

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Ich fasse mich kurz: Wir haben innerhalb einer Woche die Schwelle von 2.500 Unterstützungserklärungen überschritten - und das ohne jegliche (kommerzielle) Bewerbung unseres Anliegens!
Es ist an der Zeit, einen Schritt weiter zu gehen: Auf der Seite der EU Kommission finden Sie ein Meldeformular für Verstöße gegen das EU Recht. Bitte nehmen Sie sich ca. 10 Minuten Zeit, und füllen Sie das Formular aus. Je mehr Personen dies tun, desto eher wird die Kommission auf unser Anliegen reagieren.
Gehen Sie hierzu auf die Seite https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/index.html
Füllen Sie zuerst Ihre persönlichen Daten vollständig aus. Im 3. Schritt geht es um die bezeichnete Behörde, über die Sie sich beschweren:
Name der Behörde: Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Ansprechpartner: Frau BM Eleonore Gewessler
E-Mail: servicebuero@bmk.gv.at
Adresse: Radetzkystrasse 2, 1030 Wien, Österreich
Im nächsten Schritt bezeichnen Sie die Maßnahme, über die sie sich beschweren. Geben Sie hier bitte an:
Verpackungsverordnungs-Novelle 2021
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Verpackungsverordnung 2014 geändert wird (Verpackungsverordnungs-Novelle 2021)
Einbringende Stelle
BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
Gesetzgebungsperiode
XXVII
CELEX Nummer
32018L0851
32018L0852
32019L0904
Dokumentnummer
BGBLA_2021_II_597
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/597/20211229
Bei der Frage nach den EU Rechten, gegen die verstoßen wird, führen Sie an:
Art 28 ff. AEUV (Freier Warenverkehr)
Art 18 AEUV (Diskriminierungsverbot)
Für das Feld Problembeschreibung (Punkt 5.) hier ein unverbindlicher Textvorschlag:
Gemäß der Verpackungsverordnungs-Novelle 2021 der Bundesministerin für Klimaschutz (§ 16b Verpackungsverordnung 2014) müssen Versandhändler aus anderen EU Ländern als Österreich künftig in Österreich selbst einen eigenen, notariell beglaubigten Verpackungsbevollmächtigten bestellen, wenn sie an österreichische Konsumenten verkaufen. Versandhändler innerhalb Österreichs trifft diese Pflicht nicht.
Diese Regelung ist eine klare Diskriminierung von kleinen Händlern aus anderen EU Ländern (Art 18 AEUV), und somit eindeutig EU rechtswidrig.
In Folge dieser Verordnung haben zahlreiche, mittlere bis kleinere Versandhändler aus anderen EU Ländern ihre Lieferungen nach Österreich gänzlich eingestellt. Diese Regelung widerspricht dem Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb der EU und sorgt für massive Verzerrungen des innereuropäischen Handels zum Nachteil der österreichischen Konsumenten.
Darüber hinaus führen die aktuell praktizierten Mindesttarife der österreichischen Lizensierungsservices (zB ARA, 90 Euro pro Jahr) für eine massive Benachteiligung kleinerer Versandhändler zum Vorteil größerer Unternehmen. Diese Mindesttarife verstoßen gegen das Verbot der Abgaben zollgleicher Wirkungen aus Art. 28 ff. AEUV und stellen eine Diskriminierung aufgrund der Unternehmensgröße (des Vermögens) dar, wie sie in Art. 18 AEUV sowie Art. 21 der Charta der EU Grundrechte eindeutig verboten ist.
Wählen Sie auf dieser Seite 2x die Checkbox mit Ja aus, und fügen Sie in das Textfeld nach der Frage der Grundrechte "Art. 21, Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund des Wohnortes bzw. des Unternehmenssitzes" ein.#
Die Frage nach früheren Problemlösungsversuchen beantworten Sie zB mit "Nein" - "Kein Rechtsbehelf verfügbar". Ermächtigen Sie die Kommission dazu, Ihre Daten gegenüber den österreichischen Behörden offenzulegen. Anonyme Beschwerden sind weniger effektiv als Beschwerden von Personen, die sich mit Ihrem Namen hinter ihr Anlegen stellen.
Natürlich sind das alles nur unverbindliche Vorschläge zum Ausfüllen des Formular, und es wäre toll, wenn Sie hier noch Ihre eigenen Anliegen / Ideen / Vorstellungen einbringen.
Darüber hinaus wäre es für unser gemeinsames Anliegen sehr hilfreich, wenn Sie einerseits den Link zu dieser Petition über öffentliche Internetforen, WhatsApp oder soziale Medien an so viele Menschen als möglich teilen, und ihnen auch erklären, welche Konsequenzen uns Österreicherinnen und Österreichern als Konsumenten aufgrund dieser neuen Regelungen drohen. Viele Menschen verstehen einfach nicht, was diese Regelungen in der Praxis für uns alle bedeuten, und was hier noch alles auf uns zukommt.
Vielen Dank!
Alles Liebe,
Michael Radhuber
Petitionsautor zur Aussetzung der EU Rechts-Widrigen Verpackungsverordnung