweigt, wenn in einem ihrer Mitgliedsstaaten die Menschenrechte massiv verletzt werden. Und auch deswegen gibt es nur eine einzig sinnvolle Lösung: Der legitime 130. Präsident Kataloniens, Carles Puigdemont, darf von keinem europäischen Staat an das postdemokratische Spanien ausgeliefert werden!
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