Schutz und Erhalt Naturdenkmal Gespensterwald


Schutz und Erhalt Naturdenkmal Gespensterwald
Das Problem
Keine Windräder direkt an Steilküste von Börgerende und Gespensterwald Nienhagen!
Trotz der Ablehnung durch die Gemeindevertretung Börgerende-Rethwisch sowie überaus zahlreicher eingebrachter individueller Einwände gegen den 1. Entwurf des Raumordnungsplanes für die Region Rostock enthält auch der 2. Entwurf vom September 2025 unter der Nr. 138 weiterhin ein Windvorranggebiet, das sich direkt an die Steilküste von Börgerende und dem Gespensterwald Nienhagen anschließt (siehe Karte).
Bei einer möglichen Freigabe zur Bebauung muss mit der Errichtung von rund 250 Meter hohen Windkraftanlagen gerechnet werden. Dies würde nicht nur das Natur- und Landschaftsbild sowie die Umwelt im LSG „Kühlung“ und Naturschutzgebiet „Conventer Niederung“, insbesondere den Gespensterwald Nienhagen, dauerhaft schädigen, sondern ebenso nachhaltig auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Zudem hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf Tourismus und Gastronomie in unseren Ostseebädern Börgerende-Rethwisch und Nienhagen. Davon leben unsere Gemeinden in beträchtlichem Ausmaß.
Das Festhalten an diesem Vorranggebiet für Windenergieanlagen ist umso unverständlicher, als dass in der zugehörigen Lagebeschreibung im Raumentwicklungsprogramm u.a. folgende Punkte dargestellt werden:
- Erholungsfunktion – herausragende Bedeutung
- Tourismusraum – Nordwesten Schwerpunktraum, südwestlicher Bereich Entwicklungsraum
- Rastplatzfunktion für Wat- und Wasservögel – hohe Bedeutung
- Dichte des Vogelzugs – hohe Dichte
- Brutplätze geschützter Großvogelarten – Seeadler im Entfernungsbereich 3 km
- Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion – hohe Schutzwürdigkeit
- Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes – hohe bis sehr hohe Schutzwürdigkeit im nördlichen Randbereich und darüber hinaus
- Landschaftsschutzgebiete und Naturparks – LSG „Kühlung“
- Schutzgut Kultur und Sachgüter (Baudenkmale) – Kirche in Rethwisch
Unsere Forderung:
Keine Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen in Börgerende
Warum JETZT handeln?
Einwände gegen das Planungsvorhaben sind nur noch bis zum 08.12.2025 möglich.
So kannst DU/können SIE helfen:
- Unterschreibe/unterschreiben Sie diese Petition
- Teile/teilen Sie den Link von Change.org mit Familienangehörigen, Nachbarn, Freunden, Bekannten oder in Social Media-Gruppen, damit wir die Petition Anfang Dezember 2025 mit so vielen Unterschriften wie möglich an den Planungsverband Region Rostock übergeben können.
- Senden Sie eine persönliche Stellungnahme an den Planungsverband Rostock
Unterschreibe/unterschreiben Sie JETZT, um den Gespensterwald Nienhagen und das LSG Kühlung zu retten!
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Das Problem
Keine Windräder direkt an Steilküste von Börgerende und Gespensterwald Nienhagen!
Trotz der Ablehnung durch die Gemeindevertretung Börgerende-Rethwisch sowie überaus zahlreicher eingebrachter individueller Einwände gegen den 1. Entwurf des Raumordnungsplanes für die Region Rostock enthält auch der 2. Entwurf vom September 2025 unter der Nr. 138 weiterhin ein Windvorranggebiet, das sich direkt an die Steilküste von Börgerende und dem Gespensterwald Nienhagen anschließt (siehe Karte).
Bei einer möglichen Freigabe zur Bebauung muss mit der Errichtung von rund 250 Meter hohen Windkraftanlagen gerechnet werden. Dies würde nicht nur das Natur- und Landschaftsbild sowie die Umwelt im LSG „Kühlung“ und Naturschutzgebiet „Conventer Niederung“, insbesondere den Gespensterwald Nienhagen, dauerhaft schädigen, sondern ebenso nachhaltig auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Zudem hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf Tourismus und Gastronomie in unseren Ostseebädern Börgerende-Rethwisch und Nienhagen. Davon leben unsere Gemeinden in beträchtlichem Ausmaß.
Das Festhalten an diesem Vorranggebiet für Windenergieanlagen ist umso unverständlicher, als dass in der zugehörigen Lagebeschreibung im Raumentwicklungsprogramm u.a. folgende Punkte dargestellt werden:
- Erholungsfunktion – herausragende Bedeutung
- Tourismusraum – Nordwesten Schwerpunktraum, südwestlicher Bereich Entwicklungsraum
- Rastplatzfunktion für Wat- und Wasservögel – hohe Bedeutung
- Dichte des Vogelzugs – hohe Dichte
- Brutplätze geschützter Großvogelarten – Seeadler im Entfernungsbereich 3 km
- Schutzwürdigkeit der Freiraumfunktion – hohe Schutzwürdigkeit
- Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes – hohe bis sehr hohe Schutzwürdigkeit im nördlichen Randbereich und darüber hinaus
- Landschaftsschutzgebiete und Naturparks – LSG „Kühlung“
- Schutzgut Kultur und Sachgüter (Baudenkmale) – Kirche in Rethwisch
Unsere Forderung:
Keine Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen in Börgerende
Warum JETZT handeln?
Einwände gegen das Planungsvorhaben sind nur noch bis zum 08.12.2025 möglich.
So kannst DU/können SIE helfen:
- Unterschreibe/unterschreiben Sie diese Petition
- Teile/teilen Sie den Link von Change.org mit Familienangehörigen, Nachbarn, Freunden, Bekannten oder in Social Media-Gruppen, damit wir die Petition Anfang Dezember 2025 mit so vielen Unterschriften wie möglich an den Planungsverband Region Rostock übergeben können.
- Senden Sie eine persönliche Stellungnahme an den Planungsverband Rostock
Unterschreibe/unterschreiben Sie JETZT, um den Gespensterwald Nienhagen und das LSG Kühlung zu retten!
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Petition am 28. Oktober 2025 erstellt