Neuigkeit zur Petition#Selbstbestimmung2022 – TSG abschaffen70 Jahre BVerfG, doch noch immer keine Grundrechte für trans Personen. Woran liegt es?
Emma KohlerBerlin, Deutschland
07.09.2021

Heute feiert das Bundesverfassungsgericht seinen 70. Geburtstag. Die Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold zieht in diesem Artikel in der Süddeutschen Zeitung eine gemischte Bilanz. Unter andere verweist sie darauf, dass das Bundesverfassungsgericht (kurz BVerfG) zB 1957 entschieden hat, Homosexualität strafbar zu machen. Auch die Urteile zum Schwangerschaftsabbruch von 1975 und 1994 kritisiert sie. Wichtige Entscheidungen wie beispielsweise die Mitmutterschaft für lesbische Paare stehen gerade auch noch aus. Was in der Berichterstattung heute leider fehlt sind die Rechte von trans Personen. Bitte helft heute mit und schaut und teilt HEUTE das Video:

Ich möchte den Jahrestag dafür nutzen, um darauf hinzuweisen, dass Grundrechte auch heute noch nicht für alle gelten. Die aktuelle Gesetzgebung, das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) verstößt unter anderem gegen Artikel 1, 2 oder 3, also:

  • Artikel  1, Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  • Artikel  2, Absatz 1: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
  • Artikel 2, Absatz 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  • Artikel 3, Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits sechs Regelungen des sogenannten Transsexuellengesetzes (TSG) für verfassungswidrig erklärt. Bis vor zehn Jahren mussten sich trans Personen noch einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen und sich sterilisieren lassen, um ihren Namen und Personenstand ändern zu lassen. Das ist zum Glück Geschichte, aber es besteht weiter Reformbedarf. Ich bin selbst keine Juristin, deswegen zitiere ich an dieser Stelle gerne die Rechtswissenschaftlerin an der Humboldt-Universität, Ulrike Lembke. Wörtlich sagte sie, es sei „eine Schande für den Rechtsstaat“, dass es noch keine Reform seitens der Bundesregierung gegeben habe, trotz wiederholt scharfer Kritik des Verfassungsgerichts (Quelle: Freitag.de).

Heute sage ich: Die nächste Bundesregierung muss auf das Bundesverfassungsgericht hören. Die nächste Bundesregierung muss das sogenannte TSG abschaffen und uns trans Personen Selbstbestimmung geben!

Bitte helft heute mit und schaut und teilt HEUTE das Video:

Trans Rechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Wir brauchen Selbstbestimmung und wir brauchen dich um dafür zu kämpfen. Bitte hilf uns, teile das Video und unterschreibe die Petition. 

Ich danke euch,

Eure Emma

PS: Hier findet ihr übrigens auch einen interessanten Beitrag vom DLF, wo die oben zitierte Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold auch noch mal zu Wort kommt. 

Link kopieren
WhatsApp
Facebook
E-Mail
X